Die Schadenersatz-Zahlungen des VW -Konzerns an rund 55 000 einzelne Dieselkläger sind zum Jahreswechsel in knapp der Hälfte aller Fälle abgewickelt. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr, wurden in den separaten Verfahren außerhalb des großen Mustervergleichs inzwischen "insgesamt über 25 000" Vereinbarungen geschlossen. In diesen Fällen sei die Auszahlung schon beendet oder laufe derzeit.

Noch nicht abschließend beigelegt sind damit etwa 30 000 Klagen - allerdings gebe es dabei bereits gut 15 000 Vergleichsangebote, die den Kunden nun vorlägen.

Volkswagen hatte Klägern mit eigenen Prozessen Einmalzahlungen in Aussicht gestellt, die individuell berechnet werden sollen. Wer das Geld annimmt, kann auch sein Auto behalten. Die Alternative ist, das Urteil im eigenen Verfahren abzuwarten, bei dem sich die Richter an der Auslegung des Bundesgerichtshofs (BGH) orientieren dürften. Dann könnte unter Umständen der Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsbeitrags fließen. Die Kunden müssen den Wagen dann jedoch zurückgeben.

Anders als bei der Musterfeststellungsklage, die unter der Regie des Verbrauchzentralen-Bundesverbands (vzbv) geführt wurde, gibt es für die Einzelkläger wegen der Vielfalt der möglichen Konstellationen keine einheitliche Tabelle, aus der sich vorab definierte Summen für jedes Automodell und -alter ergeben. Es geht um Einzelregelungen. Dabei kommt es ebenfalls etwa auf die Nutzungsdauer und das Alter an.

Im Mustervergleich hatten Juristen von vzbv und VW nach einigem Hin und Her für die teilnehmenden Kunden je nach Fahrzeug zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart. So gut wie alle als berechtigt erachteten Ansprüche - 245 000 Fälle - seien jetzt per Vergleich abgegolten, hieß es aus dem Konzern. Man habe dafür mehr als 750 Millionen Euro ausgezahlt. In "einigen wenigen Fällen" liefen noch Einzelprüfungen./jap/DP/stk

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AXC0014 2020-12-30/05:50

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