OTS: LBS West / Baukindergeld: Wichtige Frist bis Ende März 2021
24.09.2020 | 14:43
Baukindergeld: Wichtige Frist bis Ende März 2021 verlängert / Mehr als
jeder fünfte Antrag kommt aus NRW: Schon 1,1 Mrd. Euro Förderung für
private Häuslebauer zwischen Rhein und Weser (FOTO)
Münster (ots) - Bau- und kaufwilligen Familien räumt die Bundesregierung wegen
Corona ein bisschen mehr Zeit ein, sich ihre Chance auf 12.000 Euro
Baukindergeld pro Kind zu sichern. Die Antragsfrist gilt jetzt nicht mehr bis
Ende dieses Jahres, sondern bis Ende März. "Das bedeutet, wer bis zum 31. März
2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhält, kann noch
bis Ende 2023 einen Antrag auf Baukindergeld bei der Förderbank KfW stellen",
sagt LBS-West-Chef Jörg Münning. Wichtig ist, dass der Antrag innerhalb der
ersten 6 Monate nach Einzug gestellt wird.
Zwei Jahre nach Einführung des Baukindergeldes waren nach Angaben des
Bundesinnenministeriums bis Ende August dieses Jahres mehr als 260.000 Anträge
mit einem Volumen von rund 5,5 Mrd. Euro bei der KfW eingegangen. Das entspricht
durchschnittlich 1,8 geförderten Kindern pro Antrag. Wenige Monate vor Ende der
Antragsfrist war damit knapp die Hälfte des Fördertopfes in Höhe von insgesamt
9,9 Mrd. Euro ausgeschöpft. "Die Wohneigentumsbildung ist ein wichtiger Schritt
für die eigene Altersvorsorge. Ich hätte mir eine mutigere Entscheidung der
Politik gewünscht, das Baukindergeld langfristiger zu sichern und den Familien
damit gerade jetzt in Zeiten von Corona mehr Planungssicherheit zu geben", so
Jörg Münning.
Mit 51.680 geförderten Wohneinheiten stammte bis Ende Juni dieses Jahres mehr
als jeder fünfte Antrag aus Nordrhein-Westfalen. Die KfW schüttete dabei knapp
1,1 Mrd. Euro an die Häuslebauer zwischen Rhein und Weser aus. Dahinter folgten
Baden-Württemberg mit rund 714 Mio. Euro, Bayern mit ca. 709 Mio. Euro und
Niedersachsen mit gut 620 Mio. Euro. In Bremen wurden in den gut zwei Jahren, in
denen es die Leistung gibt, 41 Mio. Euro Baukindergeld vergeben.
Wer hat Anspruch auf das Baukindergeld?
Als natürliche Person haben Sie Anspruch auf das Baukindergeld, wenn Sie:
- (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind und selbst
kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem
Haushalt leben und
- in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt der
Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für das Kind muss
im Haushalt zudem eine Kindergeldberechtigung vorliegen.
- Ihr jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem
Kind, zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Das Kind
muss die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Der erstmalige Erwerb oder Bau von Wohneigentum für die eigene Familie, wenn
dies zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages oder der Erteilung der
Baugenehmigung ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland ist. So möchte der
Staat den Mietwohnungsmarkt entlasten und vor allem Familien in die eigenen vier
Wände bringen. Ob Neubau, Bestandsbau, Wohnung oder Haus ist dabei ganz egal.
Positiv ist auch: Die große Koalition hat sich darauf geeinigt, keine Begrenzung
für Quadratmeter einzuführen. Damit ist die Wohnfläche Ihres Eigenheims für die
Förderung nicht relevant.
Wie viel Baukindergeld gibt es?
Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es einen jährlichen Zuschuss in Höhe von
1.200 Euro über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. So können Sie insgesamt
12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn Sie Ihr Eigenheim ununterbrochen 10
Jahre lang selbst für Wohnzwecke nutzen. Für Kinder, die nach Antragseingang
geboren oder in den Haushalt aufgenommen werden, können Sie kein Baukindergeld
beantragen.
Fristen und Daten
Ihr Kaufvertrag muss zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet worden
sein. Für Neubauten gilt: Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie die
Baugenehmigung erhalten haben. Da das Baukindergeld ausschließlich für
selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wird, ist der Einzug in Ihr Eigenheim für
den Förderzeitraum entscheidend. Bis zu 6 Monate nach Einzug können Sie den
Antrag auf die staatliche Förderung stellen. Bei Erwerb einer bereits bewohnten
Mietwohnung muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des
Kaufvertrags erfolgen.
Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel. 0251 / 412-5360
mailto:thorsten.berg@lbswest.de
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OTS: LBS West
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