EQS-News: Wolford AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Wolford AG: Einberufung zur Hauptversammlung

21.06.2022 / 18:23
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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 Wolford Aktiengesellschaft

Bregenz, FN 68605 s

ISIN AT0000834007

(die "Gesellschaft")

 

 

EINBERUFUNG

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre

 

zu der am Mittwoch, 20. Juli 2022, um 10:00 Uhr (MEZ)

in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz,
stattfindenden

35. ordentlichen Hauptversammlung

der Wolford Aktiengesellschaft ein.

 

 

 

Tagesordnung

 

 1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31.12.2021 samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichtes, sowie der nichtfinanziellen
Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht), des IFRS-Konzernabschlusses zum 31.12.2021
samt Konzernanhang und Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts über das
im UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2021 ausgewiesene Bilanzergebnis
 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2021
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021
 4. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
 5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, bis einschließlich
20.7.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt
höchstens EUR 24.424.113,88 durch Ausgabe von bis zu 3.359.575 Stückaktien gegen
Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, hierbei mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gegebenenfalls
auszuschließen, wenn das Grundkapital gegen Sacheinlagen insbesondere von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption
(Greenshoe) oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erhöht wird, sowie mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Art der neu auszugebenden Aktien (auf Inhaber
oder auf Namen lautend), den Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen
festzusetzen (genehmigtes Kapital) sowie Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung der Gesellschaft in § 4 gemäß dem Beschluss über das genehmigte Kapital
 6. Wahlen in den Aufsichtsrat
 7. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2022

 

 

Unterlagen zur Hauptversammlung

 

Folgende Unterlagen sind spätestens ab Mittwoch, 29. Juni 2022, im Internet unter
[1] https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
abrufbar:

 

• UGB-Jahresabschluss zum 31.12.2021 samt Anhang und Lagebericht
• Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2021
• IFRS-Konzernabschluss zum 31.12.2021 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht)
• Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2021
• Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
• Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 5
• Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
• Formulare für den Widerruf einer Vollmacht
• diese Einberufung
• Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zu
Tagesordnungspunkt 6

 

 

Der vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über die
Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab
Mittwoch, 29. Juni 2022, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[2] https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
abrufbar und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen
können je nach weiterer Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch
kurzfristig, adaptiert werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen
kommen, wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
[3] https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.

 

 

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG

 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Sonntag, 10. Juli 2022,
24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag).

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

 

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten „Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in
Textform, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 15. Juli 2022, 24:00 Uhr MEZ,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

 

Per E-Mail: [4]anmeldestelle@computershare.de

wobei die Depotbestätigung (i) als elektronisches Dokument im PDF-Format mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist oder (ii) in Textform,
beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

 

Per Post:  Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH

Elsenheimerstrasse 61

80687 München

 

Per SWIFT: COMRGB2L

(Message Type 598)

unter Angabe der ISIN AT0000834007

 

 

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

 

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

 

 1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)

 

 1. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen
Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und
(Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland
geführt wird

 

 1.                 Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007)

des Aktionärs

 

 1.                 Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

 

 1.                 Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung
bezieht

 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den
Nachweisstichtag Sonntag, 10. Juli 2022, 24:00 Uhr MEZ, beziehen.

 

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

 

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt. Aktionäre können daher auch
nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Im Falle einer
Übertragung der Aktien ist nur die Person teilnahmeberechtigt, die zum
Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.

 

Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums
und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum und/oder
für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht
wird.

 

 

Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß § 114 AktG

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen, der im
Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

 

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass
ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an
die Gesellschaft übermittelt werden.

 

Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst
wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

 

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
Dienstag, 19. Juli 2022, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen bei der Gesellschaft einzulangen:

 

Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675

 

Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist.

 

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH

Elsenheimerstrasse 61

80687 München

 

Per SWIFT: COMRGB2L  

(Message Type 598)

unter Angabe der ISIN AT0000834007

 

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[5] https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf allerdings nicht zwingend.

 

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch
für den Widerruf der Vollmacht.

 

Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für
Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter
für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung.
Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dominik Huber bei der Hauptversammlung
diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dominik Huber ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[6] https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung von
Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dominik Huber vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30,
Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an [7]dominik.huber@iva.or.at.

 

Der Aktionär hat Herrn Dominik Huber Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dominik Huber bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht
auszuüben hat. Herr Dominik Huber übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge
zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

 

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht
die Teilnahmevoraussetzungen (siehe „Nachweisstichtag und Teilnahme an der
Hauptversammlung“) zu erfüllen haben.

 

 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

 

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am Mittwoch, 29.
Juni 2022, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft in Schriftform an Wolford
Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per
E-Mail an [8]investor@wolford.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt
muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung in deutscher Sprachfassung beiliegen, die
die maßgebliche Fassung ist.

 

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre (5% des
Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien
sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher
Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam zumindest 5%
des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für sämtliche
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung (siehe „Nachweisstichtag und Teilnahme an der
Hauptversammlung“) verwiesen.

 

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens Montag, 11. Juli 2022, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder
per E-Mail an [9]investor@wolford.com oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z.
H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht.

 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß
§ 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß
für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG.

 

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%
vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung (siehe „Nachweisstichtag und Teilnahme an der
Hauptversammlung“) verwiesen.

 

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge
stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen,
dass über einen Beschlussvorschlag gemäß § 110 Abs 1 AktG nur dann in der
Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt
wird.

 

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen
zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Punkt 6. der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 11. Juli 2022 der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

 

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der
Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

 

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung
strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
den Vorstand per E-Mail an [10]investor@wolford.com oder per Post an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz gestellt
werden.

 

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[11]https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
zugänglich.

 

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück Stammaktien
emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien
wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 48.848.227,77 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit
88.140 Stück eigene Aktien, woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene
Aktien unterliegen einem Stimmverbot). Es gibt somit insgesamt 6.631.011 Stück
teilnahme- und stimmberechtigte Aktien.

 

 

Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

 

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wolford Aktiengesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Vorbereitung und
Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft personenbezogene Daten der
Aktionäre (die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG enthaltenen und sonst vom
Aktionär bekannt gegeben Daten, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Aktionärs;
Depotnummer oder sonstige Bezeichnung des Depots; Anzahl und gegebenenfalls
Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN;
Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht; Name und
Geburtsdatum eines allenfalls vom Aktionär benannten Bevollmächtigten; gegebenenfalls
Nummer der Stimmkarte).

 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von
Aktionären und deren Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gemäß dem AktG,
insbesondere gemäß §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Die
personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der Hauptversammlung zu
folgenden Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlung, Teilnahme von
Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung, für die Ausübung von
Aktionärsrechten im Rahmen der Hauptversammlung, Feststellung des
Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines
Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines
Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten einschließlich
Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Wolford Aktiengesellschaft,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich. Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke
der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater, besonderer Stimmrechtsvertreter und
IT- Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich
notwendig, hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

 

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre
bzw. deren Bevollmächtigte, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und
alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch
die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Wolford Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 Abs 4 AktG).

 

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke,
für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit
nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen.
Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Gesellschaft oder umgekehrt von
der Gesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen.
Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. Die Dauer der
Verjährung richtet sich insbesondere nach den Bestimmungen des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

 

Ihre Rechte

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob wir personenbezogene Daten von
Ihnen verarbeiten. Wenn dies der Fall ist, können Sie Auskunft über die Daten selbst,
den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der Daten, die Empfänger, die
Herkunft und die Speicherdauer der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten
verlangen.

 

Falls wir Daten zu Ihrer Person verarbeiten, die unrichtig oder unvollständig sind,
so können Sie Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer Daten verlangen. Sie können
auch die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten verlangen. Bitte beachten Sie
aber, dass dies nur auf unrichtige, unvollständige oder unrechtmäßig verarbeitete
Daten zutrifft. Ist unklar, ob die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten unrichtig oder
unvollständig sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden, so können Sie die
Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten bis zur endgültigen Klärung dieser Frage
verlangen. Auch können Sie Ihre zuvor erteilte Einwilligung jederzeit und ohne Grund
widerrufen, um die Weiterverwendung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage
einer Einwilligungserklärung erhoben und verwendet werden, zu verhindern. Der
Widerruf Ihrer Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der
Verarbeitung, die vor ihrem Widerruf aufgrund Ihrer Einwilligung erfolgt ist. Im
Falle eines Widerrufs haben Sie auch das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu
verlangen.

 

Auf Ihre Anfrage hin erhalten Sie eine Kopie der von uns zu Ihrer Person
verarbeiteten Daten in einem von uns bestimmten, maschinenlesbaren Format. Alternativ
können Sie uns auch mit der direkten Übermittlung dieser Daten an einen von Ihnen
gewählten Dritten beauftragen, sofern dieser Empfänger uns dies aus technischer Sicht
ermöglicht und der Datenübertragung weder ein unvertretbarer Aufwand, noch
gesetzliche oder sonstige Verschwiegenheitspflichten oder Vertraulichkeitserwägungen
von unserer Seite oder von dritten Personen entgegen stehen.

 

Soweit wir Ihre Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen der Verantwortlichen
oder eines Dritten verarbeiten, steht Ihnen überdies ein Widerspruchsrecht zu.

 

Wir ersuchen Sie, all Ihre Ansuchen an die untenstehend ausgewiesenen Kontaktdaten zu
übermitteln. Um sicherzugehen, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht in falsche
Hände geraten, ersuchen wir Sie, bei Übermittlung Ihres Ansuchens einen
Identitätsnachweis, z.B. eine Ausweiskopie, beizufügen.

 

Kontakt für datenschutzrechtliche Ansuchen

 

Wolford Aktiengesellschaft,

zH Datenschutzbeauftragter

Wolfordstraße 1

6900 Bregenz

[12]datenschutz@wolford.com

 

Zudem steht Ihnen das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen
Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, ([13]dsb@dsb.gv.at) offen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr.

Bregenz, im Juni 2022

Der Vorstand

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21.06.2022

═════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wolford AG
Wolfordstrasse 1
6900 Bregenz
Österreich
Telefon: +43/5574/6900
E-Mail: investor@wolford.com
Internet: www.wolford.com
ISIN: AT0000834007
WKN: 83400
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board),
München, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1380669  21.06.2022 

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4. anmeldestelle@computershare.de
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=4bffdb2108111668bfb9f2f24090e7ba&application_id=1380669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=4bffdb2108111668bfb9f2f24090e7ba&application_id=1380669&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
7. michael.knap@iva.or.at
8. investor@wolford.com
9. investor@wolford.com
10. investor@wolford.com
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12. datenschutz@wolford.com
13. dsb@dsb.gv.at