Baukindergeld: Wichtige Frist bis Ende März 2021 verlängert / Mehr als

jeder fünfte Antrag kommt aus NRW: Schon 1,1 Mrd. Euro Förderung für

private Häuslebauer zwischen Rhein und Weser (FOTO)

Münster (ots) - Bau- und kaufwilligen Familien räumt die Bundesregierung wegen

Corona ein bisschen mehr Zeit ein, sich ihre Chance auf 12.000 Euro

Baukindergeld pro Kind zu sichern. Die Antragsfrist gilt jetzt nicht mehr bis

Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. "Das bedeutet, wer bis zum 31. März

2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann noch

bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen",

sagt LBS-West-Chef Jörg Münning. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der

ersten 6 Monate nach Einzug gestellt wird.

Zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes waren nach Angaben des

Bundesinnenministeriums bis Ende August dieses Jahres mehr als 260.000 Anträge

mit einem Volumen von rund 5,5 Mrd. Euro bei der KfW eingegangen. Das entspricht

durchschnittlich 1,8 geförderten Kindern pro Antrag. Wenige Monate vor Ende der

Antragsfrist war damit knapp die Hälfte des Fördertopfes in Höhe von insgesamt

9,9 Mrd. Euro ausgeschöpft. "Die Wohneigentumsbildung ist ein wichtiger Schritt

für die eigene Altersvorsorge. Ich hätte mir eine mutigere Entscheidung der

Politik gewünscht, das Baukindergeld langfristiger zu sichern und den Familien

damit gerade jetzt in Zeiten von Corona mehr Planungssicherheit zu geben", so

Jörg Münning.

Mit 51.680 geförderten Wohneinheiten stammte bis Ende Juni dieses Jahres mehr

als jeder fünfte Antrag aus Nordrhein-Westfalen. Die KfW schüttete dabei knapp

1,1 Mrd. Euro an die Häuslebauer zwischen Rhein und Weser aus. Dahinter folgten

Baden-Württemberg mit rund 714 Mio. Euro, Bayern mit ca. 709 Mio. Euro und

Niedersachsen mit gut 620 Mio. Euro. In Bremen wurden in den gut zwei Jahren, in

denen es die Leistung gibt, 41 Mio. Euro Baukindergeld vergeben.

Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?

Als natürliche Person haben Sie Anspruch auf das Baukindergeld, wenn Sie:

- (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und selbst

kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem

Haushalt leben und

- in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der

Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss

im Haushalt zudem eine Kindergeldberechtigung vorliegen.

- Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem

Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Das Kind

muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn

dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Erteilung der

Baugenehmigung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. So möchte der

Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in die eigenen vier

Wände bringen. Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus ist dabei ganz egal.

Positiv ist auch: Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, keine Begrenzung

für Quadratmeter einzuführen. Damit ist die Wohnfläche Ihres Eigenheims für die

Förderung nicht relevant.

Wie viel Baukindergeld gibt es?

Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von

1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. So können Sie insgesamt

12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie Ihr Eigenheim ununterbrochen 10

Jahre lang selbst für Wohnzwecke nutzen. Für Kinder, die nach Antragseingang

geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, können Sie kein Baukindergeld

beantragen.

Fristen und Daten

Ihr Kaufvertrag muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet worden

sein. Für Neubauten gilt: Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die

Baugenehmigung erhalten haben. Da das Baukindergeld ausschließlich für

selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wird, ist der Einzug in Ihr Eigenheim für

den Förderzeitraum entscheidend. Bis zu 6 Monate nach Einzug können Sie den

Antrag auf die staatliche Förderung stellen. Bei Erwerb einer bereits bewohnten

Mietwohnung muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des

Kaufvertrags erfolgen.

Pressekontakt:

Thorsten Berg

Tel. 0251 / 412-5360

mailto:thorsten.berg@lbswest.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/56890/4716353

OTS: LBS West

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