Private Eigentümer müssen wieder verstärkt in die Lage versetzt werden, in den Gebäudebestand zu investieren. Plänen zur Einführung einer Leerstandsabgabe wird Absage erteilt.

Wien (OTS) - Aus Anlass des jährlich stattfindenden Bundestages des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), welcher am 11. Juni 2021 – coronabedingt via Videokonferenz – abgehalten wurde, wurden drei aktuelle Forderungen erhoben:


  • Degressive Abschreibung/verkürzte Abschreibungszeiten Investitionen, die von privaten VermieterInnen an einem bestehenden Gebäude, der Gebäudetechnik oder einer Wohnung vorgenommen werden, wie beispielsweise dem Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen, der Erneuerung der Fassade etc. verdienen Anreize zur degressiven Abschreibung, da dadurch die Wirtschaft in einem noch breiteren Maß gefördert wird. Zudem kommen derartige Maßnahmen der Umwelt und dem Klima zugute.

  • Corona-Investitionsprämie
    Als weitere wirtschaftsfördernde Maßnahme erweist sich eine Corona-Investitionsprämie für Investitionen von privaten VermieterInnen in bereits bestehende Gebäude. Über diesen Weg könnten verstärkt heimische Betriebe des Bau- und Baunebengewerbes gefördert werden.

  • Corona-Unterstützungsfonds
    EigentümerInnen und MieterInnen, die aufgrund der Corona-Pandemie von Liquiditätsengpässen betroffen sind, sollen aus einer zusätzlichen Corona-Wohnbeihilfe des jeweiligen Bundeslandes Unterstützung erhalten. Dies ist auch deshalb sinnvoll, weil die Länder die zielgenaue Verteilung der Gelder über die Landesressorts zügig vornehmen könnten.


Auf strikte Ablehnung stoßen jüngste Pläne aus Tirol und Salzburg zur Einhebung einer Leerstandsabgabe. Derartige Maßnahmen stellen sich laut ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer als unzumutbare Eingriffe in das Eigentumsrecht dar: „Es gibt nicht einmal eine allgemein gültige Definition, wann und unter welchen Bedingungen von einem Leerstand gesprochen werden kann. Wohnungen, die eine bestimmte Zeit leer stehen, mit einer Abgabe zu versehen, ist sachlich nicht nur nicht gerechtfertigt, sondern absurd! Und vom übermäßigen Erhebungs- und Verwaltungsaufwand der Städte und Länder ganz zu schweigen. Am Ende zahlt womöglich der Steuerzahler noch dazu! “

Mehr über den ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, [www.oehgb.at] (http://www.oehgb.at/)) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.