Erweiterung des EU-Rechts auf Vergessenwerden auf Nachrichtenmedien vorgeschlagen
01.07.2024 | 23:52
In einem bedeutenden Vorstoß zur Stärkung der persönlichen Rechte innerhalb der Europäischen Union hat Herr Robert Szustkowski ein Offenes Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet und fordert eine Erweiterung des EU-Rechts auf Vergessenwerden. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, Nachrichtenmedien als Datenverantwortliche einzustufen, wodurch sie für den Umgang mit persönlichen Informationen verantwortlich gemacht werden sollen – eine Änderung, die den digitalen Datenschutz und das Reputationsmanagement neugestalten könnte.
Drängen auf modernisierte Vorschriften
In seinem Schreiben an die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Věra Jourová und den Kommissar Didier Reynders betont Herr Szustkowski die dringende Notwendigkeit aktualisierter Vorschriften, die es den Einzelnen ermöglichen, ihre persönlichen Rechte, einschließlich ihres Rufs und ihres Images, in einer zunehmend digitalen Welt zu schützen. Das ursprüngliche "Recht auf Vergessenwerden", das von der ehemaligen EU-Kommissarin Viviane Reding im Jahr 2012 eingeführt wurde, war ein bahnbrechender Schritt im Datenschutz. Doch die rasante Entwicklung des digitalen Informationsaustauschs und der Nachrichtenverbreitung erfordert eine Neubewertung des Umgangs mit und der Korrektur von persönlichen Daten. Herr Szustkowskis Vorschlag fordert neue Verfahren und systemische Prinzipien, um EU-Bürger vor Desinformation und verleumderischen Medieninhalten zu schützen.
Ausgleich zwischen Privatsphäre und Meinungsfreiheit
Herr Szustkowski argumentiert, dass das "Recht auf Vergessenwerden" sich an die zeitgenössischen Bedürfnisse anpassen muss und plädiert für einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl die Privatsphäre als auch die Meinungsfreiheit respektiert. Er ist der Ansicht, dass Einzelpersonen das Recht haben sollten, falsche, unbegründete oder veraltete Informationen, die ihrem Ruf schaden, zu entfernen.
Das Offene Schreiben legt großen Wert auf den Schutz der Menschenwürde und fordert spezifische Maßnahmen zum Schutz der Einzelnen vor irreführenden Informationen und Verleumdung. Unter Bezugnahme auf seine eigenen Erfahrungen mit Medienverleumdungen in Polen unterstreicht Herr Szustkowski die Notwendigkeit stärkerer Schutzmaßnahmen. Trotz mehrerer Gerichtsurteile zu seinen Gunsten zirkulieren weiterhin falsche und schädliche Informationen über ihn, was die Unzulänglichkeiten der aktuellen Vorschriften verdeutlicht.
Wichtige Empfehlungen
Herr Szustkowskis Schreiben enthält mehrere wesentliche Empfehlungen zur Erweiterung des "Rechts auf Vergessenwerden" auf Nachrichtenmedien:
- Anerkennung von Medien als Datenverantwortliche: Nachrichtenmedien sollten als Datenverantwortliche eingestuft werden, wodurch sie für die Richtigkeit und Berichtigung der von ihnen veröffentlichten persönlichen Daten verantwortlich gemacht werden.
- Einrichtung klarer Richtlinien: Die Europäische Kommission sollte klare Richtlinien für Medienverlage erstellen, die ihre rechtlichen Verantwortlichkeiten gemäß der Richtlinie festlegen.
- Einführung standardisierter Meldeformulare: Einführung eines standardisierten Formulars, mit dem Einzelpersonen die Löschung falscher oder verleumderischer Informationen beantragen können.
- Erhöhung des öffentlichen Bewusstseins: Breite Verbreitung von Informationen über Verstöße gegen personenbezogene Daten, um das öffentliche Bewusstsein zu schärfen und die Medien zur Verantwortung zu ziehen.
Wahrung der EU-Grundwerte
Herr Szustkowski Vorschlag zielt darauf ab, die Medienpraktiken mit den grundlegenden Prinzipien der Fairness, Gerechtigkeit und Achtung der Menschenrechte in der EU in Einklang zu bringen. Da die EU sowohl mit äußerer Desinformation als auch mit inneren Bedrohungen der individuellen Rechte konfrontiert ist, ist die Erweiterung des "Rechts auf Vergessenwerden" auf Nachrichtenmedien von entscheidender Bedeutung, um die Würde und den Ruf ihrer Bürger zu schützen.
Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, könnte er eine neue Ära des digitalen Datenschutzes und der persönlichen Rechte in der Europäischen Union einleiten und sicherstellen, dass das digitale Zeitalter die Grundrechte der Einzelnen wahrt.