Ab Juni 2026 müssen alle Online-Händler in der EU eine standardisierte "Widerrufsfunktion" anbieten. Die neue EU-Richtlinie macht Vertragsstornierungen so einfach wie den ursprünglichen Kauf - ein Klick genügt.

Millionen Online-Käufer können dann Verträge mit einem simplen Button widerrufen, statt umständliche E-Mails zu schreiben oder Formulare auszufüllen. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen. Deutschland plant bereits entsprechende Änderungen im BGB.

So funktioniert der neue Widerrufs-Button

Die EU-Richtlinie verlangt absolute Symmetrie zwischen Kaufen und Widerrufen. Online-Shops müssen eine gut sichtbare Schaltfläche mit der Aufschrift "Vertrag widerrufen" prominent platzieren.

Der Button muss während der kompletten 14-tägigen Widerrufsfrist verfügbar bleiben. Nach dem Klick landen Kunden auf einer Bestätigungsseite, geben ihre Daten ein und erhalten automatisch eine Eingangsbestätigung.

Entscheidend: Auch Gäste ohne Kundenkonto müssen widerrufen können - was die Funktion für alle Webseitenbesucher sichtbar macht.

Technische Herausforderungen für Händler

Online-Shops stehen vor erheblichen Anpassungen. Die individuelle Berechnung der Widerrufsfristen für jede Bestellung wird zur Pflicht. Der Button darf nur im zulässigen Zeitraum erscheinen.

Die Integration in bestehende Warenwirtschaftssysteme erfordert komplexe technische Lösungen. Widerrufsbelehrungen müssen überarbeitet, Backend-Prozesse automatisiert werden.

Bei Versäumnissen drohen nicht nur Bußgelder - das Widerrufsrecht verlängert sich für betroffene Kunden automatisch.

Digitaler Verbraucherschutz nach deutschem Vorbild

Die Neuregelung folgt dem 2022 eingeführten deutschen "Kündigungs-Button" für Abonnements. Das Prinzip bleibt gleich: Kündigen muss so einfach sein wie Abschließen.

Verbraucherschützer bejubeln den Fortschritt, die Digitalwirtschaft zeigt sich skeptisch. Der Bitkom-Verband kritisiert den Aufwand, erkennt aber die europarechtliche Verpflichtung an.

Die EU treibt damit ihre Strategie zur Harmonisierung der digitalen Verbraucherrechte konsequent voran.

Was Händler jetzt tun müssen

Bis Juni 2026 bleiben noch acht Monate Vorbereitungszeit. IT-Abteilungen sollten bereits jetzt mit der Konzeption beginnen: Benutzeroberfläche gestalten, Backend-Prozesse anpassen, Rechtstexte aktualisieren.

Ende 2025 stehen die finalen nationalen Gesetze fest. Unternehmen müssen diese Details genau verfolgen, um rechtzeitig compliant zu werden.

Wer früh plant, vermeidet rechtlichen Stress und technische Pannen zum Stichtag.