SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

EQS-News: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang

SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

27.09.2023 / 21:49 CET/CEST

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ

ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,

JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE

VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

* Platzierung von 34.641.362 Aktien (inklusive Mehrzuteilungen) mit

Emissionserlös von

935 Millionen Euro

* Gesamtmarktkapitalisierung auf Basis des endgültigen Ausgabepreises von

rund

4,1 Milliarden Euro

* Streubesitz wird voraussichtlich bis zu 23 % des ausstehenden

Aktienkapitals betragen einschließlich möglicher Mehrzuteilungen

* Erster Handelstag an der Frankfurter Börse am 28. September 2023 geplant

Der Ausgabepreis für den Börsengang der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ("SCHOTT

Pharma" oder "Unternehmen") ist heute auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

worden. Dies entspricht einem Platzierungsvolumen von 935 Millionen Euro und

einem Streubesitz von voraussichtlich bis zu 23 % unter der Annahme einer

vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen. Die Veräußernde Aktionärin

SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH (eine 100 %-ige

Tochtergesellschaft der SCHOTT AG) wird nach dem Börsengang mindestens 77 %

des Aktienkapitals von SCHOTT Pharma halten und langfristig

Mehrheitseigentümerin bleiben. "Wir freuen uns sehr über diesen

fantastischen Meilenstein. Der Markt zeigt eine starke Nachfrage nach

unseren Lösungen zum Aufbewahren und Verabreichen von Medikamenten, und auch

Investoren haben großes Interesse. Dies untermauert einmal mehr das

großartige Potenzial unseres Unternehmens", sagt Andreas Reisse, CEO von

SCHOTT Pharma. Dr. Almuth Steinkühler, CFO von SCHOTT Pharma, ergänzt: "Wir

freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit unserer bestehenden Eigentümerin und

unseren neuen Investoren fortzusetzen."

Insgesamt werden 34.641.362 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne

Nennbetrag aus dem Bestand der Veräußernden Aktionärin bei Investoren

platziert, einschließlich 4.518.438 Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen.

Privatanleger:innen, die bei Konsortialbanken Aktien gezeichnet hatten,

erhielten rund 4,6 % des gesamten Platzierungsvolumens. Die Zuteilung

erfolgte im Einklang mit den "Grundsätzen für die Zuteilung von

Aktienemissionen an Privatanleger", die von der

Börsensach-verständigenkommission des Bundesministeriums für Finanzen

herausgegeben wurden. Die Zuteilung an Privatanleger:innen erfolgte mit dem

gleichen Zuteilungsschlüssel für alle Konsortialbanken und ihre

angeschlossenen Institute. Jede Order bis zu 80 Aktien wurde vollständig

zugeteilt. Höhere Orders wurden mit ca. 15 % der darüber hinausgehenden

Aktien bis zu einer Obergrenze von 500 Aktien bedient.

Im Rahmen des Börsengangs wurden 7.407.407 Aktien zum endgültigen

Ausgabepreis beim Cornerstone-Investor, der Qatar Holding LLC, einer

Tochtergesellschaft der Qatar Investment Authority, platziert, was einer

Investition von 200 Millionen Euro und einer daraus resultierenden

Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von 4,9 % entspricht.

"Dank seinem attraktiven Geschäftsmodell und Finanzprofil hat SCHOTT Pharma

Investoren aus aller Welt überzeugt. Wir sind sicher, dass das Unternehmen

von den Vorteilen einer Börsennotierung stark profitieren wird, und freuen

uns darauf, SCHOTT Pharma als Mehrheitsaktionärin auf diesem Weg weiter zu

begleiten", sagt Dr. Frank Heinricht, CEO der SCHOTT AG.

Die Aktien von SCHOTT Pharma werden ab dem 28. September 2023 am regulierten

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN:

DE000A3ENQ51, der WKN: A3ENQ5, dem Ticker Symbol: 1SXP.DE notieren.

Über SCHOTT Pharma

SCHOTT Pharma entwickelt wissenschaftlich fundierte Lösungen, um zu

gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und

einfach zu verwenden sind. Weil Gesundheit entscheidend ist. Das Portfolio

umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, wie

vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und

Ampullen. Rund 4.700 Menschen aus über 65 Nationen arbeiten bei SCHOTT

Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung

zu leisten. Mit 16 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika und

Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über

1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes

R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des

Unternehmens. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz

und ist Teil der SCHOTT AG, einem Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In

diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt

ein und hat sich verpflichtet bis 2030 klimaneutral zu werden. Die 30

führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über

1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2022

erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 821 Millionen Euro.

Über SCHOTT

Pioneering. Responsibly. Together.

Diese Attribute charakterisieren SCHOTT als Hersteller von

High-Tech-Werkstoffen rund um Spezialglas. Gründer Otto Schott gilt als

dessen Erfinder und wurde Wegbereiter einer ganzen Industrie. Mit

Pioniergeist und Leidenschaft immer neue Märkte und Anwendungen zu

erschließen - das treibt die #glasslovers von SCHOTT seit fast 140 Jahren

an. Präsent in mehr als 30 Ländern ist das Unternehmen kompetenter Partner

für Hightech-Branchen: Gesundheit, Hausgeräte & Wohnen, Consumer

Electronics, Halbleiter & Datacom, Optik, Industrie & Energie, Automotive,

Astronomie, Luft- und Raumfahrt. Im Geschäftsjahr 2022 erzielten rund 17.200

Mitarbeitende einen Umsatz von 2,8 Milliarden Euro. Mit den besten Teams,

unterstützt durch die besten digitalen Tools, will der Konzern weiter

wachsen. Die SCHOTT AG gehört zu 100 Prozent der Carl-Zeiss-Stiftung, einer

der ältesten Stiftungen in Deutschland. Mit der Dividende des Konzerns

fördert sie die Wissenschaft. Als Stiftungsunternehmen hat SCHOTT die

Verantwortung für Mitarbeitende, Gesellschaft und Umwelt tief in seiner DNA

verankert. Ziel ist es, bis 2030 ein klimaneutrales Unternehmen zu werden.

Pressekontakt

Christina Rettig

Head of SCHOTT Corporate Communications

Tel.: +49 151/54374595

E-Mail: christina.rettig@schott.com

Jasko Terzic

Head of Investor Relations

Tel.: +49 151/12076366

E-Mail: jasko.terzic@schott.com

Simon Steiner

FGS Global

Tel.: +49 172/6411298

E-Mail: simon.steiner@fgsglobal.com

Christopher Raad

FGS Global

Tel.: +49 171/8657549

E-Mail: christopher.raad@fgsglobal.com

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der

EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein

Angebot zum Kauf von Aktien der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ("SCHOTT

Pharma") dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den

entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter www.schott-pharma.com

kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts

durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht

als Befürwortung der Aktien von SCHOTT Pharma zu verstehen. Anlegern wird

empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung

treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die

Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien

birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals,

welche in Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben

werden.

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein

Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in

der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf

vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach

der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich

unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.

innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")

(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen

Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder

Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder

Ankündigung rechtswidrig wäre, dar, noch ist sie Teil eines solchen

Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere

sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in

seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden

und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte

institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der

Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des

Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist

auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf

angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb

Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte

Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der

Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben

werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um

"qualifizierte" Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung

handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in

der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich

beibehaltenen EU-Rechts ist, die (i) professionelle Erfahrung in

Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen

Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000

(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die

"Order") haben, oder (ii) vermögende Gesellschaften ("High Net Worth Bodies

Corporate"), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene

Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert ("High

Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben sind,

oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig

zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als

"Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für

Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf

oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür

oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses

Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt

verlassen.

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der

Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",

"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",

"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder

"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen

Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art

nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten

verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,

die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten

können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass

die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den

in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten

abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft

gerichteten Aussagen, die der SCHOTT AG, ihren jeweiligen verbundenen

Unternehmen, einschließlich SCHOTT Pharma und Mitgliedern von SCHOTT Pharma,

oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer

Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es

kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in

die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft

gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften werden

weder die SCHOTT AG, noch SCHOTT Pharma, noch BNP PARIBAS, BofA Securities

Europe SA, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Citigroup Global Markets Europe

AG, Jefferies GmbH, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Landesbank

Baden-Württemberg (zusammen die "Konsortialbanken") noch ihre jeweiligen

verbundenen Unternehmen beabsichtigen, die in dieser Mitteilung enthaltenen

zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren

oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es

aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen

Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung dazu.

Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den

International Financial Reporting Standards ("IFRS") nicht anerkannt sind.

Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da SCHOTT Pharma der Ansicht

ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das

Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der

Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind

unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer

Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach

anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.

Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller

Informationen, die zur Bewertung des von SCHOTT Pharma und/oder seiner

Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich

Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen

gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von SCHOTT Pharma, die in

dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In

Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen

erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als

zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,

Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser

Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen

zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen

Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne

Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die SCHOTT AG und SCHOTT

Pharma ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese

Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten

gesetzt werden.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für SCHOTT Pharma und die

Veräußernde Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit

dem geplanten Angebot von Aktien von SCHOTT Pharma (das "Angebot"). Sie

werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das

Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer SCHOTT

Pharma und der Veräußernden Aktionärin die Verantwortung für die

Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in

Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in

dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder

Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren

jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots

angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien

und andere Wertpapiere der SCHOTT Pharma oder damit verbundene Investments

in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in

dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder

zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im

Wertpapierprospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien von

SCHOTT Pharma, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise

gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben,

Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die

Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser

Eigenschaft umfassen.

Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen

Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit

Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren

jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der SCHOTT Pharma

erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen

keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei

denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder

aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Weder Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen, noch deren

jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter,

Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für

die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der

Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in

dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf SCHOTT

Pharma beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich,

mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig

davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, - oder

für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser

Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang

damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder

konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu

Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder

Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser

Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder

Vollständigkeit verlassen.

Zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen hat sich die Veräußernde

Aktionärin bereit erklärt, den Konsortialbanken eine festgelegte Anzahl von

auf den Inhaber lautenden Stammaktien von SCHOTT Pharma (die "Aktien") zur

Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Veräußernde Aktionärin den

Konsortialbanken die Option gewährt, eine Anzahl von Aktien zu erwerben, die

der Zahl von Aktien entspricht, die zur Abdeckung von Mehrzuteilungen

während des Stabilisierungszeitraums (wie nachstehend definiert) zugeteilt

wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien handelt die BofA

Securities Europe SA als Stabilisierungsmanager und kann in dieser Funktion

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Artikel 5(4) und (5) der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der

Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) Mehrzuteilungen

vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktkurs der

Aktien zu stützen und dadurch Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der

Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu

ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung nicht zwangsläufig statt und

kann jederzeit enden. Diese Maßnahmen können an der Frankfurter

Wertpapierbörse ab dem Beginn des Handels mit den Aktien im regulierten

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am 26. September

2023, ergriffen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem

Zeitpunkt einzustellen (der "Stabilisierungszeitraum").

Stabilisierungsgeschäfte dienen der Stützung des Marktkurses der Aktien

während des Stabilisierungszeitraums. Diese Maßnahmen können dazu führen,

dass der Marktkurs der Aktien höher ausfällt, als dies sonst der Fall

gewesen wäre. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich der Marktkurs

vorübergehend auf einem nicht haltbaren Niveau bewegt.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der

Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID

II; und (c) lokale Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher

Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID-II- Produktüberwachungsanforderungen) in

diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Aktien einem

Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die

Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die

Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie

in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb

über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die

"Zielmarktbeurteilung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten

Vertreiber beachten, dass: der Preis der Aktien sinken kann und Anleger ihre

Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Aktien keinen garantierten

Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien nur

für Anlegern geeignet ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz

benötigen, die (entweder allein oder zusammen mit einem geeigneten Finanz-

oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Chancen und Risiken einer

solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um

etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die

Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,

gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im

Zusammenhang mit dem Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung

stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die

Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine

Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder

sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Aktien zu ergreifen. Jeder Vertreiber

ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die

Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von SCHOTT Pharma zum Handel im

Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger

Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse

(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst

werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und

zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der

Grundlage der Absichten von SCHOTT Pharma in Bezug auf die Zulassung

getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung

bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten

investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in

Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf

die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung

stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann

sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem

professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende

Person beraten lassen.

27.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Hattenbergstraße 10

55122 Mainz

Deutschland

ISIN: DE000A3ENQ51

WKN: A3ENQ5

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

EQS News ID: 1736201

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1736201 27.09.2023 CET/CEST

 ISIN  DE000A3ENQ51

AXC0318 2023-09-27/21:49

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