Dr. Greger & Collegen: Wirecard AG - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet - Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädigte Wirecard-Anleger

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Dr. Greger & Collegen: Wirecard AG - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
- Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädigte Wirecard-Anleger

30.06.2020 / 18:17
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Wirecard AG - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädigte Wirecard-Anleger

Das Amtsgericht München hat am 29.06.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestellt. Die
Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen hat
für die betroffenen Anleger eine kostenlose Interessensgemeinschaft
eingerichtet, über die sich registrierte Geschädigte über die weiteren
Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten informieren und vertreten lassen
können.

Aktuell befasst sich die Kanzlei intensiv mit der Aufarbeitung der
Entwicklungen rund um den Skandal bei dem Zahlungsdienstleistungsunternehmen
Wirecard AG. Im Fokus der Tätigkeit steht hierbei die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen. Als Haftungsverantwortliche kommt unter anderem
das Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY (ehemals Ernst & Young) in Betracht.
Ansprüche lassen sich insbesondere darauf stützen, dass Testate der
vergangenen Jahre zu Unrecht erteilt worden sind.

Auch Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard AG gehen durch das
Insolvenzverfahren nicht verloren. Zwar sind Aktionäre originär keine
Gläubiger im Insolvenzverfahren, doch können Schadensersatzansprüche
(Kursdifferenzschaden) auch im Insolvenzverfahren gegenüber der Gesellschaft
geltend gemacht werden. Dafür ist es notwendig, die Forderungen nach der
Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens rechtssicher zur
Insolvenztabelle anzumelden. Es ist dabei ohne Belang, ob die Wertpapiere
weiter gehalten oder verkauft werden. Um schadensersatzberechtigt zu sein,
ist es nicht erforderlich, die Wertpapiere aktuell noch im Depotbestand zu
führen. Mitglieder der Interessensgemeinschaft werden hierüber weiter
informiert.

Wie können sich betroffene Wirecard-Anleger der kostenlosen
Interessensgemeinschaft anschließen?

Wirecard-Aktionäre und Wirecard-Anleihegläubiger, die weitere Informationen
wünschen, können sich kostenlos der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen
initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle
Kontaktaufnahme mit der Kanzlei, die bereits eine Vielzahl von Aktionären
und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von
Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse

wirecard@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.

Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

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