EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz

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EQS Group AG: Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz

16.12.2022 / 11:00 CET/CEST

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Deutscher Bundestag verabschiedet Hinweisgeberschutzgesetz

Neu: Anonymes Melden muss ermöglicht werden

Der Bundestag hat heute in der letzten Sitzung des Jahres das deutsche

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und damit die

EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Direktive 2019/1937) umgesetzt. Aus Sicht

der EQS Group, dem Marktführer für digitale Hinweisgebersysteme in Europa,

ist besonders erfreulich, dass beim Schutz der Whistleblower nochmals

nachgebessert wurde: Meldestellen müssen nun auch anonymen Hinweisen

nachgehen und Vorkehrungen treffen, um eine anonyme Kommunikation mit den

meldenden Personen zu ermöglichen.

Deutschland hat als 14. EU-Staat die EU-Richtlinie in nationales Recht

umsetzt, nachdem in der letzten Woche auch Belgien und Italien diesen

Schritt vollzogen haben: "Auf die Einführung eines

Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir uns seit drei Jahren intensiv

vorbereitet. Dass nun auch anonyme Meldungen ermöglicht werden müssen, freut

uns sehr. Das erhöht zwar auch die Anforderungen an die Unternehmen, diese

lassen sich jedoch mit unserer marktführenden Software rechtssicher und

zuverlässig erfüllen", sagt Achim Weick, Gründer und CEO der EQS Group.

Unternehmen, Behörden und Kommunen müssen Meldekanäle einrichten

Für die 17.000 Unternehmen in Deutschland ab 250 Beschäftigten, aber auch

öffentliche Einrichtungen und Gemeinden ab 10.000 Einwohnern besteht damit

dringender Handlungsbedarf, einen Meldekanal einzurichten. Als Best Practice

haben sich hier digitale Hinweisgebersysteme etabliert, da nur diese alle

Anforderungen an eine sichere, anonyme und DSGVO-konforme Kommunikation

erfüllen. Diese Tools können, wie es der Gesetzgeber vor allem für

internationale Konzerne empfiehlt, in mehreren Sprachen aufgesetzt werden

und automatisieren auch die vorgeschriebenen Prozesse für die

Empfangsbestätigung und die Rückmeldung an die Hinweisgebenden.

Kontakt:

André Marques, CFO

Tel.: +49 89-444430-033

Mob.: +49 175-5250009

Email.: andre.marques@eqs.com

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