Varengold Bank AG erläutert erforderliche Details zur veröffentlichten Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen durch die BaFin

DGAP-News: Varengold Bank AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges
Varengold Bank AG erläutert erforderliche Details zur veröffentlichten
Anordnung zusätzlicher Eigenmittelanforderungen durch die BaFin

25.02.2022 / 12:28
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  * Bisheriger Kapitalaufschlag von 1,5% auf 1,0% reduziert

  * Keine schwerwiegenden Verstöße oder Auswirkungen festgestellt

Hamburg, 25.02.2022 - Die BaFin hat bereits am 21. Januar 2022 gegenüber der
Varengold Bank AG [ISIN: DE0005479307] zusätzliche Eigenmittelanforderungen
gemäß §10 des Kreditwesengesetzes (KWG) angeordnet und dies dann mit einem
kurzen Passus am 24. Februar 2022 als erfolgte Maßnahme veröffentlicht. Die
Varengold Bank begrüßt und unterstützt dieses Vorgehen zur Förderung der
Transparenz im Finanzsektor seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde. Um der
Öffentlichkeit und den Marktteilnehmern über den bisherigen Wissensstand
hinaus ein vollständiges Bild zu vermitteln, möchte die Varengold Bank die
bisher veröffentlichten Angaben hinsichtlich der Kapitalmaßnahme um weitere
Details und eine historische Aufarbeitung ergänzen.

Bereits im Jahr 2018 hat eine reguläre Prüfung gemäß §44 KWG zur Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Rahmen des veränderten
Geschäftsmodells stattgefunden. Im Resultat kam es im Jahr 2019 zu fünf
F3-Feststellungen (gewichtige Verstöße/Auswirkungen) und einem Bescheid über
zusätzliche Eigenmittelanforderungen in Höhe von 1,5%. Sämtliche
ausgewiesenen Mängel wurden zeitnah seitens der Bank behoben.

Im ersten Halbjahr 2021 fand eine Nachschauprüfung statt - ein ganz normaler
bankaufsichtlicher Vorgang. Diese Prüfung hatte lediglich zwei
F3-Feststellungen zur Folge, welche Verfahren bei der Risikoinventur und der
Risikosteuerung der Bank betrafen. Ein Großteil der Aufgaben im Rahmen der
Feststellungen ist bereits Ende 2021 seitens der Bank abgearbeitet worden.
In beiden Prüfungen gab es keine F4-Feststellungen (schwerwiegende
Verstöße/Auswirkungen).

Die Varengold Bank freut sich, dass die BaFin die positive Entwicklung des
Instituts zur Kenntnis genommen hat und die zusätzlichen
Eigenmittelanforderungen von bisher 1,5% auf nunmehr 1,0% reduziert hat.
Dies ist im Vergleich mit anderen Marktteilnehmern, denen ein
Kapitalaufschlag von bis zu 3% auferlegt wurde, eine vergleichsweise geringe
Höhe.

Die Varengold Bank hat mit einer Kernkapitalquote per Ende Januar 2022 von
16,7% ohne Probleme das aufsichtliche Limit von 10,8% eingehalten. Der
Januar 2022 war auch was die Profitabilität anlangt, sehr zufriedenstellend:
die Bank liegt bei dem Ergebnis vor Steuern leicht über Plan.

Über die Varengold Bank AG
Die Varengold Bank AG ist ein deutsches Kreditinstitut, das 1995 gegründet
wurde und seit 2013 über eine Vollbanklizenz verfügt. Neben ihrem Hauptsitz
in Hamburg unterhält die Bank Niederlassungen in London und Sofia. Die
Kerngeschäftsfelder sind Marketplace Banking sowie Commercial Banking. Im
Marketplace Banking liegt der Fokus auf der Zusammenarbeit mit europäischen
FinTechs, insbesondere Kreditplattformen. Das Leistungsportfolio der
Varengold Bank umfasst Funding, Debt- und Equity Capital Markets Produkte,
Fronting Services von banklizenzpflichten Produkten und internationale
Zahlungsverkehrsleistungen sowie Trade Finance. Die Varengold Bank ist bei
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert
unter 109 520 und die Varengold-Aktie (ISIN: DE0005479307) notiert seit 2007
im Freiverkehr/Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse. Weitere
Informationen unter https://www.varengold.de/.

Disclaimer
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und
Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von
den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund
verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel
Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts- und Wettbewerbssituation,
Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder
Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel. Die
Varengold Bank AG übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser
Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

Kontakt:
Frau Sanja Schultz-Szabo (Head of Corporate Development)

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