Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group erzielt Einigung über den Erwerb einer Minderheitsbeteiligung an ITA Airways

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Deutsche Lufthansa AG: Lufthansa Group erzielt Einigung über den Erwerb

einer Minderheitsbeteiligung an ITA Airways

25.05.2023 / 17:49 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

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Die Lufthansa Group hat eine Einigung mit dem italienischen Wirtschafts- und

Finanzministerium (MEF) über den Erwerb einer Beteiligung von 41% an ITA

Airways erzielt. Die vertragliche Finalisierung der Einigung soll in Kürze

abgeschlossen werden. Der Konzern erweitert mit der geplanten Transaktion

seinen Zugang zum drittgrößten Airline-Markt in Europa, der bereits heute

eine große strategische Bedeutung für den Konzern hat.

Die Lufthansa Group wird im Wege einer Kapitalerhöhung 41% an ITA Airways

erwerben. Die investierten Mittel in Höhe von 325 Millionen Euro fließen ITA

Airways direkt zu. Sie werden aus liquiden Mitteln aufgebracht. Das MEF

verpflichtet sich, weitere 250 Millionen Euro in das Unternehmen

einzubringen. Die Transaktion sieht vor, dass die Lufthansa Group nach

Abschluss der Transaktion die gemeinsame operative Führung von ITA Airways

übernimmt. Sie wird den CEO und ein weiteres von insgesamt fünf

Verwaltungsratsmitgliedern stellen.

Die Vereinbarung sieht verschiedene Optionen zum Aufstocken der Anteilshöhe

beziehungsweise zum vollständigen Erwerb der ITA Airways durch die Lufthansa

Group vor. Für wesentliche Optionen ist die Höhe des Kaufpreises abhängig

von dem Erreichen der gemeinsam mit dem MEF vereinbarten Ziele für die

Entwicklung der Nettokreditverschuldung und des EBITDA von ITA Airways. Das

MEF kann seine verbliebenen Anteile mittelfristig an die Lufthansa Group

verkaufen, wenn die dafür vereinbarten Finanzziele für die

Nettokreditverschuldung und das EBITDA erreicht werden.

Mit dem Optionsmechanismus werden negative Effekte auf die Kapitalstruktur

der Lufthansa Group auch bei einer vollständigen Übernahme weitestmöglich

reduziert. Die Vereinbarung regelt außerdem den Umgang mit eventuellen

finanziellen Belastungen aus Rechtsstreitigkeiten, welche Alitalia

betreffen.

Der Vollzug der Transaktion steht nach einem Vertragsschluss vor allem unter

dem Vorbehalt behördlicher Genehmigungen, insbesondere der europäischen

Wettbewerbsbehörde.

Verantwortlich: Dennis Weber, Leiter Investor Relations, +49 69 69628000

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