Mit dem OLG Hamm verurteilt weiteres Gericht VW zu Schadenersatz
10.09.2019 | 16:53
Mit dem Oberlandesgericht Hamm hat ein weiteres
Gericht den Volkswagen
Die Klägerin aus Sarstedt in Niedersachsen könne wegen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von der Volkswagen AG den Kaufpreis abzüglich der Nutzungsentschädigung und die Freistellung der noch zahlenden Kreditraten gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, heißt es in der Urteilsbegründung, wie das OLG Hamm mitteilte. "Die Volkswagen AG habe durch das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware ihre Kundin getäuscht." Das Oberlandesgericht Köln hatte bereits im Januar ein vergleichbares Urteil verkündet.
Seit 2015 sind am OLG Hamm knapp 3000 Berufungsverfahren im Abgasskandal gegen den VW-Konzern eingegangen. In vielen Fällen kam es nicht zu einem Urteil, weil sich Kläger und VW zuvor auf einen Vergleich einigen konnten. In der ersten Instanz an den Landgerichten sind noch tausende Verfahren anhängig. Das jetzt veröffentlichte Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ Revision durch den Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu (Az.: 13 U 149/18)./lic/DP/jsl
ISIN DE0007664039
AXC0255 2019-09-10/16:53
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