Grüne Anleihen: Klimaresilienz und nachhaltige Infrastruktur  

Die Zahlen unterstreichen das wachsende Interesse: Laut Environmental Finance belief sich das weltweite Emissionsvolumen grüner Anleihen 2024 auf rund 1,1 Billionen US-Dollar – ein neuer Höchststand. Für 2025 rechnet die Climate Bonds Initiative mit einem weiteren Zuwachs, insbesondere durch Projekte im Bereich der Klimaresilienz und der nachhaltigen Infrastruktur. 

In diesem Kontext ist für Anlegerinnen und Anleger unter anderem ein fundierter Vergleich der Banken unerlässlich, um die unterschiedlichen nachhaltigen Finanzprodukte, ihre Konditionen und ihre tatsächliche Taxonomie-Konformität bewerten zu können. 

EU Green Bond Standard bringt einheitliche Regeln 

Ein wesentlicher Meilenstein für den europäischen Anleihemarkt besteht in der Einführung des EU Green Bond Standards, kurz EUGBS, der seit dem 21. Dezember 2024 verbindlich gilt.  

Die Verordnung (EU) 2023/2631 verpflichtet Emittenten dazu, mindestens 100 Prozent der Erlöse gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie zu verwenden. Verfolgt wird damit das Ziel, die Vergleichbarkeit grüner Anleihen zu erhöhen und das Risiko von Greenwashing deutlich zu reduzieren. 

Ein weiteres Novum: Externe Prüfer − sogenannte Verifizierer − müssen künftig durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zertifiziert sein. Dies soll die Qualität der Prüfung sichern und die Integrität des Marktes stärken. Investoren erhalten im Zuge dessen eine deutlich solidere Entscheidungsgrundlage als bisher. 

ESG-Ratings werden erstmals reguliert 

Ein bisher unregulierter Bereich bei den nachhaltigen Geldanlagen stellten die ESG-Ratings dar. Diese Bewertungen zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung beeinflussen Anlageentscheidungen maßgeblich. Sie waren bislang jedoch kaum vergleichbar und teils intransparent. Das ändert sich mit der EU-Verordnung 2024/3005, die seit dem 2. Januar 2025 in Kraft ist. 

Die Verordnung schreibt Ratingagenturen künftig vor, dass sie ihre Methoden offenlegen, Interessenkonflikte vermeiden und strengere Governance-Regeln einhalten müssen. Die Anlegerinnen und Anleger erhalten damit mehr Einblick in die Bewertungslogik – ein Schritt, der auch die Qualität und Aussagekraft von ESG-Ratings verbessern soll.  

Besonders wichtig: Die Bewertungen müssen künftig differenziert zwischen "Impact", der tatsächlichen Wirkung, und "Risk", den Risiken durch die ESG-Faktoren, unterscheiden. 

Neue Offenlegungspflichten für Unternehmen und Fonds 

Auch auf Unternehmens- und Fondsebene steigen die Anforderungen. Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), verpflichtet ab 2025 rund 50.000 Unternehmen in Europa, umfassend über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen berichten zu müssen. Betroffen sind davon nicht nur Großunternehmen, sondern auch viele mittelständische Betriebe. 

Gleichzeitig verschärft die französische Finanzmarktaufsicht die Regeln für sogenannte „grüne Fonds“. Seit Mai 2025 dürfen diese nur noch dann als nachhaltig beworben werden, wenn mindestens 80 Prozent der investierten Mittel tatsächlich nachhaltigen Kriterien entsprechen. Fossile Energieträger sind grundsätzlich ausgeschlossen.  

Diese Regeln gelten zunächst in Frankreich, könnten aber laut Experten eine Signalwirkung für andere EU-Mitgliedstaaten entfalten. 

Klare Spielregeln für nachhaltige Finanzmärkte 

2025 ist ein Jahr der Weichenstellung im Hinblick auf nachhaltige Geldanlagen. Die neuen gesetzlichen Standards sorgen für mehr Transparenz, eine bessere Vergleichbarkeit und mehr Vertrauen – nicht nur bei institutionellen Anlegern, sondern zunehmend auch bei privaten Investoren. Die Green Bonds unterliegen durch den EU-Standard einheitliche Regeln, die ESG-Ratings verlieren ihren Wildwuchscharakter und die Fondsanbieter müssen die Nachhaltigkeit nun auch faktisch nachweisen. 

Soll das Portfolio nachhaltig ausgerichtet werden, besteht nun also mehr Orientierung. Es  muss sich allerdings auch intensiver mit den regulatorischen Grundlagen, Berichtspflichten und den tatsächlichen Wirkungen der Geldanlage auseinandergesetzt werden.