EU-Parlament verschiebt KI-Verordnung und verschärft Regeln
Das Europäische Parlament bremst die Umsetzung der strengen KI-Verordnung aus – und schärft gleichzeitig die ethischen Vorgaben. Ein neues Verbot und längere Fristen sollen Rechtssicherheit schaffen.
In einer entscheidenden Sitzung am 18. März 2026 haben die zuständigen Ausschüsse für Binnenmarkt (IMCO) und Bürgerfreiheiten (LIBE) mit überwältigender Mehrheit für eine Verschiebung der wichtigsten Fristen gestimmt. 101 Abgeordnete votierten dafür, nur 9 dagegen. Der ursprüngliche Starttermin für Hochrisiko-KI im August 2026 gilt damit als nicht mehr haltbar. Grund sind massive Verzögerungen bei der Erarbeitung einheitlicher technischer Standards. Ohne diese fehle Unternehmen der klare Fahrplan für Zertifizierungen, so die Begründung. Ein Durchpeitschen des alten Zeitplans hätte ein „Compliance-Vakuum“ geschaffen.
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Feste Termine statt unklarer Bedingungen
Im Zentrum steht das „Digitale Omnibus-Gesetz zur KI“. Anders als der Vorschlag der EU-Kommission, der Fristen an die Verfügbarkeit von Werkzeugen koppelte, setzen die Parlamentarier nun auf feste Kalenderdaten. Das soll maximale Planungssicherheit für die Wirtschaft bringen.
Konkret bedeutet das: Für Hochrisiko-KI-Systeme aus Anhang III – dazu zählen sensible Bereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur oder Strafverfolgung – soll die Pflicht zur Konformität erst am 2. Dezember 2027 beginnen. Das sind 16 Monate später als geplant. Für KI als Sicherheitskomponente in bereits regulierten Produkten (Anhang I) ist sogar der 2. August 2028 im Gespräch.
Die Verzögerung ist eine direkte Reaktion auf europäische Standardisierungsgremien, die in Verzug geraten sind. Ohne finale technische Spezifikationen können Unternehmen weder die nötige Dokumentation erstellen noch ihre Risikomanagement-Systeme anpassen.
Neues Verbot und schärfere Transparenz
Während bei den Fristen Entgegenkommen gezeigt wird, zieht das Parlament bei ethischen Fragen die Schraube an. Ein neuer Verbots-Tatbestand soll in Artikel 5 der Verordnung aufgenommen werden: sogenannte „Nudifier“-Anwendungen. Diese KI-Systeme erstellen oder manipulieren nicht-einvernehmliche intime Bilder identifizierbarer Personen. Das Verbot zielt auf die Bekämpfung von Deepfake-Missbrauch, sieht aber Ausnahmen für Systeme mit wirksamen, eingebauten Sicherheitsvorkehrungen vor.
Gleichzeitig werden die Transparenzvorgaben verschärft. Die Kommission wollte eine Schonfrist für Wasserzeichen und maschinenlesbare Kennzeichnungen von KI-generierten Inhalten bis Februar 2027. Die Ausschüsse drängen nun auf eine frühere Umsetzung bis 2. November 2026. Dieser Kompromiss soll den Druck auf Plattformen erhöhen, bevor die nächsten großen Wahlzyklen beginnen und die Hochrisiko-Regeln voll greifen.
Erleichterungen für den Mittelstand
Die Abgeordneten erkennen den wirtschaftlichen Aufwand der Regulierung an. Neben den bereits geplanten Erleichterungen für KMU sollen nun auch kleine Mid-Caps profitieren. Diese Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 150 Millionen Euro stehen oft vor ähnlichen Herausforderungen wie kleinere Firmen, waren aber bisher ausgenommen.
Zudem wird der Umgang mit Daten flexibilisiert. Dienstleister dürfen künftig personenbezogene Daten verarbeiten, um Bias – also Verzerrungen und Diskriminierung – in KI-Systemen aufzuspüren und zu korrigieren. Diese Ausnahme ist streng an die Notwendigkeit gebunden, Fairness und Sicherheit der Systeme zu gewährleisten. Sie soll das „Privacy-Bias-Paradox“ lösen, bei dem Entwickler für faire KI eben jene sensiblen Daten benötigen, die sie schützen sollen.
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Was die Verschiebung für die Wirtschaft bedeutet
Die Reaktionen aus der Industrie sind gemischt. Die Verschiebung gibt dringend benötigte Atempause – nicht nur Unternehmen, sondern auch der neu geschaffenen KI-Aufsichtsbehörde (AI Office) und nationalen Behörden, um Personal und Expertise aufzubauen.
Kritiker warnen jedoch vor einer „Abwartehaltung“. Der Wechsel zu festen Terminen ist ein klares Signal: Die EU wird die Industrie in die Pflicht nehmen, unabhängig davon, ob die Kommission das Ökosystem für „bereit“ hält. Diese Planungssicherheit soll Investitionen in europäische KI stabilisieren.
Das „Nudifier“-Verbot zeigt zudem, dass die KI-Verordnung ein lebendes Dokument ist. Sie kann noch vor ihrer vollständigen Anwendung angepasst werden, um auf neue technologische Bedrohungen zu reagieren.
Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren
Das Paket geht nun ins Plenum des Europäischen Parlaments, wo für den 26. März 2026 die finale Abstimmung angesetzt ist. Bei der dort erwarteten Zustimmung beginnen im April die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.
Der Rat der EU hat bereits am 13. März 2026 seine Verhandlungsposition beschlossen, die ebenfalls Verschiebungen befürwortet. Die zyprische Ratspräsidentschaft hat eine Einigung bis Mai 2026 als Priorität ausgegeben. Die Botschaft aus Brüssel an die Wirtschaft ist klar: Die Fristen wurden verschoben, die Anforderungen nicht. Die gewonnene Zeit ist für gründliche Vorbereitung gedacht – nicht für ein Aussetzen der Compliance-Bemühungen.








