Österreich: Besserverdiener verlieren trotz Steuersenkung Geld

Österreichs Besserverdienende stehen vor einem Paradox: Obwohl die Regierung die Lohnsteuer senkt, bleibt ab 2026 weniger Netto übrig. Der Grund liegt in drastisch steigenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Ab einem Bruttoeinkommen von 6.575 Euro monatlich übertreffen die höheren SV-Abgaben die Steuerentlastung. Wer keine Gehaltserhöhung bekommt, verliert real Kaufkraft – eine ungewollte Nebenwirkung der Budgetkonsolidierung.
Sozialversicherung frisst Steuerersparnis auf
Die Höchstbeitragsgrundlage steigt 2026 von 6.450 auf 6.930 Euro monatlich – ein Sprung um 480 Euro. Damit werden größere Gehaltsteile beitragspflichtig, was 87 Euro zusätzliche SV-Beiträge pro Monat für Topverdiener bedeutet.
Die jährlichen Grenzen klettern parallel nach oben:
* Laufende Bezüge: von 90.300 auf 97.020 Euro
* Sonderzahlungen: von 12.900 auf 13.860 Euro
Regierung bremst bei Steuerentlastung
Gleichzeitig fällt die Lohnsteuer-Anpassung schwächer aus als gewohnt. Statt die vollen Inflationsraten auszugleichen, berücksichtigt Wien nur zwei Drittel der Teuerung. Das gesparte Drittel soll das Budget stabilisieren und einem EU-Defizitverfahren vorbeugen.
Für niedrigere Einkommen funktioniert die Rechnung noch – sie profitieren weiterhin von einem kleinen Netto-Plus. Bei Spitzengehältern jedoch reicht die Entlastung nicht aus, um die gestiegenen SV-Kosten zu kompensieren.
Wer zahlt drauf?
Die kritische Schwelle liegt bei etwa 6.575 Euro brutto monatlich. Darüber wird 2026 weniger ausbezahlt als 2025 – ohne Gehaltserhöhung. Ein Arbeitnehmer an der Höchstbeitragsgrenze verliert mindestens die erwähnten 87 Euro pro Monat.
Unternehmen stehen vor der Wahl: Gehälter anheben oder Kaufkraftverluste bei ihren Spitzenkräften hinnehmen. Das könnte Leistungsanreize dämpfen und die Attraktivität des Standorts für qualifizierte Fachkräfte schwächen.
Spitzensteuersatz bleibt bestehen
Zusätzlich verlängerte die Regierung den 55-Prozent-Spitzensteuersatz für Millionärs-Einkommen um vier Jahre bis 2029. Ursprünglich sollte diese Sondersteuer bereits 2025 auslaufen.
Die Maßnahmen zeigen den schmalen Grat zwischen notwendiger Haushaltskonsolidierung und der Gefahr einer Überlastung der Leistungsträger. Wirtschaftsexperten warnen vor negativen Folgen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Die neuen Regelungen greifen ab 1. Januar 2026. Betroffene sollten zeitnah ihre Finanzplanung überdenken und mit Arbeitgebern über Kompensationen sprechen.