Der Swap-Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG AG ist endgültig beendet. Am Dienstag haben Stadt und Bank einen Vergleich im Handelsgericht Wien geschlossen. Damit wurde der von den Anwaltsteams der Streitparteien ausgehandelte und vom Linzer Stadtsenat sowie dem Gemeinderat mehrheitlich beschlossene Vorschlag bestätigt, berichtete die Stadt in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Der Vergleich sieht die Zahlung von 12 Mio. Euro durch die Stadt Linz und den Verzicht der Streitteile auf alle möglichen wechselseitigen Forderungen und Ansprüche vor. "Dieser gerichtliche Vergleich nimmt den Linzerinnen und Linzern eine große Last von den Schultern, indem eine kostspielige und aufwändige Fortsetzung des Rechtsstreites zwischen der BAWAG AG und der Stadt Linz abgewendet werden konnte", sagte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Ermöglicht hätten die Einigung die Arbeit des Juristenteams und der mehrheitliche Beschluss durch SPÖ, ÖVP, Grüne, Neos und MFG im Gemeinderat, der den sachpolitischen Kooperationswillen über Parteigrenzen hinweg belege.

Im Jahr 2007 hatte der damalige Linzer Finanzdirektor das Swapgeschäft - eine Art Kurs-Zins-Wette - zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (195 Mio. Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank.

Die Stadt klagte die BAWAG am 2. November 2011 auf Rückzahlung der aus ihrer Sicht geleisteten Überzahlungen von 30,6 Mio. Schweizer Franken, weil das Geschäft ungültig gewesen sei. Die BAWAG wehrte sich neun Tage später mit einer Gegenklage, in der sie 417,7 Mio. Euro von der Stadt forderte. Ein mittlerweile rechtskräftiges Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustandegekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag. Die Stadt Linz hatte damit einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Bank forderte allerdings noch Schadenersatz für den entstandenen "Vertrauensschaden", weil sie darauf vertraut hatte, dass der Finanzdirektor das Recht hatte, das Geschäft abzuschließen.

inn/sag

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