General-Pensionskassenvertrag bietet Zusatzpension für zwei Drittel der Österreicher
Gesetzliche Branchen-Vertretung aller Pensionskassen hält fest: Der im Regierungsprogramm angeführte General-Pensionskassenvertrag ist die optimale Möglichkeit, allen Arbeitnehmern in Österreich flächendeckend eine Zusatzpension anzubieten.
Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen betont: Während sich alle Österreicherinnen und Österreicher in besonders schwierigen Zeiten über eine Zusatzpension freuen würden, beschäftigt sich eine kleine NGO vor allem mit Kritik an einem noch nicht einmal umgesetzten Ansatz. „Der General-Pensionskassenvertrag ist der erste konstruktive Ansatz, um allen in Österreich eine betriebliche Zusatzpension zu ermöglichen. Als gesetzliche Branchenvertretung aller Pensionskassen denken wir, es wäre im Interesse aller, dafür einzutreten“, erklärt Obmann Andreas Zakostelsky. „Dass die Ausgestaltung im Zuge der Umsetzung im Detail zu diskutieren sein wird, liegt auf der Hand. Aber ein stetiges Schlechtreden eines sinnvollen Ansatzes, schadet allen Österreicherinnen und Österreichern. Das ist wirklich kurzsichtig!“
Für Personen, die in einem Unternehmen ohne Pensionskassen-Vereinbarung beschäftigt sind, besteht derzeit bei Pensionsantritt keine Möglichkeit, die Abfertigung in eine Pensionskasse einzubringen, um daraus eine lebenslange Pension zu bekommen. Daher soll dies über einen General-Pensionskassenvertrag (d.h. nach standardisierten Bedingungen für die wesentlichen Parameter) auch jenen Personen ermöglicht werden. Somit würde zukünftig auch für jene 75 % der unselbstständig Erwerbstätigen der Zugang zu einer Betriebspension eröffnet werden.