Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung gelten für alle Betroffenen in der Pandemie. Mit einer Ausnahme: Die Vermieter sind bisher kläglich im Stich gelassen worden.

Wien (OTS) - Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes und der mittlerweile vierte Lockdown treiben vor allem VermieterInnen von Geschäftsräumlichkeiten an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Angesichts der noch nicht ausgestandenen Ausnahmesituation bereitet das rigide Vorgehen der Regierung vielen VermieterInnen zu Recht große Sorgen. Das Vorgehen der Regierung erschwert auch den Abschluss vernünftiger Vergleiche zwischen Vermieter und Mieter.

Massive Verunsicherung herrscht unter VermieterInnen

„Es wurde an alle, wirklich alle betroffenen Personengruppen und Unternehmen gedacht. Vermieter jedoch haben bisher durch die Finger schauen müssen“, zeigt sich ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer enttäuscht vom Verhalten der Regierung gegenüber all jenen Menschen, die sich in der Krise gegenüber ihrem Mieter bzw. ihrer Mieterin verständnis- und rücksichtsvoll verhalten haben.

„Hinter uns liegen bereits Monate harten Lockdowns gefolgt von zahlreichen behördlichen Einschränkungen. Die weitere Entwicklung der pandemischen Situation ist zum aktuellen Zeitpunkt völlig ungewiss“, erläutert Prunbauer die Ängste und Nöte vieler VermieterInnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt und fordert, dass das wirtschaftliche Risiko nicht allein beim Vermieter hängen bleiben darf.

Es genügt nicht, dass die Politik die Wichtigkeit des Privateigentumes im demokratischen Rechtsstaat betont - sie muss auch die Möglichkeit des vernünftigen und planbaren Wirtschaftens einräumen. Gerade mittelständische VermieterInnen leiden unter der nun schon viele Monate dauernden unverschuldeten Reduktion des Geschäftsraummietzinses ohne jede Kompensation von staatlicher Seite.

Auch die VermieterInnen für Coronaausfälle zu entschädigen ist ein Gebot der Fairness.

Erste OGH Entscheidung beantwortet nur einen Teilaspekt

Die erste Entscheidung des Höchstgerichts betrifft bislang nur jenen Fall der gänzlichen Unbenützbarkeit des Bestandobjekts aufgrund behördlicher Betretungsverbote und lässt daher noch viele weitere Fragen offen. Das betrifft etwa die Beurteilung, wie für den Zeitraum nach dem Lockdown infolge pandemiebedingter Benutzungsbeschränkungen oder eines verminderten Kundenaufkommens vorzugehen ist. Offen geblieben ist weiters, ob diverse administrative Tätigkeiten oder Lagerungen von Verkaufsgütern im Mietgegenstand zu einer zumindest eingeschränkten Verwendung und damit Mietzinsminderung führen. Schließlich ist auch noch über den Umgang mit dem Fixkostenzuschuss abzusprechen, nämlich ob dessen Auszahlung den Entfall des Mietzinsanspruches oder eine Minderung desselben ausschließt.

Vermieter haben Fixkosten und müssen ihr Haus erhalten

VermieterInnen, die von Zahlungsausfällen betroffen sind, fehlen diese Einnahmen aufgrund von Mietzinsausfällen, um das Haus zu erhalten und laufende Fixkosten zu bestreiten. Es müssen Versicherungen bezahlt werden, ebenso fallen Gebühren für Kanal, Wasser und Abfall an. Erst vor wenigen Monaten hatte die Stadt Wien trotz Krise eine Gebührenerhöhung für sich in Anspruch genommen mit der Begründung, Investitionen durchführen zu können. Umgekehrt wurde den VermieterInnen im Frühjahr eine gesetzlich vorgesehene Wertanpassung der Mieten verwehrt und auf ein weiteres Jahr verschoben. „Es ist höchst an der Zeit, Fairness gegenüber Vermietern walten zu lassen und auch für diese endlich Unterstützungsmaßnahmen zu schaffen“, so Prunbauer abschließend.

Mehr über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, [www.oehgb.at] (http://www.oehgb.at/)) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.