• Mittelfristig investieren und vom Erfolg der österreichischen IFA AG profitieren

  • Fix-Zinssatz 3,75% p.a., Laufzeit 52 Monate, Mindestzeichnung
    10.000 Euro

  • Berechtigt zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrags §10 EStG 2021 bei Zeichnung bis 14. Dezember 2021


Mit der „IFA AG | 3,75% Unternehmensanleihe 2021 bis 2026“ (AT0000A2S7K6) profitieren Anleger von attraktiver Rendite und laufender Ausschüttung. Die mittelfristige Anleihe ist ein nachhaltiges Investment, das zur Schaffung von gefördertem Wohnraum und damit zu dringend notwendigem leistbaren Wohnen in Österreich beiträgt. Die Anleihe ist exklusiv auf [www.ifainvest.at] (http://www.ifainvest.at/) zu zeichnen, zudem wird sie am MTF der Wiener Börse gelistet. Investiert wird in das erfolgreiche und seit 1978 bestehende Unternehmen IFA AG, ein Tochterunternehmen von SORAVIA und einer der österreichischen Marktführer im Bereich Immobilieninvestments, das mehr als 2,43 Milliarden Euro verwaltet.

Das Mindestzeichnungsvolumen beträgt 10.000 Euro, Anleger profitieren von einer Fixverzinsung in Höhe von 3,75% p.a. über eine Laufzeit von 52 Monaten. Das Anleihevolumen liegt bei 10 Millionen Euro. Sicherheit bietet eine Rückkaufsverpflichtung seitens der Emittentin während der Laufzeit zu einem Rückkaufspreis von 90% des Nennbetrags.

Gewinnfreibetrag und Pensionsrückstellung im Sinne des EStG

Die „IFA AG | 3,75% Unternehmensanleihe 2021 bis 2026“ berechtigt bei Zeichnung bis einschließlich 14. Dezember 2021 zur Geltendmachung des Gewinnfreibetrags im Sinne des §10 EStG 2021. Unter den begünstigten Personenkreis fallen etwa selbstständig tätige natürliche Personen wie Unternehmens- und Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte sowie Personen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. Darüber hinaus kann diese Anleihe zur Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen im Sinne des §14 EStG herangezogen werden.

„Wir freuen uns, Anlegerinnen und Anlegern ein Investment in das österreichische Unternehmen IFA AG zu ermöglichen: eine Anleihe, die zur Schaffung von notwendigem leistbarem Wohnen in Österreich beiträgt. Darüber hinaus bietet die Anleihe mit dem Gewinnfreibetrag dem berechtigten Personenkreis wie selbstständig tätigen Personen steuerliche Begünstigungen, die sehr attraktiv sein können“, so Michael Meidlinger, CFO der IFA AG.

Die Emittentin IFA AG verwendet Nettoemissionserlöse dieser Anleihe primär für mögliche Immobilien-Akquisitionen (Liegenschaften). Weitere Verwendungszwecke sind die Optimierung bestehender Finanzierungen, der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen, die der Expansion des Geschäftsmodells dienen, sowie sonstige allgemeine Unternehmenszwecke. Eine Veranlagung in Schuldverschreibungen ist dennoch mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ifa.at bzw. www.ifainvest.at.

Über ifainvest.at
Die IFA Invest GmbH ermöglicht kurz- bis mittelfristige Investitionen in attraktive Immobilienprojekte und renommierte Unternehmen dieser Branche. Über ifainvest.at erhalten Anleger exklusiven Zugang zu Investmentchancen und Anleihen. Seit 2018 wurden über das österreichische Unternehmen IFA Invest GmbH mehr als 45 Mio. Euro veranlagt. IFA Invest GmbH ist eine 100% Tochter der IFA Institut für Anlageberatung AG und ein Unternehmen von SORAVIA. www.ifainvest.at

Über IFA – Institut für Anlageberatung
Einfach, smart und sicher in Immobilien investieren – das können private und institutionelle Investoren bei IFA. Österreichs führender Anbieter für direkte Immobilieninvestments hat seit der Gründung 1978 bereits 478 Projekte erfolgreich realisiert. Investoren haben IFA hierfür 2,43 Mrd. Euro anvertraut. Als Tochterunternehmen von SORAVIA und im Verbund mit der Gruppe bietet IFA Anlegern dabei das gesamte Leistungsspektrum für immobilienbasierte Investments mit kurz-, mittel- oder langfristigem Anlagehorizont. IFA ist Mitglied der Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE). www.ifa.at

Hinweis:
Für weitere Informationen zum Gewinnfreibetrag sowie ob tatsächlich ein Anspruch besteht, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Für die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags ist jeder Anleihegläubiger selbst verantwortlich und übernimmt die Emittentin dafür keine Gewähr. Dies stellt eine Marketingmitteilung der IFA Invest GmbH gemäß WAG und KMG sowie der Verordnung (EU) 2017/1129 dar. Diese Information ist unverbindlich und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder zur Zeichnung noch eine Anlageempfehlung dar. Der Kauf oder die Zeichnung der IFA AG Unternehmensanleihe erfolgt ausschließlich auf Grundlage des von der FMA am 31.08.2021 gebilligten Prospekts, welches bei IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstr. 18-20, 4020 Linz und unter [www.ifa.at] (http://www.ifa.at/) sowie unter [www.ifainvest.at] (http://www.ifainvest.at/) erhältlich ist. Eine Veranlagung in Schuldverschreibungen ist mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Weitere Informationen zu den Risiken finden Sie unter Punkt B (Risikofaktoren) des gebilligten Prospekts. Soweit die IFA Invest GmbH Anlagevermittlung im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erbringt, ist sie als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG tätig und erbringt diese Dienstleistung ausschließlich für Rechnung und unter Haftung der DonauCapital Wertpapier GmbH, Passauer Str. 5, 94161 Ruderting. Vertragspartner des Kunden wird in diesem Fallausschließlich die DonauCapital Wertpapier GmbH. [www.ifainvest.at] (http://www.ifainvest.at/)