TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031

EQS-Ad-hoc: TAG Immobilien AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Kapitalmaßnahme TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031

19.08.2025 / 17:46 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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AD-HOC-MITTEILUNG

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 MAR der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

TAG Immobilien AG beschließt Barkapitalerhöhung und Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031

Hamburg, 19. August 2025

Der Vorstand der TAG Immobilien AG ("TAG" oder die "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die gleichzeitige Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (die "Kapitalerhöhung") und die Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibung mit einer Laufzeit bis 2031 durch die Begebung neuer, nicht nachrangiger und unbesicherter Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von rund EUR 98 Millionen (die "Neuen Schuldverschreibungen") einzuleiten.

Kapitalerhöhung

Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital von TAG durch die Emission von bis zu 12.478.291 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von je EUR 1,00 (die "Neuen Aktien") erhöht. Dies entspricht einer Erhöhung von bis zu 7,1% des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft. Die Kapitalerhöhung wird gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2025 und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchgeführt. Der Platzierungspreis je Neuer Aktie wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) ermittelt. Die Neuen Aktien sind vom 1. Januar 2025 an voll dividendenberechtigt.

Das Platzierungsverfahren wird unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Mitteilung eingeleitet und die Neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Investoren angeboten. Die Neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt zugelassen und in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse am oder um den 25. August 2025 einbezogen werden.

Ausgabe von Neuen Schuldverschreibungen

Die Neuen Schuldverschreibungen sind in neue und/oder bestehende, auf den Inhaber lautende Stückaktien von TAG wandelbar. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft werden ausgeschlossen. Die Neuen Schuldverschreibungen werden zu den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des Emissionspreises) wie die von TAG am 11. März 2025 im Volumen von EUR 332 Millionen begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2031 (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission.

Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen (welcher nicht niedriger als 100% des Nennbetrags sein wird) wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bestimmt. Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 27. August 2025 sein und die Einbeziehung der Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgt voraussichtlich kurz danach.

Im Rahmen einer Privatplatzierung werden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten.

Gleichzeitige Delta-Platzierung

TAG wurde von den Joint Global Coordinators darüber informiert, dass die Joint Global Coordinators mit dem Angebot der Neuen Schuldverschreibungen eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien der Gesellschaft im Namen bestimmter Käufer der Neuen Schuldverschreibungen organisieren, die diese Aktien im Rahmen von Leerverkäufen an von den Joint Global Coordinators vermittelte Käufer verkaufen wollen, um das Marktrisiko abzusichern, dem die Käufer im Rahmen des Erwerbs der Neuen Schuldverschreibungen ausgesetzt sind (die "Delta-Platzierung" und zusammen mit der Kapitalerhöhung die "Gleichzeitige Beschleunigte Platzierung"). Der Platzierungspreis für die im Rahmen der Delta-Platzierung verkauften Aktien wird im Rahmen der Gleichzeitigen Beschleunigten Platzierung ermittelt. TAG wird keine Erlöse aus dem Verkauf von Aktien im Zusammenhang mit der Delta-Platzierung erhalten.

Verwendung der Erlöse

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen, vor dem Hintergrund der für die Akquisition des Resi4Rent Portfolios in Polen zu verwendenden Barmittel, zur teilweisen Refinanzierung sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages in einer separaten ad hoc Mitteilung bekannt gegeben.

Als Teil der Kapitalerhöhung und der Begebung der Neuen Schuldverschreibungen hat sich die Gesellschaft zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen.

Kontakt

TAG Immobilien AG

Dominique Mann

Head of Investor Relations & Public Relations

Tel: +49 (0) 40 380 32-305

ir@tag-ag.com

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Im Vereinigten Königreich ("UK") richtet sich diese Mitteilung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 (die "EUWA") als anwendbares Recht gültig ist, welche entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen getätigt.

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Die Wertpapiere sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der Wertpapiere oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Wertpapiere an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Mitteilung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

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   Sprache:        Deutsch
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