Morgan Stanley Aktie: Der Wachstumszug rollt!
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat gegen die Schweizer Einheit von Morgan Stanley eine Geldstrafe in Höhe von einer Million Schweizer Franken verhängt. Der Grund: Das Finanzinstitut habe im Jahr 2010 nicht ausreichende Maßnahmen ergriffen, um Geldwäsche durch einen ihrer Kundenberater zu verhindern. Bei dem Fall geht es um Vermögenswerte, die ursprünglich aus Bestechungshandlungen in Griechenland stammten. Die betroffene Einheit, die damalige Bank Morgan Stanley (Switzerland) AG, wurde für ihr Versagen bei der Unterbindung der Geldwäscheaktivitäten zur Rechenschaft gezogen. Der Fall steht im Zusammenhang mit einem ehemaligen griechischen Verteidigungsminister, der 2013 von einem griechischen Gericht der Geldwäsche für schuldig befunden wurde. Bestechungsgelder aus Griechenland wurden auf Konten eines Strohmanns und Cousins des Ministers bei der Bank in der Schweiz transferiert, was zu anschließenden Ermittlungen führte. Neben der Geldstrafe muss Morgan Stanley auch die Kosten des Verfahrens tragen, wobei die Bank laut Bundesanwaltschaft mit den Ermittlern kooperiert hat. Morgan Stanley (Switzerland) GmbH hat der Bundesanwaltschaft mitgeteilt, dass sie auf ihr Recht verzichten werde, gegen den Strafbefehl Einspruch zu erheben.
Starke Cashflow-Prognose bei Siemens Energy bewertet
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Während Morgan Stanley in der Schweiz mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert ist, bleibt das Unternehmen in seiner Kernkompetenz als Investmentbank aktiv. In einer aktuellen Analyse zu Siemens Energy zeigt sich das Finanzhaus optimistisch. Das Energietechnologie-Unternehmen hatte einen unerwartet hohen Free Cashflow im ersten Quartal gemeldet und plant nun eine Anpassung seiner Prognose. Der Free Cashflow vor Steuern lag mit 1,53 Milliarden Euro deutlich über den Erwartungen, was hauptsächlich auf Projektanzahlungen und verschobene Kundenzahlungen zurückzuführen ist. Als Reaktion auf diese positive Entwicklung hat Morgan Stanley seine Bewertung für Siemens Energy angepasst und sieht darin eine potenzielle Kaufgelegenheit für Anleger, ungeachtet der eigenen rechtlichen Herausforderungen des Bankinstituts.
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