Risiko durch Cyberangriffe

Mittlerweile werden zahlreiche Prozesse online abgewickelt. Kriminelle sehen in diesem Bereich großes Potenzial, sodass es immer häufiger zu Cyberangriffen kommt. Zu den genutzten Methoden zählen unter anderem:

  • Versenden von E-Mails mit Malware
  • Automatische Abtastung von Webseiten auf Schwachstellen
  • Ausprobieren von Logins
  • Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS)

Da solche Angriffe großen Schaden bei Unternehmen anrichten können, sollten diese ihre IT-Sicherheit stets auf dem neusten Stand halten und bereits präventiv einige Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der zum Einsatz kommenden IT-Systeme zu verbessern. Auch der Gesetzgeber sieht die hierdurch entstehenden Risiken als bedrohlich an und hat daher die sogenannte NIS2-Richtlinie ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um eine Überarbeitung und Erweiterung der bereits bestehenden NIS-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2016. Sie bringt neben einem erweiterten Anwendungsbereich auch strenge Sicherheitsanforderungen mit sich. Unternehmen müssen bei der Aufrüstung der IT-Sicherheitssysteme daher auch neue rechtliche Anforderungen berücksichtigen.

Schulung von Mitarbeitern

Viele Risiken entstehen aufgrund von menschlichen Fehlern. Dies gilt auch für die IT-Sicherheit von Unternehmen. Es braucht nur einen Mitarbeiter, der unwissentlich auf einen schädlichen Link klickt, damit Unbefugte Zugriff auf Daten erhalten, die eigentlich geschützt sein sollten. Daher sollten sämtliche Mitarbeiter regelmäßig an Schulungen teilnehmen, die über relevante Risiken aufklären und aufzeigen, wie diese vermieden werden. Zu den relevanten Themengebieten gehören unter anderem:

  • Umgang mit sensiblen Daten
  • Erstellung sicherer Passwörter
  • Vermeidung von Phishing

Bei neuen Mitarbeitern kommt dem Onboarding eine zentrale Rolle zu, damit diese bereits von Anfang sicher mit den jeweiligen Softwares und Programmen umzugehen wissen. Es ist ratsam, Sicherheitsrichtlinien zu implementieren, die Mitarbeitern leicht verständlich vorgeben, wie sie mit sensiblen Daten umzugehen haben. Dabei sollten die Richtlinien regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Zudem sollten einfache Meldeprozesse in den Betriebsalltag integriert werden. Auf diese Weise haben Mitarbeiter die Möglichkeit, unkompliziert Meldungen einzureichen, wenn sie auf potenzielle Sicherheitsbedrohungen stoßen.

Regelmäßige Datensicherung

Selbst kleine und mittelständische Unternehmen arbeiten heutzutage in der Regel mit einer großen Menge an Daten. Ein Verlust von relevanten Daten richtet somit großen Schaden an, sodass die jeweiligen Datensätze regelmäßig gesichert werden sollten. Ein Datenverlust entsteht schnell und ohne Vorwarnung durch die folgenden Faktoren:

  • Menschliches Versagen
  • Ausfall von Hardware
  • Installation von Malware
  • Diebstahl von Geräten

Der Verlust von wichtigen Daten führt unter anderem dazu, dass der Betrieb unterbrochen werden muss. Hierdurch kann ein hoher finanzieller Schaden entstehen, der sich durch die regelmäßige Datensicherung vermeiden lässt. Wenn Unternehmen über aktuelle Kopien der relevanten Daten verfügen, lässt sich die Geschäftstätigkeit durch Wiederherstellung der Daten schnell wieder aufnehmen. Auf diese Weise kann der auf diese Weise entstehende Schaden auf ein Minimum begrenzt werden. Berücksichtigen müssen Unternehmen auch Compliance-Vorschriften, die sich auf die sichere Speicherung und Verarbeitung von Daten beziehen. Hier ist vor allem die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu nennen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt.

Einrichtung eines IT-Notfallplans

Um im Ernstfall vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen einen Prozess einrichten, der das Verhalten bei Eintreten eines Notfalls regelt. Hierbei wird festgelegt, welche Personen im Notfall benachrichtigt und welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollen. Nach der Untersuchung und der Bewältigung des Notfalls gilt es, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie sich ein solcher Vorfall in der Zukunft vermeiden lässt.