Erste Diesel-Klage gegen Daimler Ende Oktober vor dem BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt im
Herbst zum ersten Mal über die Schadenersatz-Klage eines
Diesel-Käufers gegen Daimler
Der Kläger hatte seinen Mercedes Anfang 2017 gebraucht gekauft. Das Auto hat einen Diesel-Motor der Baureihe OM 651. Bei diesem Fahrzeugtyp werden die Abgase zum Teil wieder im Motor verbrannt. Das verringert den Stickoxid-Ausstoß. Wie viele Abgase zurückgeführt werden, ist unterschiedlich und hängt mit von der Außentemperatur ab.
Der Käufer hält die Technik für eine unzulässige Abschalteinrichtung. Sie führe dazu, dass das Auto bei behördlichen Prüfungen Grenzwerte einhalte, die auf der Straße überschritten würden. Der Mann sieht sich getäuscht und will erreichen, dass Daimler das Auto zurücknimmt und ihm den Kaufpreis zum Teil erstattet. Der Stuttgarter Autobauer hält die Technik für zulässig, sie diene dem Schutz des Motors.
Bisher hatte die Klage keinen Erfolg. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Koblenz, dass Daimler beim Inverkehrbringen des Fahrzeugs nicht sittenwidrig gehandelt habe. Dabei komme es letztlich nicht darauf an, ob das sogenannte Thermofenster rechtmäßig sei. Auf jeden Fall könne nicht unterstellt werden, dass die Verantwortlichen in dem Bewusstsein agiert hätten, eine illegale Abgastechnik zu verwenden. Die Gesetzeslage zur Zulässigkeit sei nicht eindeutig.
Damit unterscheiden sich die Daimler-Fälle in einem wichtigen Punkt
von den Klagen gegen den Volkswagen
ISIN DE0007100000 DE0007664039
AXC0139 2020-06-05/11:04
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