Das österreichische Parlament hat den Stromkostenausgleich für energieintensive Unternehmen um zwei Jahre verlängert. Mit 75 Millionen Euro jährlich sollen Betriebe vor den hohen CO2-Kosten geschützt werden.

Der Wirtschaftsausschuss stimmte einstimmig für das neue Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025. Die Maßnahme richtet sich gezielt an Unternehmen, die durch steigende Strompreise unter Druck stehen - vor allem in der Metall-, Stahl-, Papier- und Chemieindustrie.

Wer bekommt Geld und unter welchen Bedingungen?

Förderberechtigt sind Betriebe mit einem Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr. Sie erhalten 75 Prozent ihrer indirekten CO2-Kosten erstattet - jene Kosten, die Energieversorger für Emissionszertifikate zahlen und über den Strompreis weitergeben.

Die Förderung ist jedoch an strenge Auflagen geknüpft:

  • Nachweis von Energieeffizienz-Maßnahmen
  • Vorlage eines Energieaudits
  • 80 Prozent der Förderung müssen innerhalb von fünf Jahren in Effizienzprojekte reinvestiert werden

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH wickelt die Förderungen ab. Falls die Nachfrage das Budget übersteigt, werden die Beträge anteilig gekürzt.

Parteiübergreifender Konsens trotz knapper Kassen

ÖVP, SPÖ und NEOS hatten den Antrag gemeinsam eingebracht. Auch die FPÖ stimmte zu, hätte aber eine längere Laufzeit bis 2030 bevorzugt. Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner betonte die Notwendigkeit, trotz angespannter Budgetlage den Standort zu sichern.

Das Geld stammt aus den Erlösen der Emissionszertifikat-Versteigerungen. Das jährliche Budget ist auf 75 Millionen Euro oder maximal 25 Prozent der Vorjahreserlöse begrenzt.

Österreich folgt europäischem Trend

Die Alpenrepublik steht mit dieser Strategie nicht allein da. Deutschland plant einen subventionierten Industriestrompreis, andere EU-Länder entwickeln ähnliche Programme. Alle wollen verhindern, dass Produktion ins Ausland abwandert.

Wirtschaftsvertreter begrüßen den Beschluss als "dringend notwendiges Signal". Sigi Menz von der Wirtschaftskammer bezeichnete die Regelung als "wesentlichen Teilschritt" - auch wenn das Budget im Vergleich zu 2022 geschrumpft ist.

Unternehmen warten noch auf EU-Genehmigung

Bevor die ersten Anträge gestellt werden können, muss die EU-Kommission die Beihilfe absegnen. Danach haben Unternehmen sechs Monate Zeit für ihre Einreichung.

Die langfristige Zukunft bleibt jedoch ungewiss. Viele Unternehmen fordern eine Perspektive über 2026 hinaus. Ob die nun beschlossene Maßnahme tatsächlich den Wandel zu einer nachhaltigeren Industrie beschleunigt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.