Swiss Merchant Group AG: Falschinformationen und Neue Erkenntnisse aus dem Insolvenzantrag Evan Group plc

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Swiss Merchant Group AG: Falschinformationen und Neue Erkenntnisse aus dem

Insolvenzantrag Evan Group plc

21.07.2023 / 11:05 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Kastanienbaum, Luzern, 21.07.2023

Pressemitteilung:

EVAN GROUP PLC Insolvenzverfahren: Falschinformationen und Neue Erkenntnisse

aus dem Insolvenzantrag Evan Group plc

Als wichtigster Anleihe-Gläubiger der Evan Group Plc in Malta hat die Swiss

Merchant Group AG («SMG») eine Kopie des Insolvenzantrages mit erheblicher

Verspätung erhalten und diesen nun ausgewertet. Daraus konnte die SMG nun

neue Erkenntnisse gewinnen. Darüber hinaus möchte die SMG die Unwahrheiten,

Falschinformationen und Behauptungen seitens des Insolvenzantragstellers

Patrick Gerstner als CEO der Evan Group Plc richtigstellen. Die SMG weist

nochmals darauf hin, dass an die Vollständigkeit und Richtigkeit eines

Insolvenzantrages strenge Anforderungen normiert sind, die bei

Nichtbeachtung erhebliche strafverfolgungsrechtliche Konsequenzen nach sich

ziehen können. Der Evan Group Plc Insolvenzantrag ist auf der SMG-Webseite

einsehbar.

Falschinformationen im Insolvenzantrag

1. Historie, Seite 8 von 16

Soweit in der Insolvenzantragsschrift (Seite 8 von 16) der Evan Group Plc

vorgetragen wird, die Geschwister Gerstner als Erben wären nur am Rande in

die geschäftlichen Aktivitäten der Unimo Gruppe eingebunden gewesen, ist

dies nachweislich unzutreffend. Es bestehen öffentlich zugängliche

Informationen (einsehbar in den deutschen und Schweizer Handelsregistern),

dass Herr Dr. Nicolai Gerstner bereits seit Anfang 2014 Geschäftsführer der

UNIMO Projektentwicklungs- und Bauträger - Gesellschaft m.b.H. ist. In

dieser Position hat er bereits 2019 Off Balance an der Evan Group Plc Bilanz

vorbei, für rund EUR 65 Mio. das Imotex Modecenter in Neuss veräußert. Frau

Mercedes Geenen ist seit dem Jahre 2016 mit Einzelzeichnungsbefugnis als

Direktorin bei der Unimo Real Estate Holding AG in Rotkreuz Schweiz (erwähnt

im Insolvenzantrag) bestellt. Bis Januar 2023 war diese Gesellschaft

domiziliert in den Räumlichkeiten der EVAN Management AG in Zug, die als

Mitgesellschafterin einiger Zweckgesellschaften des Evan Group Plc und des

UNIMO-Konstruktes agiert. Auch Herr Patrick Gerstner ist in verschiedenen

Funktionen seit geraumer Zeit bei Gerstner Unternehmensgruppe, der UNIMO

Gruppe sowie der Evan Group Plc aktiv im Management eingebunden und trägt

hier Verantwortung mit Unterschriftsberechtigung.

2. Verhandlungen mit Gläubiger, Seite 12 von 16

Im Insolvenzantrag wird die Behauptung aufgestellt, die Erbengemeinschaft

hätte nachweislich versucht 50% an einer Hotel-Immobilie in Kloten in der

Schweiz zu verkaufen. Die SMG hat nun Informationen erhalten, dass diese

Immobilie zu keinem Zeitpunkt tatsächlich auf dem Markt zum Verkauf

angeboten wurde, sondern nur als ergebnislos vorgetäuschte Gespräche geführt

wurden, um eine juristische Absicherung beim Scheitern des StaRUG Verfahrens

in den Händen zu halten. Darüber hinaus besitzt die Gerstner

Erbengemeinschaft noch weitere Immobilien in Xanten (NRW), Raststatt

(Baden-Württemberg) sowie an anderen Orten in Europa und den USA (Florida),

welche im Rahmen des StaRUG Verfahrens hätten refinanziert oder (teil-)

veräußert werden können. Solche Möglichkeiten wurden aber zu keinem

Zeitpunkt durch die Erbengemeinschaft verfolgt oder im Rahmen eines

transparenten Verkaufsprozesses dem gemeinsamen Vertreter der

Anleihegläubiger der K & L Gates Services GmbH in Frankfurt am Main

offengelegt.

3. Seite 13 von 16

Schließlich wird in der Insolvenzantragschrift der Evan Group Plc

wahrheitswidrig behauptet, im Mai 2023 sei ein überarbeiteter Entwurf des

Restrukturierungsplans erstellt und mit uns besprochen wurden. In diesem

Zusammenhang müssen wir betonen, dass uns zu keinem Zeitpunkt ein

überarbeiteter Restrukturierungsplan zur Kenntnis gegeben, geschweige denn

über einen solchen gesprochen worden war.

Neue Erkenntnisse über die Eigentümerverhältnisse der Evan Group plc

Im Insolvenzantrag wird dargelegt (Seite 3 sowie Seite 6), dass 50,5% der

Anteile der maltesischen Evan Group Plc von einer Gruppe rund um den

ehemaligen Gesellschafter und Zeichnungsberechtigten der Evan Group Plc und

der Evan Management AG, einen gewissen Herrn Rene Müller aus Zug in der

Schweiz, sowie dem ehemaligen CEO der EVAN Group Plc., Herrn Dr. Michael

Nave, wie folgt gehalten werden:

* René Müller privat: 0.5% der Anteile,

* Senior Series VII in Malta, eine Gesellschaft zu 100% in Besitz von René

Müller, treuhänderisch gehalten durch die Erbengemeinschaft 45,77% der

Anteile, sowie

* JVM Holding GmbH in Zug in Liquidation, zu 100% von Michael Nave

kontrolliert, treuhänderisch gehalten durch die Erbengemeinschaft 3,98%

der Anteile.

Im maltesischen Handelsregister ist einsehbar, dass bei der Evan Group Plc

in Malta seit März 2023 die o.g. Aktionariat-Umschichtungen von der Familie

Gerstner hin zu den beiden bereits in 2017 involvierten und bekannten

Personen Rene Müller und Dr. Michael Nave stattgefunden haben. Es ist

hierbei relevant, dass es sich um dieselben zwei Personen handelt, welche im

Jahr 2017 das DCM Purchase Agreement für die EVAN GROUP Plc mit der SMG

unterzeichnet hatten, in welchem ein Eigenkapital von 100 Mio. EURO als

Substanzwertaktiva der Evan Group Plc der SMG sowie anderen Schweizer

institutionellen Investoren präsentiert worden war. Aufgrund dieses

DCM-Vertrages, weiterer Sachkapitalerhöhungsberichte, Eröffnungsbilanzen,

dem Evan PPM Prospekt, einem Immobiliengutachten von Jones Lang Lasalle

(JLL) u.a. Berichten hat die SMG in der Berichtsperiode von 2017 bis zum

Jahr 2018 insgesamt EUR 15.301.924,23 auf ein Konto der Credit Suisse in Zug

in der Schweiz überwiesen, welches einem der Gerstner Firmenkonten

zuzuordnen ist.

Bemerkenswert findet die SMG die Reihenfolge und den Inhalt dieser

Änderungen der Aktionärs-Eigentümerverhältnisse der Evan Group Plc in Malta.

Diese deuten nun darauf hin, dass das im 2022 ausgewählte StaRUG Verfahren

sowie die nachfolgende Insolvenz schon vor langer Zeit geplant und dann

methodisch über einen Zeitraum von einem Jahr von den Parteien der Gerstner

Erbengemeinschaft, namentlich durch Patrick Gerstner, Dr. Nicolas Gerstner

sowie Frau Mercedes Geenen sowie den später wieder eingetragenen Dr. Michael

Nave und Rene Müller umgesetzt wurde.

Im Rahmen der erweiterten Recherchen wurde der SMG nun bestätigt, dass sich

für die Finanzierung des Projektes Livin Frankfurt I GmbH an der

Lyonerstrasse in Frankfurt eine bis Ende Dezember 2022 laufende persönliche

Garantie in der Höhe von EUR 30,000,000,- des verstorbenen Herrn Ulrich

Gerstner zu Gunsten einer Schwedischen Bank bestand, die im Falle einer

Nicht-Umfinanzierung in voller Höhe von der Gerstner Erbengemeinschaft, die

das Erbe nach dem verstorbenen Ulrich Gerstner ja angenommen hatte, hätte

bezahlt werden müssen. Man hat dann die Umfinanzierung mit derselben Bank

Ende Januar 2023 arrangieren können und die ursprüngliche Garantie durch

eine auf bis zu EUR 8,000,000.- beschränkte persönlichen Garantie seitens

der Gerstner Erbengemeinschaft ersetzen können. Die ursprüngliche

privatrechtliche Garantie bezog sich auf das Projekt Livin Frankfurt I GmbH

in Frankfurt und war Teil des von den Gerstner Geschwister angenommenen

Erbes.

Ein weiterer Anhaltspunkt für sicherlich anfechtbare Unregelmässigkeiten ist

sicherlich der Tatsache geschuldet, dass die Evan Group Plc im Juli 2022 die

Livin Frankfurt I GmbH an eine Gerstner Gruppen Firma UNIMO für einen Betrag

von EUR 168T quasi an sich selbst verkauft hat, welche mit einem

Besserungsschein zu Gunsten der Evan Group Plc verbunden ist, der aber erst

in Kraft tritt, wenn alle Wohnungen des Objektes in der Frankfurter Lyoner

Strasse verkauft sind. In diesen Fall kann der Geldfluss aus dem

Besserungsschein durch den Verantwortlichen Dr. Nicolaus Gerstner, welcher

für die Käuferseite die UNIMO Projektentwicklungs - und Bauträger-

Gesellschaft m.b.H. verantwortlich zeichnet, dann vollumfänglich gesteuert

werden und eine Auszahlung zu Gunsten der Evan Group Plc über Dekaden

andauern.

Zusammenfassung

Der Insolvenzantrag beinhaltet eine Reihe von unzutreffenden oder zumindest

zweifelhaften Aussagen, die eine deutliche treuwidrige Handlung gegen die

Interessen der Anleihe-Gläubiger und Finanziers aufzeigen. SMG wiederholt

Ihre Zweifel, dass der Insolvenzantrag vollständig und richtig gestellt und

begründet wurde. SMG wird diesen in Deutschland anfechten.

Gestützt auf die neu gewonnenen Erkenntnisse und Beweise weiss man nun, dass

die Erbengemeinschaft, zusammen mit dem ehemaligen Eigentümer der

Vorratsgesellschaft Evan Group Plc Rene Müller und Dr. Michael Nave

(Zeichnungsberechtigter sowie bei der Evan Management AG in Zug), ein

vorsätzliches Spiel auf Zeit gegen den Evan Anleihe-Gläubiger gespielt

haben, ohne das zu einem Zeitpunkt überhaupt ein wirklicher wirtschaftlicher

Wille von Seiten der Gerstner Erbengemeinschaft bestand, den eigenen

Immobilienbestand der Familie Gerstner für EUR 9,500,000,- zu verkaufen, um

die vertraglich eingeräumte Put-Option zu Gunsten der Evan-Anleihegläubiger

bedienen zu können.

SMG bedauert festzustellen, dass man im letzten Jahr die Evan Group Plc im

Sinne einer möglichen Lösung zu Gunsten aller Anleihe-Gläubiger unterstützt

und friedlich mitbegleitet hat. Leider wurde die SMG seitens des Evan Group

Plc Managements sowie durch einen Rechtsvertreter der Personen Dr. Michael

Nave und Rene Müller auf betrügerische Art und Weise und zum Nachteil aller

Anleihegläubiger getäuscht.

SMG prüft nun mögliche zivil- und strafrechtliche Massnahmen gegen die

beteiligten Parteien, namentlich die Eigentümer und Zeichnungsberechtigten

der Evan Group Plc, sowie der Evan Management AG, der Gerstner

Erbengemeinschaft sowie der Herren René Müller und Dr. Michael Nave, sowie

alle prüfenden und beratenden Parteien, die in dem Evan Group Plc Fall

treuwidrig gehandelt oder mitgewirkt haben.

Ooi Hoay Beng, Senior Compliance Manager der Swiss Merchant Group AG «Der

Gerstner Erbengemeinschaft sowie den zwei bekannten und vormals involvierten

Managern Rene Müller und Michael Nave kann man nur empfehlen, das

Anwaltsteam auszuwechseln und ein Vergleichsangebot an die Anleihegläubiger

zu übersenden.»

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