FMA Österreich auf Abwegen? FMA Österreich führt einen privaten Feldzug gegen die Green Finance GmbH im eigenen Interesse auf Basis konstruierter Scheinbegründungen.

Wien (OTS) - Nachdem das deutsche Bundesfinanzministerium Bafin-Präsident Felix Hufeld am 29.01.2021 in Folge des Wirecard Skandals vor die Tür setzte [Anmerkung: Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist das deutsche Pendent zur FMA Österreich], steht wegen des Commerzialbank Mattersburg Skandals auch die FMA Österreich unter Druck. Die [Green Finance GmbH] (https://www.greenfinance.at/) ("Green Finance") ist eine Schwestergesellschaft der LVA24 Prozessfinanzierung GmbH ("LVA24"). Die LVA24 finanziert Gerichtsverfahren geschädigter Anleger gegen übermächtige Gegner wie Versicherungsanstalten und auch die FMA Österreich (Causa Commerzialbank Mattersburg). Seit Bekanntwerden des Engagements der LVA24 gegen die FMA Österreich wird der gesamte Green Finance Konzern mit fadenscheinigen Begründungen gnadenlos verfolgt. Die Rechtshandlungen der FMA Österreich sind rechtswidrig, stehen nicht im öffentlichen Interesse und können nur den gesetzlich nicht gedeckten Zweck verfolgen, die FMA selbst vor Amtshaftungsansprüchen zu schützen.

Der FMA Österreich kommen weitreichende Kompetenzen zur Kontrolle von Unternehmen zu, die am österreichischen Kapitalmarkt tätig sind. Die Zuständigkeit der FMA erstreckt sich aber ausdrücklich nicht auf die Tätigkeit von Vermögensberatern, die im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung mit den folgenden Tätigkeiten ausschließlich der zuständigen Gewerbebehörde unterliegen. Der gewerbliche Vermögensberater ist gemäß § 94 Z 75 iVm § 136 Abs 1 GewO 1994 berechtigt zu jeder Beratung, die mit Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung zusammenhängt. Die Green Finance ist daher als gewerbliche Vermögensberaterin zur Beratung über und zur Vermittlung von allen Arten von Veranlagungen und Investitionen berechtigt, die nicht als Finanzinstrumente im Sinne des WAG 2018 zu qualifizieren sind.

Die Green Finance erbringt hingegen keine Beratungs- oder Vermittlungsleistungen zu irgendwelchen Finanzinstrumenten iSd WAG 2018, sondern berät ihre Kunden vielmehr zu den Bereichen Hypothekarfinanzierungen, Versicherungsvermittlung, Vermittlung von Veranlagungen (insbesondere Nachrangdarlehen).

Die Green Finance unterliegt daher der Aufsicht der Gewerbebehörde. Dennoch erklärt sich die FMA Österreich eigenmächtig für zuständig, weil die Schwestergesellschaft der Green Finance GmbH, die LVA24, angekündigt hat, geschädigte Anleger aus dem Commerzialbank Mattersburg Skandal sowohl gegen die ehemaligen Wirtschaftsprüfer, Vorstände und Aufsichtsräte, als auch gegen die FMA Österreich zu vertreten. Dort hätte die FMA Österreich tatsächlich eine Aufsichtspflicht getroffen, die sie sträflich vernachlässigte und damit zigtausende Anleger grob fahrlässig schädigte.

Die FMA Österreich steht daher mit dem Rücken zur Wand und holt nun zu rechtswidrigen Rundumschlägen gegen die gesamte Firmengruppe der LVA24 aus.

"Wir haben uns mit der FMA eigentlich immer gut verstanden, aber seit dem Engagement der LVA24 im Commerzialbank Mattersburg Skandal werden wir gefühlt wöchentlich von der FMA attackiert", zeigt sich Ing. Christian Schauer, der Geschäftsführer der Green Finance und der LVA24, erschüttert. "Es kann keinen anderen Grund geben, als diesen Stellvertreterkrieg in Sachen Commerzialbank Mattersburg, schließlich wissen wir gar nicht, worauf sich die FMA überhaupt stützen könnte; wir wurden nicht einmal zu einer Stellungnahme in dieser Sache aufgefordert", so der Geschäftsführer weiter.

Aus diesem Grund ist bereits eine Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit und wegen des Eingriffs in verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte beim Verwaltungsgericht Wien gegen die FMA Österreich anhängig. Auch in dem dortigen Verfahren hatte die FMA Österreich der Green Finance bereits zu Unrecht die Vermittlung von Wertpapieren vorgeworfen. Dies aufgrund einer anonymen Anzeige aus dem Jahr 2018(!), welche die FMA Österreich erst nach Bekanntwerden der Tätigkeit der LVA24 im Commerzialbank Mattersburg Skandal zu interessieren begonnen haben dürfte. Die anonyme "Anzeige" liest sich wie ein Western. Selbst für den unbedarften Leser ist sofort offensichtlich, dass diese "Anzeige" nur aus der Feder eines Mitbewerbers stammen kann, der die Green Finance bewusst herabsetzen und ihr schaden wollte. Daher konnten die Anschuldigungen auch nur anonym erhoben werden, weil sich der "Anzeiger" sonst einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Verleumdung ausgesetzt hätte.

Daher hätte die FMA Österreich diese haltlosen Vorwürfe umso genauer und unvoreingenommener prüfen müssen. Stattdessen verfolgt die FMA Österreich die Green Finance seit September 2020. Statt den wahren Sachverhalt zu ermitteln und darauf aufbauend objektiv zu entscheiden, sucht die FMA Österreich krampfhaft nach Möglichkeiten, der Green Finance und der LVA24 zu schaden. Anhand frei erfundener Behauptungen und aus dem Zusammenhang gerissener Textpassagen von der Webseite der Green Finance-Mutter, macht sich die FMA Österreich die Welt, wie-die-wie-die-wie sie ihr gefällt.

Zusammengefasst zum "auf der Zunge zergehen lassen":

Anlass / Ausgangssachverhalt Reaktion FMA

2018: Anonyme Anzeige bei FMA Österreich Keine Reaktion
2019 Keine Reaktion
2020 Keine Reaktion
06.08.2020: APA-Meldung zum Vorgehen der LVA24 gegen die FMA Österreich
02.09.2020: Investorenwarnung der FMA Österreich gegen die Green Finance

Die Investorenwarnung erfolgte vollkommen rechtsgrundlos. Das zeigte die Green Finance auch in ihrem Rechtsmittel an das Verwaltungsgericht Wien auf. Im Nachhinein versucht die FMA Österreich daher nun das eigene Handeln zu rechtfertigen, das in Wahrheit den einzigen Grund hatte, die LVA24 bzw die Green Finance Gruppe unter Druck zu setzen und damit von einem Vorgehen gegen die FMA Österreich abzubringen.

Und die FMA schreckt vor nichts zurück. Unter dem Deckmantel des vermeintlich unabhängigen Aufsichtsorgans verbietet sie der Green Finance die Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018, obwohl solche Leistungen von der Green Finance gar nicht erbracht werden. Das ist der FMA Österreich natürlich auch vollständig bewusst, der Markt wird aber zwischen dem Begriff der Anlageberatung (welche die Green Finance auf Basis ihrer Gewerbeberechtigung als gewerbliche Vermögensberaterin tatsächlich ausübt) und der Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente, nicht unterscheiden können. Dadurch versucht die FMA Österreich offenbar der Green Finance Gruppe so sehr zu schaden, dass die LVA24 ihr Vorhaben des Vorgehens gegen die FMA Österreich nicht mehr umsetzen kann. Frei nach dem Motto: wenn man genug Dreck wirft, bleibt immer etwas hängen.