SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Bundeskabinett beschließtFinanzmarktintegritätssicherungsgesetz (FISG). Anleger kritisieren das Gesetz als ungenügend und zahnlos

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Rechtssache/Stellungnahme
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB: Bundeskabinett
beschließtFinanzmarktintegritätssicherungsgesetz (FISG). Anleger kritisieren
das Gesetz als ungenügend und zahnlos

17.12.2020 / 11:17
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Bundeskabinett beschließt Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) -
Anlegerschützer kritisieren das Gesetz als "ungenügend und zahnlos"

Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Finanzmarktintegrität (FISG) beschlossen. Dieses Gesetz soll die Lehren aus
dem Fall WIRECARD und dem Versagen der dortigen Abschlussprüfer Ernst &
Young (EY) ziehen. Aus Sicht von Anlegerschützern ist das Gesetz jedoch
völlig ungenügend.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Berlin, der zahlreiche WIRECARD-Aktionäre
gegen EY vertritt: "Dieser Gesetzesentwurf ist pure Kosmetik. Die Integrität
des Finanzmarktes wird nicht gestärkt. Die großen Wirtschaftsprüferfirmen
aus dem Kreise der sog. "Big Four" der Prüfungsgesellschaften können
weiterhin machen, was sie wollen, und werden nicht zur Rechenschaft gezogen.
Fälle wie WIRECARD können sich jederzeit wiederholen."

Universitätsprofessor Dr. Kai-Oliver Knops aus Hamburg hat gemeinsam mit Dr.
Schirp in einem Fachartikel bereits im Oktober 2020 vorgeschlagen, die
Beauftragung der Prüfer auf der einen Seite und die Durchführung/Bezahlung
der Prüfung auf der anderen Seite strikt zu trennen. Prof. Dr. Knops: "Wir
haben vorgeschlagen, eine externe Kontraktpartei zu installieren, die die
Prüfer beauftragt. Die Prüfer wäre dann allein gegenüber dieser externen
Kontraktpartei verantwortlich. Das zu prüfende Unternehmen muss am Ende die
Prüfungsleistung bezahlen, hat aber so keinen Einfluss mehr auf den
Prüfungsprozess. Nur so kann man das Grundproblem abstellen "Wess' Brot ich
ess', dess' Lied ich sing". Diese externe Kontraktpartei könnte bei
DAX-Unternehmen die Deutsche Börse selbst sein. Aber: Diese Trennung
zwischen Beauftragung der Prüfung findet nun, nach dem jetzigen Entwurf des
FISG, nicht statt. Also werden die zugrunde liegenden Interessenkonflikte
überhaupt nicht adressiert, geschweige denn abgestellt. Die Zwangsrotation
der Prüfer nach 10 Jahren, die nun im Gesetz steht, ist dafür kein
ausreichender Ersatz".

Dr. Wolfgang Schirp ergänzt: "Auch die angebliche "Verschärfung" der
zivilrechtlichen Haftung im jetzigen FISG ist vollkommen ungenügend.
Erforderlich wäre eine vollständige Haftung der Wirtschaftsprüfer gegenüber
allen Marktteilnehmern, die auf ihre Arbeit vertraut haben. Beispielsweise
wäre von EY zu verlangen, dass alle WIRECARD-Aktionäre entschädigt werden,
die auf die Testierung der Jahresabschlüsse vertraut haben. Das aber sieht
der jetzige Entwurf des FISG nicht vor. Kurz gesagt: Ein kompletter
Lobby-Erfolg für die "Big Four". Trotz des Wirecard-Desasters ändert sich
überhaupt nichts. So können wir auch das Vertrauen in den Finanzstandort
Deutschland nicht stärken".

Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Rechtsanwalt Dr. Wolfgang
Schirp, Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117
Berlin, Tel. 0049-30-3276170 und 0049-179-5320213, e-mail schirp@schirp.com,
URL: www.schirp.com

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