Wien (OTS) - Als vorbereitende Maßnahme zur Modernisierung der Finanzverwaltung beginnend mit dem Jahr 2021, werden bereits mit 4. Juli 2020 alle Steuernummern unveränderlich. Dies gilt sowohl für Steuernummern im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. „Die Einführung der unveränderlichen Steuernummer spart Zeit und organisatorischen Aufwand – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, als auch für die Finanzverwaltung“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Bisher änderte sich die Steuernummer beim Wechsel der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit – bei Kundinnen und Kunden im privaten Bereich beispielsweise aufgrund einer Übersiedlung, bei Unternehmen wegen eines Ortswechsels der Geschäftsleitung. Bereits vorhandene Steuernummern werden daher mit 4. Juli 2020 „eingefroren“ und bleiben auch nach einem Finanzamtswechsel unverändert. Neue Kundinnen und Kunden erhalten ab diesem Zeitpunkt sofort eine unveränderliche 9-stellige Steuernummer.

Mit der Schaffung des neuen Behördenaufbaus zu einem Finanzamt für ganz Österreich ab 1. Jänner 2021 fällt auch die örtliche Zuständigkeit weg.

Ab 1. Jänner 2021 profitieren Unternehmen zusätzlich

Ändert sich für ein Unternehmen die sachliche Zuständigkeit und wechselt das Unternehmen vom Finanzamt Österreich ins Finanzamt für Großbetriebe, bleibt die Steuernummer ebenfalls gleich. Zudem wird das Unternehmen automatisch über die Änderung der sachlichen Zuständigkeit, also den Behördenwechsel, per Mitteilung informiert.

„Wir legen unser Hauptaugenmerk auf Kundenfreundlichkeit und Verwaltungsvereinfachung. Mit Hilfe unserer Onlineservices wie FinanzOnline, der Möglichkeit der Terminvereinbarung im Finanzamt oder der Einführung der unveränderlichen Steuernummer, setzen wir die Modernisierung der Finanzverwaltung im Sinne unserer Kundinnen und Kunden um“, so Finanzminister Blümel abschließend.