DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH ehemals Deutsche Lichtmiete AG) informiert

DGAP-News: One Square Advisory Services S.á.r.l. / Schlagwort(e):
Anleihe/Insolvenz
DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH ehemals Deutsche Lichtmiete AG) informiert

15.09.2022 / 09:19 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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München, 15. September 2022

Gemeinsames Informationsschreiben der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH und der
Insolvenzverwaltung: Infoschreiben #1

An alle Gläubiger der Deutsche Lichtmiete Gruppe

  * An alle Anleihegläubiger

  * An alle Direktinvestoren

  * An alle übrigen Gläubiger

Oldenburg, im September 2022

DLM Deutsche Leuchtmittel: Infoschreiben #1
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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu können, dass die Fortführung des
operativen Geschäfts der Deutsche-Lichtmiete-Gruppe grundsätzlich gesichert
werden konnte.

Mit Wirkung zum 1. September 2022 wurde ein Kaufvertrag zwischen dem
Insolvenzverwalter der operativ tätigen Gesellschaften, Herrn Rüdiger Weiß,
und der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH geschlossen, weshalb der operative
Betrieb nach der insolvenzbedingten Unterbrechung nunmehr wieder voll
aufgenommen werden kann.

Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH ist eine Gesellschaft der One Square
Gruppe. Die One Square Advisors GmbH ist eine unabhängige, inhabergeführte
Beratungsgesellschaft mit Sitz in München sowie Büros in Frankfurt,
Düsseldorf und London. Sie gehört zu den führenden Adressen in Deutschland
für Finanzrestrukturierungen, Distressed M&A und Treuhandlösungen.

Gerne möchten wir Sie gemeinsam mit der Insolvenzverwaltung über die
wesentlichen Entwicklungen bei der Deutschen Lichtmiete informieren.

Struktur und Logik der Auffanglösung
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Als sich abzeichnete, dass der M&A-Prozess zu keinem zufriedenstellenden
Ergebnis führen würde, haben wir auf Wunsch der Gläubigerausschüsse der
Deutsche Lichtmiete Gruppe eine Auffanglösung entwickelt. Die
Gläubigerausschüsse der am Verkauf beteiligten Gesellschaften hatten dieser
Lösung einstimmig (mit meiner Enthaltung) zugestimmt und wir haben zum 1.
September die operative Führung des Unternehmens übernommen.

Vermögenswerte der Direkt-Investitionsgesellschaften wurden nicht verkauft.
Die Direkt- Investitionsgesellschaften waren nicht Partei des Kaufvertrages
und die Gläubigerausschüsse dieser Gesellschaften mussten dem Verkauf daher
auch nicht zustimmen. Auch Vermögenswerte der Direktinvestoren, also
insbesondere deren Leuchten, wurden nicht verkauft.

Die Auffanglösung ist eine Lösung für alle Gläubiger, nicht nur für die
Anleihegläubiger, wie häufig kolportiert wird. Der über die Fortführung des
Geschäfts geschaffene Unternehmenswert wird in Form einer Anleihe in Höhe
von EUR 45 Mio. vollständig allen Gläubigern zugutekommen. Dazu gibt es
einen sogenannten Besserungsschein in Höhe von bis zu EUR 130 Millionen.
Insgesamt ergibt sich damit ein potenzieller Zufluss für die
Insolvenzgläubiger in Höhe von EUR 175 Millionen. Der Kaufpreis fließt dabei
zunächst in jährlichen Teilzahlungen in Abhängigkeit vom Geschäftserfolg der
neuen Gesellschaft. Mit dem Verkauf der neuen Gesellschaft und der Auskehr
des damit erzielten Erlöses an die Insolvenzmassen ist nicht vor 2026 zu
rechnen. Wann die Insolvenzverfahren zum Abschluss kommen und eine
Quotenzahlung an die Gläubiger erfolgt, kann heute noch nicht prognostiziert
werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bei Verfahren dieser Komplexität
nicht mit einem zeitnahen Abschluss zu rechnen ist. Um die Wartezeit zu
verkürzen, arbeiten die Beteiligten an der Weitergabe der Anleihe mit
Besserungsschein an die Gläubiger. Nach erfolgter Weitergabe könnten die
Gläubiger sodann über die Anleihe verfügen und diese nach eigenem Ermessen
am Kapitalmarkt handeln.

Das Konzept der Auffanglösung fußt dabei auf drei Säulen. Zum einen die
Fortführung der bisherigen Mietverträge, die einen sicheren Umsatz
gewährleistet. Allerdings wird die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH nur die
für sie profitablen Verträge unverändert fortführen. Bei den anderen
Verträgen wird sich die Erwerberin um eine Anpassung bemühen oder das
Vertragsverhältnis nicht fortführen. Dieser Prozess findet aktuell statt und
wird bis zum 31. Oktober d.J. abgeschlossen sein.

Die Übernehmerin verfügt nach dem Kauf über einen hohen Lagerbestand. Alle
Gläubiger wie auch alle Marktexperten sind sich einig, dass der Wert dieses
Lagerbestands am besten durch eine Nutzung beim Kunden realisiert werden
kann. Bisher hat die Deutsche Lichtmiete ausschließlich Leuchten vermietet
und die zum Teil horrenden Installationskosten von bis zu 50% des
Projektvolumens vorfinanziert. Die Deutsche Lichtmiete hat also "Bank
gespielt" für ihre Kunden. Dies werden wir ändern, das Geschäftsmodell
anpassen und den Kunden auch andere Optionen wie Kauf, Leasing, Finanzierung
und Service anbieten. Es ist geplant, das neue Geschäftsmodell erstmals auf
der wichtigsten Messe der Branche, der "light & building", vorzustellen.

Zu guter Letzt hilft uns der Markt. Das Zusammenwirken von steigenden
Energiekosten und der aktuellen Gesetzgebung, wie das Verbot von
Leuchtstoffröhren und das Klimaschutzgesetz zur CO2-Reduktion, macht das
Geschäftsmodell "Light as a Service" attraktiver denn je. Die DLM Deutsche
Leuchtmittel GmbH startet daher gut aufgestellt mit Rückenwind in die
Zukunft.

Position der Gläubigergruppen
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Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Position der wesentlichen
Gläubigergruppen
"Anleihegläubiger" und "Direktinvestoren" eingehen. Seit dem 1. September
versucht die Light Now GmbH & Co KG hier mit Fehlinformationen gezielt
Unruhe zu verbreiten, insbesondere bei den Direktinvestoren. Tatsächlich
stellt sich die Situation wie folgt dar:

Anleihegläubiger
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Die in den Anleiheprospekten der Deutschen Lichtmiete versprochene
Besicherung der Anleihegläubiger wurde nach den bisherigen Erkenntnissen
nicht rechtswirksam umgesetzt. Jedenfalls kommt das von der
Insolvenzverwaltung eingeholte Rechtsgutachten der Kanzlei GÖRG zu diesem
Ergebnis. Sollte sich diese Rechtsposition erhärten, dann wären die
Anleihegläubiger wie auch die Direktinvestoren mit ihren Forderungen ganz
"normale" ungesicherte Insolvenzgläubiger und würden über die
Quotenzahlungen an den Erlösen aus dem Verkauf teilhaben. Voraussetzung ist
dabei auch eine Überkreuzanmeldung bei den weiteren insolventen
Gesellschaften aus deliktischer Haftung. Jedenfalls gibt es aus dem Verkauf
keine Bevorzugung der Anleihegläubiger.

Direktinvestoren
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Bei den Direktinvestoren stellt sich die Lage etwas anders dar, da es
verschiedene Gruppen von Direktinvestoren gibt. Grundsätzlich lassen sich
hier zwei Gruppen unterscheiden:

  * Direktinvestoren, die Eigentum an einer Leuchte erworben haben, da die
    Leuchte tatsächlich produziert wurde und ein entsprechendes
    Eigentumszertifikat vorliegt.

  * Direktinvestoren, die kein Eigentum an einer Leuchte erworben haben, da
    die an sie verkaufte Leuchte tatsächlich nie produziert wurde oder da
    kein Eigentumszertifikat vorliegt. Die Insolvenzverwaltung hat einen
    Fehlbestand von ca. 270.000 Leuchten festgestellt.

Jedem Direktinvestor, der Eigentum erworben hat, wird die DLM Deutsche
Leuchtmittel GmbH ein Angebot für seine Leuchte unterbreiten. Aufgrund der
Eigentümerstellung ist dies nur in individueller zweiseitiger Vereinbarung
möglich. Dazu werden wir je nach Vertragssituation ein sog. "Chinese Menu"
entwickeln und folgende Optionen anbieten:

  * Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH erwirbt die Leuchte vom
    Direktinvestor.

  * Der Direktinvestor wird an den mit seiner Leuchte erwirtschafteten
    Mieterlösen beteiligt.

  * Der Direktinvestor erhält seine oder eine gleichwertige Leuchte zurück.

Allerdings steht realistischer Weise nicht zu erwarten, dass die betroffenen
Direktinvestoren 100% Ihres eingesetzten Kapitals zurückerhalten. Dies
konnte das bisherige Geschäftsmodell der Deutschen Lichtmiete nicht
erwirtschaften und wird auch in der Auffanglösung nicht vollständig
darzustellen sein.

Mit dem Schaden, d.h. der Differenzforderung aus Investition und
Rückflüssen, würden die Direktinvestoren wie die Anleihegläubiger über die
Quotenzahlungen an den Erlösen aus dem Verkauf teilhaben. Möglich ist dabei
auch bei Direktinvestoren eine Überkreuzanmeldung bei den weiteren
insolventen Gesellschaften aus deliktischer Haftung.

Die Teilhabe an den Erlösen aus dem Verkauf über die Insolvenzquote ist
dabei besonders wichtig für diejenigen Direktinvestoren, die nicht wirksam
Eigentum an allen oder einzelnen Leuchten erworben haben. Von der
Quotenausschüttung profitieren alle ungesicherten Gläubiger in gleichem Maße
ohne Bevorzugung einzelner Gläubigergruppen.

Im Ergebnis sitzen also Anleihegläubiger und Direktinvestoren im selben Boot
und teilen das Interesse am Erfolg der Auffanglösung.
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Dabei können die Direktinvestoren selbst einen wesentlichen Beitrag zum
Erfolg der Auffanglösung leisten, indem sie eine Einigung bezüglich ihrer
Leuchten mit der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH herbeiführen. In diesem Fall
profitieren die Direktinvestoren sogar doppelt: Zunächst wird das Eigentum
an ihren Leuchten durch die Weitervermietung über die DLM Deutsche
Leuchtmittel GmbH bestmöglich verwertet und trägt damit wesentlich zum
Erfolg der Auffanglösung bei. Von diesem Erfolg profitieren die
Direktinvestoren dann ein zweites Mal über die Quotenauskehr in den
Insolvenz- verfahren.

Alternativangebot von light now
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Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Direktinvestor lediglich einen
Anspruch auf Herausgabe seiner Leuchte hat. Ein Anspruch auf Nennung des
Mieters besteht hingegen nicht. In der Konsequenz bedeutet dies für die
Direktinvestoren, dass die Leuchten beim Endkunden abzubauen und von der DLM
Deutsche Leuchtmittel GmbH herauszugeben wären, sofern keine Einigung mit
dem Direktinvestor herbeigeführt werden kann. Zwar könnten die
Direktinvestoren die Leuchten nach der Herausgabe an die light now oder
einen sonstigen Dritten verkaufen. Der Käufer müsste es dann jedoch
schaffen, diese gebrauchten und teilweise mehrere Jahre alten Leuchten an
einen noch zu akquirierenden Neukunden zu vermieten. Für die Neuinstallation
bei diesem fiktiven Kunden würden dann wiederum erheblich
Installationskosten anfallen. Insgesamt scheinen dieses Konzept und die
"in Aussicht" gestellte Vollbefriedigung kaum plausibel.

Ergänzend dürfen wir zum sog. "Angebot" der light now wie folgt ausführen:

Der Aktionismus von light now schreckt die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH
wenig. Zum einen muss jeder Direktanleger selbst entscheiden, ob er
Vertrauen zu den dort handelnden Personen hat. Vertrauen zu Herrn Dr.
Sieger, der wiederholt öffentlich kundgetan hat, dass er in seiner Funktion
als Vorstand und Geschäftsführer die Inventurergebnisse überprüft und dabei
festgestellt habe, dass alle Leuchten vorhanden seien, obwohl dies durch die
vorliegenden Erkenntnisse und Fakten eindeutig widerlegt ist. Und Vertrauen
zu Herrn Hahn, welcher verantwortlich ist für das Fehlen von mehr als 60 %
der an die Gläubiger vermarkteten Leuchten und der jetzt als Berater der
light now agiert.

Daneben ist festzustellen, dass light now nicht lieferfähig sein dürfte.
Kein Personal, keine Struktur, kein Lagerbestand. Die DLM Deutsche
Leuchtmittel GmbH wird jedenfalls nicht zustimmen, dass light now die
Leuchten bei den Kunden bewirtschaftet. Jeder Endkunde, der sich für light
now entscheidet, steht spätestens mit der Erklärung des Nichteintritts zum
Mietvertrag durch den Insolvenzverwalter zum 31. Oktober 2022 ohne
Lichtanlage da. Das Risiko, sich in die Abhängigkeit von light now zu
begeben, wird daher wohl kein Endkunde eingehen.

Auskunft zu den vorhandenen Leuchten
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In den letzten Monaten hat die Insolvenzverwaltung unter Zuhilfenahme
sämtlicher zur Verfügung stehender Mittel und Personen, teilweise in
händischer Kleinstarbeit, eine sog. Masterliste erstellt. In dieser sind die
ca. 136.000 tatsächlich produzierten Leuchten sowie die ca. 25.000 nur
teilweise fertiggestellten Leuchten mit Seriennummern enthalten.

Die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH hat nunmehr die Verpflichtung zur
Auskunftserteilung sowie zur Herausgabe der Leuchten bei Ausbleiben einer
Einigung gegenüber den Direktinvestoren von der Insolvenzverwaltung
übernommen.
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Die Insolvenzverwaltung hat daher der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH die
Masterliste zur Verfügung gestellt, damit diese den Direktinvestoren
entsprechende Auskünfte zur Existenz oder Nichtexistenz ihrer Leuchten geben
kann. Die Masterliste dient damit als Grundlage für die weiteren
Verhandlungen der Direktinvestoren mit der DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH.

Die Direktinvestoren können sich daher bezüglich ihrer Leuchten direkt an
die DLM Deutsche Leuchtmittel GmbH wenden.
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Zu guter Letzt darf ich Ihnen noch zum Status der Geschäfte nach einer Woche
berichten:

  * Wir haben alle Mitarbeiter übernommen und wir haben keinen einzigen
    Abgang zu verzeichnen. Alle Mitarbeiter sind aus Überzeugung bei uns
    geblieben, obwohl keiner ein Problem gehabt hätte, eine andere
    Beschäftigung zu finden.

  * Wir sehen eine hohe Motivation bei allen Mitarbeitern und eine große
    Freude über den Neuanfang unter neuem Dach.

  * Wir haben eine neue Organisation sowie eine neue Führungsstruktur
    etabliert.

  * Wir erhalten ausschließlich positives Feedback von Kunden, Lieferanten
    und Partnern.

  * Wir haben schon heute eine Pipeline für signifikantes Neugeschäft
    identifiziert und priorisiert.

Kurzum, wir haben Rückenwind und kommen gut voran. Deshalb bitten wir Sie
alle, Anleihegläubiger sowie Direktinvestoren, um Ihre Mithilfe und Ihr
Vertrauen in das neu aufgesetzte Geschäft, um so gemeinsam die Rückflüsse an
die Insolvenzmassen und damit an die Gläubiger zu maximieren.

Weitere Informationen und Unterlagen zu den Insolvenzverfahren finden Sie
unter folgendem Link:

https://dlm.insolvenz-solution.de/
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Wenn Sie weitere Fragen haben, dann erreichen Sie uns per Mail unter
info@deutsche-lichtmiete.de.

Mit herzlichen Grüßen

Frank Günther Rüdiger Weiß
Geschäftsführer Insolvenzverwalter
Deutsche Leuchtmittel GmbH

Geschäftsanschrift:
Deutsche Leuchtmittel
GmbH Theodor-Heuss-Str. 14
D-26209 Sandkrug
info@deutsche-lichtmiete.de

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1442905 15.09.2022 CET/CEST

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