HETA ASSET RESOLUTION AG: Finanzmarktaufsicht erlässt Mandatsbescheid III
Wien/Klagenfurt am Wörthersee (OTS) - Am 1. März 2015 hat die Finanzmarktaufsicht in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (FMA) erstmals einen Bescheid gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) für die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) erlassen (Mandatsbescheid I). Damit wurden zur Vorbereitung der Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung alle sogenannten „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten" der HETA einem Moratorium bis 31. Mai 2016 unterstellt. Ein weiterer Mandatsbescheid (Mandatsbescheid II) wurde am 10. April 2016 (ersetzt durch den Vorstellungsbescheid II vom 2. Mai 2017) erlassen. Mit beiden Bescheiden hat die FMA Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG erlassen. Mit dem Mandatsbescheid II wurde der Nennwert der nicht-nachrangigen „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten" der HETA auf 46,02 % herabgesetzt. Mit dem Vorstellungsbescheid II wurde diese Quote auf 64,4 % geändert.
Heute hat die FMA einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid III), mit welchem der Nennwert der nicht-nachrangigen „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten" der HETA auf 85,54 % angehoben wurde. Die nachrangigen „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten" der HETA sind weiterhin auf „null" geschnitten. Bis auf die Änderung der Quote der nicht-nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Mandatsbescheid III keine sonstigen Änderungen, insbesondere bleibt der Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht-nachrangigen „berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten" der HETA unverändert bis längstens 31. Dezember 2023 gestundet. Dieser aktuelle Mandatsbescheid III ist sowohl auf der [FMA-Website]
(https://www.fma.gv.at/heta-asset-resolution-ag/) sowie auf jener der
[HETA] (https://www.ots.at/redirect/HETA) abrufbar.
Die HETA begrüßt die Entscheidung der FMA. „Mit Anhebung der für HETA-Gläubiger rechtlich verbindlichen Quote würdigt die FMA die erfolgreiche Abbautätigkeit der vergangenen Jahre", so Vorstandssprecher Alexander Tscherteu.
Aus dem am 20. März 2019 veröffentlichten Jahresabschluss der HETA ist ersichtlich, dass der Abbau auch 2018 äußerst erfolgreich verlief und der Barmittelbestand der Gesellschaft zu Jahresende deutlich mehr als EUR 2 Mrd. betrug. Die HETA wird nun, in Abstimmung mit Eigentümer und Abwicklungsbehörde auch für 2019 prüfen, ob und in welchem Ausmaß die neue Quote und die vorhandene Liquidität zu weiteren vorzeitigen Verteilungen genützt werden kann.
„In den vergangenen beiden Jahren haben wir bereits rd. EUR 7,8 Mrd. an unsere Gläubiger verteilt. Die durch die FMA angehobene neue Quote erlaubt es uns nun, zusätzlich bis zu EUR 2,6 Mrd. unseren Gläubigern zukommen zu lassen. Erklärtes Ziel der gesamten Mannschaft ist es daher, möglichst viel davon noch 2019 zur Verteilung zu bringen", so der Sprecher der HETA.