Die 10 größten SCHUFA-Irrtümer
03.12.2021 | 12:10
Die SCHUFA ist heute nahezu jedem Verbraucher bekannt, denn sie spielt bei vielen Vertragsabschlüssen eine Rolle. Ob nun ein Kredit, ein Mietvertrag oder ein Handyvertrag – fast immer starten die Anbieter vor dem Abschluss eine SCHUFA-Abfrage. Die enorme Wichtigkeit solcher Bonitätsauskünfte hat dazu geführt, dass sich gerade um die SCHUFA sehr viele Mythen ranken. Auch wenn diese oft nur wenig mit der Realität zu tun haben, können sie Verbraucher verwirren und somit für unnötige Probleme sorgen. Aus diesem Grund werden nun die wichtigsten SCHUFA-Irrtümer genauer unter die Lupe genommen und richtiggestellt.
Irrtum Nr. 1: Die SCHUFA ist eine staatliche Institution
Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass die SCHUFA eine staatliche Institution ist und somit tatsächlich eine Art Überwachungsbehörde über das Zahlungsverhalten. Das stimmt jedoch nicht, wie ein Blick auf die Geschichte zeigt. SCHUFA ist eine Abkürzung für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (früher: Schutzgemeinschaft für Absatzwirtschaft), die 1927 ins Leben gerufen wurde. Sie war bereits zu Beginn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ist heute als SCHUFA Holding AG eine Aktiengesellschaft.
Es ging dabei von Anfang an um das Prinzip der Gegenseitigkeit: Die Vertragspartner der SCHUFA melden Vertragsabschlüsse wie Kredite an die SCHUFA und können im Gegenzug dafür bei berechtigtem Interesse Einblick in die gespeicherten Daten nehmen. Dies war immer dann der Fall, wenn der Vertragspartner selbst ein Geschäft mit einer Privatperson abschließen wollte. Der Staat hat also mit der Geschäftsführung oder den Entscheidungen der SCHUFA nichts zu tun. Einzige Ausnahme: Datenschutz- und Verbraucherschutzgesetze, die vom Gesetzgeber erlassen werden, gelten natürlich auch für Auskunfteien wie die SCHUFA.
Irrtum Nr. 2: Die SCHUFA weiß alles über meine Finanzen
Ein weiteres Gerücht besagt, dass die SCHUFA alle relevanten finanziellen Daten zu Verbrauchern kennt. Dies ist jedoch falsch, denn die SCHUFA erhält nur Informationen von ihren Vertragspartnern sowie aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen. Dazu gehören:
- Daten über den Abschluss eines relevanten Vertrags (z.B. Kredit, Girokonto, Kreditkarte, Dispokredit, Handyvertrag)
- Daten über die Beendigung eines relevanten Vertrags
- Daten über Zahlungsstörungen
- Daten über eidesstattliche Versicherungen und Privatinsolvenzen
Dazu kommt, dass die SCHUFA auch nur dann über diese Daten verfügt, wenn die Vertragspartner sie auch tatsächlich weitergeben.
Das weiß die SCHUFA nicht
Auf andere wichtige Finanzdaten haben Auskunfteien wie die SCHUFA jedoch keinen Zugriff. Dazu gehören vor allem:
- Vermögensverhältnisse
- Höhe des Einkommens
Irrtum Nr. 3: Die SCHUFA prüft selbst die Bonität der Verbraucher
Auch der Mythos, dass die SCHUFA selbst Bonitätsprüfungen vornimmt, ist falsch. Sie stellt lediglich Informationen zur Verfügung, die sie wiederum von ihren Vertragspartnern erhält. Dies ist der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung auch gar nicht möglich, da ihr dafür wichtige Daten fehlen. Ohne Informationen rund um das Einkommen und das Vermögen einer Person ist es sehr schwierig, eine vollständige Bonitätsprüfung zu erstellen.
Die Bonitätsprüfung einer Bank sieht hingegen folgendermaßen aus:
- Der Kunde stellt die Anfrage für einen Kredit, ein Konto oder einen anderen Vertrag
- Das Unternehmen prüft, ob der Interessent oder die Interessentin grundsätzlich finanziell in der Lage ist, den Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen (Einkommens- und Vermögensprüfung)
- Die Bank oder das Unternehmen holen eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA ein, um sich ein Bild von der Zahlungsmoral des Antragstellers zu machen.
- Am Ende erfolgt die Entscheidung, ob der Vertrag abgeschlossen werden kann. Bei Kreditverträgen hängen zudem auch die Konditionen stark von der kompletten Bonitätsprüfung ab.
Den zweiten Schritt kann die SCHUFA von sich aus jedoch nicht vollziehen, weil eine Einkommensprüfung mit den SCHUFA-Daten nicht möglich ist. Hierzu müsste der Interessent Einkommensnachweise einreichen. Darüber hinaus hat die SCHUFA im Normalfall auch gar kein Interesse daran, selbst eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
Irrtum Nr. 4: Die SCHUFA speichert nur negative Einträge
Das stimmt ebenfalls nicht, denn bei der Auskunftei werden auch Daten über Vertragsabschlüsse gespeichert. Wird zum Beispiel erfolgreich ein Kredit beantragt, findet sich dieser erfolgreiche Abschluss in dessen SCHUFA-Auskunft. Dies stellt jedoch ein positives Merkmal dar, weil die Gewährung eines Kredits eher ein Vertrauensbeweis ist.
Ein abgezahlter Kredit wird als erledigt eingetragen, was ebenfalls positiv ist, weil er zeigt, dass die jeweilige Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auch abgeschlossene Kreditkarten, Handyverträge oder Girokonten sind eher positive Einträge. Ausnahmen sind hier zu viele verschiedene Kreditkarten gleichzeitig.
Nach eigenen Angaben hat die SCHUIFA Daten über mehr als 67 Millionen natürliche Personen gespeichert. Zu über 90% der Personen liegen nur positive Informationen vor.
Irrtum Nr. 5: Die SCHUFA entscheidet über Kreditvergaben
Auch die Annahme, die SCHUFA fälle selbst Kreditentscheidungen, entspricht nicht der Wirklichkeit. Die Auskunftei stellt lediglich die Informationen zur Bonität einzelner Personen zur Verfügung. Diese fließen in Kreditentscheidungen der Banken ein. Die Entscheidung fällt letztlich jedoch immer die Bank. Es wäre also theoretisch möglich, dass eine Bank auch trotz eher schwacher SCHUFA-Auskunft trotzdem einem Darlehen zustimmt, weil alle anderen Rahmenbedingungen gut aussehen.
Die Grundlage für diesen Irrtum liegt wahrscheinlich darin, dass eine negative SCHUFA-Auskunft in vielen Fällen zur Ablehnung einer Kreditanfrage führen. Dieser Zusammenhang stützt sich jedoch allein auf die Tatsache, dass harte Negativmerkmale für Banken oft K.o.-Kriterien darstellen. Trotzdem existieren auch heute seriöse Banken, die einen Kredit trotz negativer SCHUFA zur Verfügung stellen. Da sich gerad in diesem Markt jedoch auch viele schwarze Schafe tummeln, sollten Verbraucher immer genau hinschauen, mit wem sie am Ende den kreditvertrag schließen.
Irrtum Nr. 6: Ein Kreditvergleich verschlechtert den SCHUFA-Score
Hierbei handelt es sich weniger um ein Gerücht als eher um Halbwissen, welches der Vergangenheit herrührt. Früher war es tatsächlich möglich, dass mehrere Kreditanfragen am Ende zu einer leichten Verschlechterung des SCHUFA-Scores geführt haben. Doch bereits seit vielen Jahren ist dieses Wissen überholt: Die SCHUFA hat nämlich ein neues Merkmal mit dem Titel „Anfrage Kreditkonditionen“ eingeführt. Dieses unterscheidet sich vom Merkmal „Anfrage Kredit“ in mehreren Punkten:
Anfrage Kredit |
Anfrage Kreditkonditionen |
- Nur für einen konkreten Kreditantrag - Abgelehnte Kreditanfrage können sich negativ auf den Score auswirken - Kreditanfragen bleiben 12 Monate gespeichert, können von Vertragspartnern jedoch nur 10 Tage lang eingesehen werden |
- Für unverbindlich Anfragen zu Kreditkonditionen - Konditionsanfragen sind immer SCHUFA-neutral - Die Anfrage steht 12 Monate in der Auskunft, ist für Vertragspartner aber nicht einsehbar |
Tabelle 1: Unterschiede zwischen den Merkmalen "Anfrage Kredit" und "Anfrage Kreditkonditionen" in der SCHUFA-Auskunft
Wer also heute einen professionellen Kreditvergleich absolviert, kann eine Konditionsanfrage ohne SCHUFA-Eintrag durchführen und so das Angebot mit den besten Konditionen auswählen. Ein solches Verhalten kann auch aus bonitätstechnischer Sicht auch kein Negativmerkmal darstellen, da es vorausschauendes Verhalten zeigt. Viele abgelehnte Kreditanfragen wirken sich vor allem deshalb negativ aus, weil sie einen Hinweis darauf geben, dass ein Kreditnehmer aus irgendwelchen Gründen (eventuell ein zu geringes Einkommen) kein Darlehen bekommt.
Irrtum Nr. 7: Negative Einträge bleiben für Immer bei der SCHUFA gespeichert
Im Zeitalter des Datenschutzes speichert auch die SCHUFA negative Einträge nicht ewig. Vielmehr existieren bestimmten Löschfristen, die im Code of Conduct der deutschen Wirtschaftsauskunfteien festgelegt wurden. Demnach werden negative Einträge je nach Art des Merkmals innerhalb folgender Fristen gelöscht:
Art des Eintrags |
Löschfrist |
Offene, unbestrittene Forderungen |
Bis zur Erledigung (Überprüfung taggenau alle 3 Jahre) |
Offene, unbestrittene Forderung (nach Erledigung) |
taggenau 3 Jahre |
Daten aus Schuldnerverzeichnissen |
taggenau 3 Jahre (vorzeitige Löschung möglich) |
Verbraucherinsolvenz |
taggenau 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung |
Tabelle 2: Löschfristen für negative Einträge in der SCHUFA-Auskunft
Darüber hinaus löscht die SCHUFA bestimmte Einträge mitunter auch früher. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine Angelegenheit erledigt ist und sowieso einige Monate vor der Löschung steht. Wer dann schon vorzeitig einen Vertrag abschließen möchte, kann bei der SCHUFA anrufen und um eine Löschung aus Kulanzgründen bitten. Auch wenn hier kein Anspruch auf vorzeitige Löschung besteht, sind entsprechende Anfragen nicht selten erfolgreich. Dies gilt allerdings nur für erledigte Sachverhalte.
Irrtum Nr. 8: Jeder kann die SCHUFA-Daten einlesen
Diese Angst erklärt oft die große Skepsis, mit der viele Verbraucher der SCHUFA begegnen. Doch auch sie entspricht nicht den Tatsachen, denn die SCHUFA-Daten stehen bei weitem nicht jedem zur Verfügung. Zum einen ist es überhaupt nur Vertragspartnern überhaupt möglich, Informationen zu erhalten. Darüber hinaus müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Anfragende benötigt ein berechtigtes Interesse (es besteht bereits ein Vertrag mit diesem Kunden)
- Der jeweilige Kunde gibt per Unterschrift sein Einverständnis zur Dateneinsicht (vor allem bei Kreditverträgen wichtig)
- Ein Kunde hat ein entsprechendes Vertragsverhältnis beim Unternehmen angefragt
Grundsätzlich können Unternehmen und auch andere Personen also nicht einfach so auf die SCHUFA-Daten einer Person zugreifen. Sie müssen belegen, dass dies zum Zwecke einer Geschäftsanbahnung erfolgt oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen können.
Irrtum Nr. 9: Verbraucher können ihre SCHUFA-Daten nicht einsehen
Die Annahme, dass die eigenen Bonitätsdaten für Verbraucher nicht zur Verfügung stehen, stammt eher aus der Vergangenheit. Zwar war auch schon in der Vergangenheit eine Selbstauskunft über die gespeicherten Daten möglich, doch erst im Jahr 2010 wurde das Recht auf eine jährliche kostenfreie Selbstauskunft rechtlich fixiert. Die SCHUFA bietet die sogenannte Datenkopie nach Art.15 DSGVO immer kostenfrei an – sie kann auf der Website der Auskunftei bestellt werden. Darüber hinaus bietet die SCHUFA jedoch auch komfortablere Wege für eine Bonitätsauskunft, die dann jedoch kostenpflichtig sind.
Irrtum Nr. 10: Die SCHUFA ist ein Schuldenregister
Bei Verbrauchern hält sich mitunter hartnäckig das Gerücht, dass die SCHUFA eine Art Schuldenregister sei, die alle Schulden der einzelnen Bürger gespeichert hat. Diese Annahme entspricht jedoch nicht der Wahrheit, denn die Auskunftei erhält lediglich Informationen über bestimmte Geschäftsabläufe und Zahlungsstörungen. Dies ermöglicht jedoch bei weitem keine Erfassung der kompletten Schulden einer Person.
Wer beispielsweise mit einem Dienstleister eine Ratenzahlung vereinbart oder mit einer Zahlung im Rückstand ist, muss zunächst erst einmal nicht fürchten, dass entsprechende Informationen bei der SCHUFA landen. Erst bei ernsthaften Zahlungsstörungen (und dem Ausschöpfen aller Mahnungsmöglichkeiten) kann es passieren, dass ein Unternehmen den Rechtsweg beschreitet und dann auch eine Meldung an die SCHUFA macht.
Wer sich genauer informiert, verliert die Angst
Unter dem Strich lässt sich festhalten, dass die SCHUFA eine Auskunftei ist, die Daten über bestimmte Geschäftsabläufe speichert. Auf diesem Weg können Unternehmen ein etwaiges Zahlungsausfallrisiko minimieren, wenn sie mit Personen Verträge eingehen. Die Informationen ermöglichen oft erst risikobehaftete Geschäfte, die sonst gar nicht zustande kämen. Wer also bei Mythen und Gerüchten genauer hinter die Kulissen blickt, verliert am Ende auch das unangenehme Gefühl im Bauch, wenn der Begriff SCHUFA auftaucht.