Abschaffung der Ungleichbehandlung von Geschäftsraummieten als nächster Schritt

Wien (OTS) - Finanzminister Blümel setzt mit dem Gebührenstopp auf Bundesebene für 2020 einen Schritt in die richtige Richtung“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. Mit diesem Stopp sollen nämlich nicht nur Personalausweis, Zulassungsschein, Reisepass und Führerschein, sondern auch Immobiliengebühren erfasst werden. Besonders erfreut zeigt sich Prunbauer darüber, dass der Finanzminister digitale Möglichkeiten nützen und das Gebührengesetz durchforsten möchte: „Wie Finanzminister Blümel zutreffend feststellt, sind heute viele Bereiche schon automatisiert. Ich meine daher, dass man keine Gebühren einheben sollte, da es keine behördliche Gegenleistung gibt“, so Prunbauer.

Änderungen bei den Eintragungsgebühren
Dies betrifft beispielsweise die Eintragungsgebühr iHv 1,1% des Kaufpreises, welche zum Zwecke der Einverleibung des Eigentums ins Grundbuch eingehoben wird. „Gemessen an dem zu vollziehenden Aufwand ist diese Gebühr doch beträchtlich“, stellt Prunbauer fest und fragt in diesem Zusammenhang auch, wieso hier überhaupt zwingend die Bemessung nach dem Kaufpreis erfolgen muss, zumal der behördliche Akt unabhängig vom Wert bzw. Kaufpreis der Liegenschaft gleich ist.

Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Geschäftsräumlichkeiten Ein Dorn im Auge ist Prunbauer die nach wie vor existierende Mietvertragsgebühr für Geschäftsräumlichkeiten: „Hier gibt es keinen plausiblen Grund mehr, daran festzuhalten“ vermerkt Prunbauer unter Hinweis auf die bereits seit mehreren Jahren abgeschaffte Mietvertragsgebühr beim Wohnen. „Diese Ungleichbehandlung wollen wir ebenfalls ändern“, so Prunbauer abschließend.

Gebührenbremse auch in Wien notwendig
„Von der Einsicht des Finanzministers könnte sich auch die Gemeinde Wien eine Scheibe abschneiden“, legt der Präsident nach. Vor allem die Gebühren für Müll, Wasser und dergleichen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen und verteuern das Wohnen.