Google: KI-Antworten verstoßen gegen EU-Recht

Deutsche Medienhäuser gehen mit einer Beschwerde gegen Googles AI Overviews vor – der Vorwurf: Die KI-generierten Suchantworten verletzen das Digital Services Act und entziehen Verlagen wichtige Werbeerlöse. Die Bundesnetzagentur soll nun prüfen, ob der Tech-Riese europäisches Recht bricht.
Die Beschwerde, eingereicht bei der Bundesnetzagentur als deutschem Digital Services Coordinator (DSC), markiert einen Wendepunkt in der Durchsetzung des EU-Digitalgesetzes. Eine Koalition aus deutschen Medienunternehmen und Digitalverbänden argumentiert, dass Googles KI-Antworten unfair mit journalistischen Inhalten konkurrieren und Publishers um essentiellen Web-Traffic bringen.
Neue Führung, verschärfte Gangart
Die intensivierte Kontrolle digitaler Plattformen folgt der offiziellen Ernennung von Johannes Heidelberger zum Chef des deutschen DSC am 1. Juli 2025. Der langjährige Bundesnetzagentur-Beamte übernahm von Interimschef Klaus Müller und soll die organisatorischen Kapazitäten der Behörde für die effektive Umsetzung des Digitalgesetzes ausbauen.
Das deutsche Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) trat am 14. Mai 2024 in Kraft und ermächtigte die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle. Bereits 2024 gingen 824 Nutzerbeschwerden wegen möglicher DSA-Verstöße ein – vier Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste wurden bereits eingeleitet, wie ein Bericht vom August 2025 zeigt.
Wegweisende Gerichtsentscheidungen setzen Maßstäbe
Deutschland prägt bereits die rechtliche Auslegung des DSA. Das Düsseldorfer Landgericht erließ am 15. Januar 2025 eine wegweisende einstweilige Verfügung gegen Google (Az.: 2a O 112/23). Das Gericht stellte klar: Plattformen können als "störende Partei" haftbar gemacht werden, wenn sie nach Kenntnis von Markenrechtsverletzungen in Werbeanzeigen nicht handeln.
Diese rechtliche Grundlage wird entscheidend, während der DSC komplexere Fälle angeht. Vor der Bundestagswahl führte die Behörde am 31. Januar 2025 gemeinsam mit der EU-Kommission einen "Stresstest" durch. Meta, Google und TikTok mussten ihre Meldemechanismen und Fähigkeiten zur Risikominderung für Wahlprozesse unter Beweis stellen.
Deutschland als Vorreiter europäischer Digitalregulierung
Deutschlands robuster DSA-Vollzug positioniert das Land als Schlüsselakteur der EU-weiten Digitalstrategie. Das seit 17. Februar 2024 EU-weit geltende Gesetz ersetzt nationale Regelungen wie das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen.
Die Beschwerde gegen Google verdeutlicht wachsende Sorgen europäischer Verleger über generative KI und Medienvielfalt. Die deutsche Koalition fordert den DSC auf, den Fall an die EU-Kommission zu verweisen – ein strategischer Schachzug, der nationale und europäische Durchsetzungsbefugnisse kombiniert.
Ausblick: Mehr Ermittlungen gegen Tech-Giganten
Mit permanenter Führung und etablierten Rechtsprechungen steht der DSC vor einer Intensivierung seiner Tätigkeiten. Die Google-Beschwerde könnte zu einem kritischen Testfall werden und bindende Durchsetzungsmaßnahmen zur Folge haben, die den KI-Einsatz in Suchfunktionen EU-weit beeinflussen.
Der Fokus bleibt auf systemischen Risiken: Jugendschutz, Wahlintegrität und die Verbreitung illegaler Inhalte. Gleichzeitig zertifiziert die Behörde vertrauenswürdige Hinweisgeber und außergerichtliche Streitbeilegungsstellen. Die kommenden Monate unter Heidelbergers Führung werden zeigen, welche praktischen Auswirkungen das Digital Services Act auf den Nutzerschutz in Deutschland und Europa haben wird.