EU-Banken: Neues Sicherheitssystem startet am 9. Oktober
Eine Revolution im digitalen Zahlungsverkehr steht bevor: Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken und Zahlungsdienstleister in der Eurozone bei Online-Überweisungen verpflichtend prüfen, ob der eingegebene Empfängername zur IBAN passt. Was auf den ersten Blick nach einem technischen Detail klingt, könnte Millionen von Verbrauchern vor Betrug schützen.
Die neue Regelung namens "Verification of Payee" (VoP) greift bei allen SEPA-Überweisungen – sowohl bei Standard- als auch bei Sofortüberweisungen. Für Kunden bedeutet das: Bevor das Geld das Konto verlässt, prüft die Bank automatisch im Hintergrund, ob die Daten stimmen. Das Ergebnis erscheint sofort auf dem Bildschirm: "Übereinstimmung", "Ähnlichkeit" bei Tippfehlern oder "Keine Übereinstimmung" bei falschen Angaben.
Banken haften bei Fehlern
Das Besondere an der neuen Regelung: Die Verantwortung verschiebt sich. Bietet eine Bank den kostenlosen VoP-Service nicht an und entsteht dadurch ein Schaden durch Betrug, kann das Institut haftbar gemacht werden.
Damit reagiert die EU auf die wachsende Zahl raffinierter Betrügereien, bei denen Kunden dazu gebracht werden, Geld an Kriminelle zu überweisen. Bisher mussten Banken den Namen des Empfängers nicht mit der IBAN abgleichen – eine Sicherheitslücke, die Betrüger systematisch ausnutzten.
3.000 Institute müssen umrüsten
Die technische Herausforderung ist enorm: Rund 3.000 Banken und Zahlungsdienstleister in der Eurozone müssen ihre Systeme bis zum Stichtag umrüsten. Das VoP-System muss in alle Kundenkanäle integriert werden – von Online-Banking bis zur Banking-App.
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Banken außerhalb der Eurozone haben länger Zeit: Sie müssen erst bis Juli 2027 nachrüsten. Der Europäische Zahlungsrat (EPC) baut parallel eine zentrale Datenbank auf, um den Datenaustausch zwischen den Instituten zu ermöglichen.
Vorbild Großbritannien zeigt Erfolg
Die EU orientiert sich am britischen "Confirmation of Payee"-System, das seit 2020 läuft und nachweislich Betrug und Fehlüberweisungen reduziert hat. Gerade bei Sofortüberweisungen, wo das Zeitfenster für Rückholaktionen winzig ist, werden präventive Sicherheitsmaßnahmen immer wichtiger.
Die VoP-Regelung ist Teil einer größeren EU-Strategie zur Modernisierung des Zahlungsverkehrs. Zusammen mit der geplanten dritten Zahlungsdienstrichtlinie (PSD3) soll ein sichereres und innovationsfreundlicheres Umfeld für Banken und Fintechs entstehen.
Mehr Sicherheit für Millionen Nutzer
Für Verbraucher und Unternehmen verspricht das System mehr Transparenz und Sicherheit. Wer künftig eine verdächtige Überweisung startet, erhält sofort eine Warnung und kann den Vorgang stoppen. Unternehmen mit hohen Überweisungsvolumen können den Service bei bestimmten Sammelüberweisungen allerdings deaktivieren lassen.
Die erfolgreiche Umsetzung bis Oktober gilt als Lackmustest für die digitale Transformation des europäischen Finanzwesens. Gelingt sie, könnte das EU-Modell weltweiten Standard setzen und die Art, wie Geld digital bewegt wird, grundlegend verändern.