United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft mit Vodafone

EQS-Ad-hoc: United Internet AG / Schlagwort(e): Vertrag

United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss

eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National

Roaming Partnerschaft mit Vodafone

02.08.2023 / 12:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

United Internet AG: 1&1 stellt Weichen für flächendeckendes 5G: Abschluss

eines verbindlichen Vorvertrages für eine langfristige, exklusive National

Roaming Partnerschaft mit Vodafone

Montabaur, 2. August 2023. Die 1&1 Mobilfunk GmbH ("1&1 Mobilfunk"), eine

Tochtergesellschaft der 1&1 AG und mittelbare Tochter der United Internet

AG, hat heute mit der Vodafone GmbH ("Vodafone") einen verbindlichen

Vorvertrag für eine langfristige, exklusive National Roaming Partnerschaft

geschlossen.

In dem bindenden Vorvertrag haben sich die Parteien zum schnellstmöglichen

Abschluss einer finalen National Roaming Kooperation verpflichtet. Die

National Roaming Kooperation wird die diskriminierungsfreie Bereitstellung

von National Roaming Leistungen in noch nicht vom neuen 1&1 Mobilfunknetz

versorgten Gebieten beinhalten und insbesondere Zugang zum 5G-Netz von

Vodafone inklusive den Mobilfunkstandards 2G und 4G sowie künftige

Mobilfunkstandards und -technologien umfassen.

Das Startdatum für die National Roaming Leistungen von Vodafone wird ein

Jahr nach Abschluss der finalen National Roaming Kooperation liegen,

spätestens jedoch am 1. Oktober 2024. Die Grundlaufzeit der National Roaming

Kooperation wird von da an fünf Jahre betragen. 1&1 Mobilfunk wird das Recht

haben, die Laufzeit der National Roaming Kooperation bis zu zweimal um

jeweils weitere fünf Jahre - also um bis zu weitere 10 Jahre - zu

verlängern. An das Vertragsende schließt sich eine dreijährige Übergangszeit

an.

Berechnungsbasis ist ein sogenanntes Kapazitätsmodell, bei dem 1&1 den von

seinen Kunden jeweils prozentual genutzten Anteil des Vodafone-Netzes zu

einem Festpreis je Prozentpunkt vergütet. Dieser Festpreis ändert sich von

Zeit zu Zeit analog zur prozentualen Kostenentwicklung des Vodafone-Netzes.

Die Konditionen orientieren sich somit an der zukünftigen Marktentwicklung

und ermöglichen 1&1 dauerhaft wettbewerbsfähige Angebote.

Ab dem plangemäßen Start des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis der neuartigen

OpenRAN-Technologie Ende nächsten Monats werden auf dem Netz von 1&1 Kunden

mit 4G Mobilfunktarifen zunächst mit flächendeckenden National Roaming

Leistungen von Telefónica versorgt, bis die National Roaming Versorgung

durch Vodafone bereitsteht. Ab dann können auf dem 1&1 Netz auch 5G

Mobilfunktarife flächendeckend angeboten werden. In der Übergangszeit bis

zur Bereitstellung des 5G National Roaming durch Vodafone wird 1&1 seinen

Kunden mobile 5G-Dienste im Rahmen des bisherigen MVNO-Modells

bereitstellen. Die dazu benötigten Vorleistungen wird 1&1 bei Telefónica und

Vodafone beziehen. Voraussetzung ist eine Verlängerung des von der BNetzA

bis 31. Dezember 2023 ohnehin erlaubten Parallelbetriebs, den 1&1 noch heute

beantragen wird.

Sobald alle 1&1 Kunden für National Roaming Leistungen durch Vodafone

aktiviert wurden, wird 1&1 Mobilfunk für die Dauer der Vertragslaufzeit

National Roaming Leistungen exklusiv von Vodafone beziehen.

Der langfristig gesicherte Zugang zu flächendeckenden 5G National Roaming

Leistungen ist ein weiterer Meilenstein beim Bau des innovativsten

Mobilfunknetzes Europas.

Ansprechpartner

United Internet AG

Lisa Pleiß

Phone +49 2602 96-1616

presse@united-internet.de

Hinweis

Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres-

und Zwischenabschlüssen der United Internet AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung

nach Art. 17 MAR - neben den nach International Financial Reporting

Standards (IFRS) geforderten Angaben - weitere finanzielle Kennzahlen wie z.

B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben.

Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen

stehen im Geschäftsbericht 2022 der United Internet AG auf Seite 59 zur

Verfügung.

Ende der Insiderinformation

02.08.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: United Internet AG

Elgendorfer Straße 57

56410 Montabaur

Deutschland

Telefon: +49 (0)2602 / 96 - 1100

Fax: +49 (0)2602 / 96 - 1013

E-Mail: info@united-internet.de

Internet: www.united-internet.de

ISIN: DE0005089031

WKN: 508903

Indizes: SDAX, TecDAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1694387

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1694387 02.08.2023 CET/CEST

 ISIN  DE0005089031

AXC0153 2023-08-02/12:46

Copyright dpa-AFX Wirtschaftsnachrichten GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von dpa-AFX ist nicht gestattet.