Österreich: Greenwashing-Strafen bis 5% des Jahresumsatzes drohen

Österreichische Unternehmen stehen vor einer gefährlichen Rechtsfalle: Mangelnde Nachhaltigkeitsberichte könnten bald empfindliche EU-Strafen nach sich ziehen.
Eine neue Deloitte-Analyse warnt vor gravierenden Mängeln in den aktuellen Nachhaltigkeitsberichten heimischer Firmen. Unklare Formulierungen und unvollständige Daten schaffen eine gefährliche Angriffsfläche für Greenwashing-Vorwürfe. Das Risiko: Bei Verstößen gegen die neuen EU-Regeln drohen Sanktionen von bis zu 5% des Jahresumsatzes.
Verschärft wird die Lage durch Österreichs Säumnis bei der Gesetzgebung. Die Frist zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verstrich bereits am 6. Juli 2024 – das entsprechende Nachhaltigkeitsberichtsgesetz fehlt bis heute.
Rechtsunsicherheit durch verspätete Umsetzung
Die CSRD verschärft die EU-weiten Regeln für Umwelt-, Sozial- und Governance-Berichte (ESG) massiv. Großunternehmen müssen bereits für 2024 nach den detaillierten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten und diese extern prüfen lassen.
Doch während andere EU-Länder ihre Gesetze rechtzeitig angepasst haben, herrscht in Österreich Rechtsunsicherheit. Obwohl das Justizministerium Anfang 2025 einen Entwurf zur Begutachtung verschickte, fehlt die gesetzliche Grundlage weiterhin. Betroffene Großunternehmen bewegen sich faktisch in einer rechtlichen Grauzone.
Datenqualität bleibt größte Hürde
Trotz der Unsicherheiten zeigen sich viele österreichische Firmen proaktiv. KPMG-Analysen belegen, dass heimische Unternehmen die neuen Standards bereits freiwillig anwenden und bei der Risikoidentifikation sogar detaillierter vorgehen als der EU-Durchschnitt.
Die Realität sieht jedoch anders aus: Eine aktuelle EY-Umfrage vom Oktober zeigt die größten Probleme auf:
- 67% kämpfen mit mangelnder Datenverfügbarkeit und -qualität
- 60% sehen die Komplexität der Standards als Hürde
- 57% beklagen regulatorische Unsicherheiten
"Die Datenbeschaffung ist das kritische Problem", bestätigt auch die KPMG-Analyse, in der 85% der befragten Unternehmen diesen Punkt nannten.
VKI und FMA erhöhen Verfolgungsdruck
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Rechtskräftige Urteile gegen Austrian Airlines und die Brau Union (Gösser-Marke) zeigen, dass Greenwashing-Vorwürfe vor Gericht erfolgreich sind.
Auch die Finanzmarktaufsicht (FMA) verschärft die Gangart. Im März veröffentlichte die Behörde einen überarbeiteten Leitfaden und warnt ausdrücklich vor dem missbräuchlichen Einsatz von Begriffen wie "grün" oder "ökologisch" für Marketingzwecke.
EU plant weitere Verschärfungen
Die aktuellen Entwicklungen sind nur der Anfang. Mit der "Green Claims Directive" plant die EU weitere Verschärfungen: Umweltaussagen müssen künftig mit objektiven und überprüfbaren Daten belegt werden.
Gleichzeitig sorgt die "Omnibus-Initiative" für Diskussionen. Sie soll zwar bürokratischen Aufwand reduzieren, doch Experten befürchten, dass eine Aufweichung der Prüfpflichten Greenwashing-Risiken sogar erhöhen könnte.
Stichtage rücken näher
Für österreichische Unternehmen wird die Zeit knapp. Die gestaffelte Einführung der CSRD bedeutet:
- 2024: Bereits große Kapitalgesellschaften betroffen
- 2025/2027: Weitere große Unternehmen folgen
- 2028: Auch börsennotierte KMU müssen berichten
Parallel dazu müssen die neuen EU-Regeln gegen irreführende Umweltwerbung bis März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht professionalisieren, setzen sich einem wachsenden juristischen und finanziellen Risiko aus. Transparente ESG-Berichterstattung wird von der Imagefrage zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.