SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT Pharma auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

EQS-Ad-hoc: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang

SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA: Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT

Pharma auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

27.09.2023 / 21:39 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group

AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ

ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,

JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE

VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

Finaler Angebotspreis für die Aktien von SCHOTT Pharma auf 27,00 Euro je

Aktie festgelegt

Der Ausgabepreis für den Börsengang der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ("SCHOTT

Pharma" oder "Unternehmen") ist heute auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt

worden. Insgesamt werden 34.641.362 auf den Inhaber lautende Stammaktien

ohne Nennbetrag aus dem Bestand der SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und

Export GmbH (eine 100%ige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG; die

"Veräußernde Aktionärin") bei Investoren platziert, einschließlich 4.518.438

Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen. Dies entspricht einem

Platzierungsvolumen von 935 Millionen Euro und einem Streubesitz von

voraussichtlich bis zu 23 % unter der Annahme einer vollständigen Ausübung

der Mehrzuteilungen. Die Veräußernde Aktionärin wird nach dem Börsengang

mindestens 77 % des Aktienkapitals von SCHOTT Pharma halten und langfristig

Mehrheitseigentümerin bleiben.

Die Aktien von SCHOTT Pharma werden ab dem 28. September 2023 am regulierten

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN:

DE000A3ENQ51, der WKN: A3ENQ5, dem Ticker Symbol: 1SXP.DE notieren.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf

noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein

Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in

der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf

vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach

der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich

unzulässig wäre. Sie ersetzten nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen

mit den entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter

www.schott-pharma.com kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des

Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien

von SCHOTT Pharma zu verstehen. Anlegern wird empfohlen den

Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um

die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu

investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche

Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals, welche in

Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben werden.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.

innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")

(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen

Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder

Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder

Ankündigung rechtswidrig wäre, dar, noch ist sie Teil eines solchen

Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere

sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in

seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden

und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.

Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte

institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der

Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des

Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist

auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder

Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf

angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb

Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte

Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der

Prospektverordnung.

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben

werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um

"qualifizierte" Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung

handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in

der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich

beibehaltenen EU-Rechts ist, die (i) professionelle Erfahrung in

Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen

Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000

(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die

"Order") haben, oder (ii) vermögende Gesellschaften ("High Net Worth Bodies

Corporate"), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene

Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert ("High

Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben sind,

oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig

zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als

"Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für

Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf

oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür

oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses

Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt

verlassen.

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der

Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",

"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",

"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder

"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen

Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art

nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten

verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,

die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten

können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass

die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den

in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten

abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft

gerichteten Aussagen, die der SCHOTT AG, ihren jeweiligen verbundenen

Unternehmen, einschließlich SCHOTT Pharma und Mitgliedern von SCHOTT Pharma,

oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer

Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es

kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in

die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft

gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen hat sich die Veräußernde

Aktionärin bereit erklärt, den Konsortialbanken eine festgelegte Anzahl von

auf den Inhaber lautenden Stammaktien von SCHOTT Pharma (die "Aktien") zur

Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Veräußernde Aktionärin den

Konsortialbanken die Option gewährt, eine Anzahl von Aktien zu erwerben, die

der Zahl von Aktien entspricht, die zur Abdeckung von Mehrzuteilungen

während des Stabilisierungszeitraums (wie nachstehend definiert) zugeteilt

wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien handelt die BofA

Securities Europe SA als Stabilisierungsmanager und kann in dieser Funktion

entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Artikel 5(4) und (5) der

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der

Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) Mehrzuteilungen

vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktkurs der

Aktien zu stützen und dadurch Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der

Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu

ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung nicht zwangsläufig statt und

kann jederzeit enden. Diese Maßnahmen können an der Frankfurter

Wertpapierbörse ab dem Beginn des Handels mit den Aktien im regulierten

Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am 26. September

2023, ergriffen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem

Zeitpunkt einzustellen (der "Stabilisierungszeitraum").

Stabilisierungsgeschäfte dienen der Stützung des Marktkurses der Aktien

während des Stabilisierungszeitraums. Diese Maßnahmen können dazu führen,

dass der Marktkurs der Aktien höher ausfällt, als dies sonst der Fall

gewesen wäre. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich der Marktkurs

vorübergehend auf einem nicht haltbaren Niveau bewegt.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:

(a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der

jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der

Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID

II; und (c) lokale Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die

"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher

Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein

"Konzepteur" (im Sinne der MiFID-II- Produktüberwachungsanforderungen) in

diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Aktien einem

Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die

Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die

Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie

in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb

über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die

"Zielmarktbeurteilung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten

Vertreiber beachten, dass: der Preis der Aktien sinken kann und Anleger ihre

Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Aktien keinen garantierten

Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien nur

für Anlegern geeignet ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz

benötigen, die (entweder allein oder zusammen mit einem geeigneten Finanz-

oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Chancen und Risiken einer

solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um

etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die

Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,

gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im

Zusammenhang mit dem Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung

stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die

Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine

Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder

sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Aktien zu ergreifen. Jeder Vertreiber

ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die

Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von SCHOTT Pharma zum Handel im

Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger

Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren

Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse

(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst

werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und

zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der

Grundlage der Absichten von SCHOTT Pharma in Bezug auf die Zulassung

getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung

bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten

investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in

Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf

die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung

stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann

sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem

professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende

Person beraten lassen.

Ende der Insiderinformation

27.09.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch

Unternehmen: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA

Hattenbergstraße 10

55122 Mainz

Deutschland

ISIN: DE000A3ENQ51

WKN: A3ENQ5

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)

EQS News ID: 1736181

Notierung vorgesehen/ Intended to be listed

Ende der Mitteilung EQS News-Service

1736181 27.09.2023 CET/CEST

 ISIN  DE000A3ENQ51

AXC0314 2023-09-27/21:40

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