Wie jedes Jahr, kann auch 2020 der Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden und dadurch die Steuerbelastung herabgesetzt werden:

Natürliche Personen, die einen Betrieb führen, können diesen Freibetrag in Anspruch nehmen. Darunter fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit wie Angehörige der freien Berufe. Dass betrifft beispielsweise Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Zivilingenieure.

Gewinnfreibetrag = Grundfreibetrag + investitionsbedingter Freibetrag.

Bei einem Gewinn von bis zu 175.000 Euro kann das Maximum von 13% als Gewinnfreibetrag beansprucht werden. Darüber hinaus sieht die aktuelle Rechtslage eine Staffelung des Prozentausmaßes beim Gewinnfreibetrag vor: Von den ersten 30.000 Euro des Gewinns stehen automatisch 13% Grundfreibetrag (max. 3900 Euro pro Person und Jahr) zu. Der darüber hinausgehende Gewinn kann für die Inanspruchnahme des investitionsbedingten Freibetrags herangezogen werden. Für Gewinne zwischen 30.000 und 175.000 Euro kann weiter der Gewinnfreibetrag in Form des investitionsbedingten Freibetrags in Höhe von 13% beansprucht werden. Wird dieser Betrag überschritten, steht für die nächsten 175.000 Euro ein Freibetrag von 7% zu. Für weitere 230.000 Euro Gewinn wird der Freibetrag auf 4,5% reduziert. Wird die Bemessungsgrundlage von insgesamt 580.000 Euro überschritten, so kann für den darüber hinausgehenden Betrag kein Freibetrag geltend gemacht werden. Durch die Prozentstaffelung ergibt sich ein Maximalausmaß von 45.350 Euro.

Die Voraussetzungen:

Steuerpflichtige (unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermitteln) müssen im selben Veranlagungsjahr in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder in Wertpapiere gem. § 14 Abs. 7 Z 4 EStG (zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignete Wertpapiere) investieren, die mindestens vier Jahre dem Anlagevermögen zu widmen sind. Wertpapiere für die ein Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wird, sind im Rahmen der Steuererklärung in ein gesondertes Verzeichnis aufzunehmen, das dem Finanzamt auf Verlangen vorzulegen ist. Durch die Aufnahme in dieses Verzeichnis werden die Wertpapiere dem betrieblichen Anlagevermögen gewidmet.

Die RCB hat sich mit dem Thema beschäftigt. Umgelegt auf deren Produkte bedeuten die Regelungen, dass alle Garantie-Zertifikate mit 100% Kapitalschutz am Laufzeitende und einer Restlaufzeit von mehr als vier Jahren geeignet sind, um den Gewinnfreibetrag zu nutzen. Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung der Wertpapiere vor Laufzeitende ist eine Ersatzbeschaffung innerhalb von zwei Monaten möglich.

Die aktuelle Produktauswahl in diesem Bereich erstreckt sich diversen ESG-Investments bis zu Spezialthemen wie Dividendenaktien - siehe Tabelle).

ISIN Name Rückzahlung Kurs Kapitalschutz zu

AT0000A21912 Europa Nachhaltigkeits Bond 22.06.2026 102,99 % 100 %


AT0000A20B06 Raiffeisen 200 Nachhaltigkeits Bond 30.04.2026 103,50 % 100 %


AT0000A2B6M3 Europa Nachhaltigkeits Winner 6 27.12.2029 101,96 % 100 %


AT0000A29667 Dividendenaktien Winner 10 05.09.2029 107,42 % 100 %


AT0000A22EX3 Europa Dividendenaktien Bond 4 10.09.2026 109,03 % 100 %


AT0000A2H9A6 Nachhaltigkeits-Winner 3 23.07.2030 110,07 % 100 %