Sorgfältige Begutachtung des Goldes

Geht es um die Vergütung von Goldschmuck, spielen in der Regel weder der emotionale Wert noch die verbundene Handwerkskunst eine Rolle. Im Fokus steht nur der Wert des Materials aus welchem das Schmuckstück gefertigt ist. Geht als also darum, Goldschmuck oder ähnliche Wertsachen aus dem Edelmetall zu verkaufen, ist insbesondere nach den Gravuren Ausschau zu halten.

 

In Form der Gravur erfolgt die Angabe des Anteils an Gold in Promille. Besonders häufig zu finden sind dabei etwa die Ziffern 750, 585 und 333. Die Gravur 333 steht so beispielsweise dafür, dass sich das Gesamtgewicht des Schmuckstückes zu einem Drittel aus Gold zusammensetzt. Dagegen zeigt sich der Gehalt an Gold bei Münzen oder Barren, wie etwa der beliebten Krügerrand-Münze als fest definiert.

 

Aktuell lassen sich kaum tagesabhängige Schwankungen hinsichtlich der Ankaufpreise feststellen. Im Internet können diese mithilfe von praktischen Vergleichsportalen mit nur wenigen Klicks eingesehen werden. Oft gewinnen hier etwa die Gebote des renommierten Goldankauf Berlin.

 

Vor dem Verkauf des vorhandenen Goldes ist es empfehlenswert, den reinen Materialwert auszurechnen. Dafür ist nicht nur die entsprechende Gravur nötig, sondern ebenfalls das Gewicht des Schmuckstückes. Ermitteln lässt sich dieses beispielsweise mit einer Briefwage. Wurde das Wiegen gemeistert, muss sich noch über den aktuellen Preis des Goldes pro Gramm informiert werden. Ein Schmuckstück, welches zum Beispiel 15 Gramm Gold enthält, könnte so etwa die Gravur 585 tragen. Beträgt der Preis für eine Feinunze Gold zu dem jeweiligen Zeitpunkt 1.665 Euro, ist dieser Preis durch 31,1 zu teilen – auf diese Weise lässt sich der Grammpreis ermitteln. Im Anschluss ist der Goldanteil mit dem Gewicht und dem Preis pro Gramm zu multiplizieren. In diesem Beispiel käme somit ein Verkaufspreis von rund 469 Euro heraus.


Falls sich jedoch keine Gravur auf dem Goldschmuck finden lässt, existieren einige Stellen, bei denen Hilfe gesucht werden kann. Zu diesen zählen beispielsweise seriöse Juweliere, lokale Edelmetallhändler oder eine Scheideanstalt. Diese können sich spezieller Verfahren bedienen, um den Goldfeingehalt oder den Anteil an weiteren Metallen in dem jeweiligen Gegenstand zu bestimmen. Nicht zu verzichten ist im Vorfeld allerdings darauf, sich auch nach dem Preis für diese Ermittlung zu erkundigen.

Kein Verkauf ohne Vergleich

Grundsätzlich gilt, dass die Wahrscheinlich hoch ist, dass nicht der vollständige Materialwert bei einem Verkauf des Goldes erzielt werden kann. Von den Ankäufern und Händlern werden nämlich noch Abschläge berechnet, beispielsweise für die Abschmelzkosten oder der sogenannte Risikoabschlag.

 

Aus diesem Grund zeigt es sich als durchaus lohnenswert, unterschiedliche Angebote einzuholen und diese vor der finalen Verkaufsentscheidung einem sorgfältigen Vergleich zu unterziehen. Nicht zu verzichten ist außerdem darauf, bei der entsprechenden Prüfung des Goldes selbst mit dabei zu sein.

 

Diejenigen, die bereits eine Vorstellung über die Größenordnung des Wertes des Goldschmuckes haben, befinden sich gleich in einer wesentlich besseren Situation, wenn ihnen ein Angebot unterbreitet wird. Werden für den Goldschmuck von einem Händler so zum Beispiel 370 Euro geboten, der eigentliche Wert liegt allerdings bei 425 Euro, würde der Abschlag circa 13 Prozent betragen. In einem solchen Fall muss sich der Verkäufer überlegen, ob er gewillt ist, diesen hinzunehmen. Würden jedoch lediglich 200 Euro geboten, wäre es ein recht sicherer Hinweis darauf, dass es sich keinesfalls um einen seriösen Ankäufer handeln kann.

Besondere Vorsicht beim Verkauf im Internet

Gold kann heutzutage selbstverständlich auch überaus unkompliziert im World Wide Web verkauft werden. Hier besteht jedoch ein besonders hohes Risiko, da das Gold erst zu dem potentiellen Ankäufer geschickt wird.

 

In der Regel umfasst die Versicherung der Pakete nur einen bestimmten Wert. Wird dieser jedoch durch das enthaltene Gold überschritten, wird bei einem Verlust somit ausschlich der maximal versicherte Wert erstattet. Dies könnte für den Besitzer des Goldes daher mit einem recht hohen finanziellen Verlust einhergehen. Eine ausreichend hohe Paketversicherung sollte aus diesem Grund stets sichergestellt werden.

 

Darüber hinaus ist auch bei dem Goldverkauf im Internet zu beachten, dass der Wert des Goldes im Vorfeld zumindest grob geschätzt werden sollte. So können sich die Verkäufer gleich wesentlich besser gegen unseriöse Angebote wappnen.

 

Es können bei dem Internetverkauf des Goldes allerdings auch rechtliche Schwierigkeiten in Erscheinung treten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Goldbarren, der an den Online-Händler gesendet wird, von diesem als nicht echt bewertet wird. Betrüger senden dann ein Plagiat zurück. Viele Verbraucher berichten außerdem davon, dass sie ihre Edelmetall-Schätze an einen vermeintlich seriösen Online-Goldhändler geschickt haben, dieser danach jedoch vollkommen abgetaucht ist.

 

Durch den Berufsverband des deutschen Münzfachhandels wurde jedoch eine Liste erstellt, welche Betriebe umfasst, die über eine offizielle Zertifizierung als Goldankäufer verfügen. Bei diesen kann grundsätzlich von einer hohen Seriosität ausgegangen werden.

Hohes Risiko bei Hausbesuchen

Es kommt durchaus auch vor, dass unbekannte Gold-Ankäufer einfach unangemeldet an der Haustür klingeln. Werden diese dann unbedacht ins Haus gelassen, birgt dies ein hohes Risiko.

 

Laien sind in der Regel kaum in der Lage, eine kompetente Beurteilung der Angebote vorzunehmen, ohne im Vorfeld die nötige Recherche ausgeführt zu haben. Darüber hinaus stellen die unerwarteten Gäste in vielen Fällen die Frage, ob im Haus noch weitere Wertgegenstände vorhanden sind. Fällt diese, sollte unbedingt die nötige Portion Misstrauen an den Tag gelegt werden – vielleicht spähen die vermeintlichen Goldankäufer das Haus für einen späteren Einbruch aus.

Gutachter beauftragen

Besonders in Fällen, in denen große Mengen an Gold vorhanden sind, sollte nicht darauf verzichtet werden, den Wert durch einen professionellen Gutachter vor dem Verkauf ermitteln zu lassen.

 

Jedoch ergibt sich dabei der Nachteil, dass diese Serviceleistung selbstverständlich ebenfalls bezahlt werden muss und so den Erlös des Goldverkaufes ein wenig schmälert.