Vonovia SE: Erwerb von 69,30 % der Stimmrechte an der Hembla AB

DGAP-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Vonovia SE: Erwerb von 69,30 % der Stimmrechte an der Hembla AB

23.09.2019 / 07:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
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*** Fusionen und Übernahmen ***

Vonovia SE: Erwerb von 69,30 % der Stimmrechte an der Hembla AB

Bochum, 23. September 2019

Die Vonovia SE hat heute über ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft
HomeStar InvestCo AB ("Vonovia") einen Vertrag mit der Vega Holdco S.à r.l.,
einem Unternehmen, das im Alleineigentum von Immobilienfonds steht, die von
The Blackstone Group Inc. beraten werden, über den Kauf von ca. 69,30 % der
Stimmrechte und ca. 61,19 % des Grundkapitals an der Hembla AB (publ)
("Hembla")
abgeschlossen (die "Transaktion"). Die Hembla-Aktien der Klasse B sind an
der Nasdaq Stockholm, Mid Cap, notiert. Der Vollzug der Transaktion steht
unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Freigabe, die voraussichtlich nur
in Schweden erforderlich sein wird.

Durch die Transaktion wird Vonovia Inhaber von 6.136.989 Hembla-Aktien der
Klasse A und 50.722.985 Hembla-Aktien der Klasse B werden. Die Parteien
haben einen Kaufpreis von SEK 215,00 je Aktie (unabhängig von der
Aktienklasse) vereinbart. Das entspricht einer Prämie von 11,5 % verglichen
mit dem Schlusskurs der Aktien der Klasse B an der Nasdaq Stockholm am 20.
September 2019 und einer Prämie von 15,6 % gegenüber dem volumengewichteten
Durchschnittskurs der Aktien der Klasse B an der Nasdaq Stockholm in den
letzten drei Monaten. Der Gesamtkaufpreis für alle Aktien, die Bestandteil
der Transaktion sind, beträgt SEK 12.224.894.410,00 (was zum heutigen
Zeitpunkt ca. EUR 1,142 Mrd. entspricht). Der Kaufpreis soll zum
überwiegenden Teil in Euro entsprechend dem offiziellen Wechselkurs von SEK
zu EUR der Schwedischen Riksbank vom heutigen Tage, dem 23. September 2019,
beglichen werden.

Mit Eintritt der Vollzugsbedingung für die Transaktion, d.h. nach
kartellrechtlicher Freigabe, die für Oktober oder November 2019 erwartet
wird, wird die Transaktion gemäß Kapitel 3 Abschnitt 1 des schwedischen
Übernahmegesetzes (2006:451) (das "Übernahmegesetz") eine Verpflichtung von
Vonovia zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebots für die übrigen
Hembla-Aktien (das "Pflichtangebot") auslösen. Das Pflichtangebot muss
entsprechend dem Übernahmegesetz innerhalb von vier Wochen nach dem
Zeitpunkt, zu dem die Transaktion unbedingt wird, abgegeben werden. Vonovia
wird eine öffentliche Mitteilung machen, sobald die Genehmigung durch die
Fusionskontrollbehörden vorliegt und die Transaktion damit vorbehaltlos
wird. Zudem wird Vonovia nach Vorliegen der erforderlichen Organbeschlüsse
das Pflichtangebot innerhalb des im Übernahmegesetz festgelegten Zeitrahmens
und unter Berücksichtigung der schwedischen Übernahmebestimmungen
veröffentlichen.
Nach der Übernahme von Victoria Park AB im vergangenen Jahr setzt Vonovia
seine internationale Expansionsstrategie auf dem schwedischen Wohnungsmarkt
fort.

Wichtige Informationen

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder eine Aufforderung zum Kauf
oder Verkauf von Aktien dar.
Das in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannte potentielle Angebot wird, sofern es
abgegeben wird, nicht an Personen gerichtet sein, deren Teilnahme an einem
solchen Angebot zur Folge haben würde, dass zusätzliche Angebotsunterlagen
erstellt werden müssten, eine Registrierung vorgenommen werden müsste oder
dass andere Maßnahmen, die über die nach schwedischem Recht erforderlichen
Maßnahmen hinausgehen würden, getätigt werden müssten.

Diese Ad-hoc-Mitteilung wird nicht in Ländern veröffentlicht und nicht in
Länder gesendet, in denen die Verbreitung eines Angebots die Ergreifung
solcher zusätzlicher Maßnahmen erforderlich machen oder im Widerspruch zu
einem Gesetz oder einer Verordnung in einem solchen Land stehen würde.
Personen, insbesondere einschließlich Treuhänder, Verwahrer und andere
Beauftragte, die diese Ad-hoc-Mitteilung erhalten und der Gerichtsbarkeit
eines anderen Landes unterliegen, müssen sich selbst über sämtliche
einschlägigen Beschränkungen und Erfordernisse informieren und diese
beachten. Jede Missachtung kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze
dieser Länder darstellen. Vonovia lehnt - soweit nach geltendem Recht
zulässig - jegliche Verantwortung oder Haftung für die Verletzung solcher
Beschränkungen durch andere Personen ab. Jede behauptete Annahme des
potentiellen Angebots, sofern es abgegeben wird, die sich direkt oder
indirekt aus einem Verstoß gegen diese Beschränkungen ergibt, kann
unberücksichtigt bleiben. Das potentielle Angebot wird, sofern es abgegeben
wird, weder direkt noch indirekt in Australien, Kanada, Hongkong oder Japan
per Post oder auf anderem Wege, insbesondere über Vermittlungen des
zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder Einrichtungen einer
nationalen Wertpapierbörse Australiens, Kanadas, Hongkongs oder Japans
abgegeben werden. Dies umfasst vor allem, aber nicht ausschließlich,
Fax-Sendungen, E-Mail, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der
elektronischen Übermittlung. Im Falle einer Nutzung solcher
Kommunikationsmittel aus Australien, Kanada, Hongkong oder Japan oder von
Personen, die in Australien, Kanada, Hongkong oder Japan ihren Wohnsitz
haben, wird es nicht möglich sein das potentielle Angebot, sofern es
abgegeben wird, anzunehmen und die Aktien werden nicht in das potentielle
Angebot eingeliefert werden können. Dementsprechend werden und sollen diese
Ad-hoc-Meldung oder andere Unterlagen, die sich auf das potentielle Angebot,
sofern es abgegeben wird, beziehen, nicht per Post oder auf eine andere Art
und Weise nach Australien, Kanada, Hongkong oder Japan oder an australische,
kanadische, Personen aus Hongkong oder japanische Personen, oder Personen,
die in Australien, Kanada, Hongkong oder Japan ihren Wohnsitz haben oder
sich dort aufhalten oder dort ansässig sind, verschickt, verteilt,
übertragen oder weitergeleitet werden.

Im Zusammenhang mit dem potentiellen Angebot wird, vorbehaltlich der
Verpflichtung, dieses Angebot zu unterbreiten, bei der schwedischen
Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage eingereicht und durch
diese veröffentlicht werden. Aktionäre der Hembla AB sollten die
Angebotsunterlage sorgfältig lesen, sobald sie veröffentlicht wird, da sie
wichtige Informationen zu der Transaktion enthalten wird. Aktionäre der
Hembla AB können kostenlose Kopien der Angebotsunterlage, sowie aller
Ergänzungen oder Änderungen dazu, und alle anderen Dokumente, die
Informationen zu dem potentiellen Angebot enthalten auf einer Internetseite,
die Vonovia zu gegebener Zeit in Übereinstimmung mit dem schwedischen Recht
veröffentlichen wird, abrufen.

Soweit diese Veröffentlichung Vorhersagen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen oder Vorhersagen ("zukunftsgerichtete Aussagen")
enthält, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "wird",
"erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "zielen", "annehmen"
oder ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten
Aussagen wurden auf Grundlage der derzeitigen Ansichten und Annahmen des
Managements der Vonovia, zum Beispiel in Bezug auf die möglichen Folgen der
Transaktion oder des potentiellen Angebots, für diejenigen Aktionäre von
Hembla AB, die sich entscheiden, das potentielle Angebot nicht anzunehmen,
sofern es abgegeben wird, oder für zukünftige Geschäftsergebnisse von Hembla
AB nach bestem Wissen erstellt. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
verschiedenen Annahmen, die auf Grundlage aktueller interner Pläne oder
externer öffentlich verfügbarer Quellen getroffen wurden, die durch Vonovia
nicht separat verifiziert bzw. geprüft wurden und die sich als unzutreffend
herausstellen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und
unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, die dazu führen
können, dass Umsatz, Profitabilität, Zielerreichung und Ergebnisse der
Vonovia oder der Erfolg der Wohnimmobilienbranche wesentlich von den
ausdrücklich oder implizit in dieser Veröffentlichung genannten oder
beschriebenen abweichen werden.

Kontakt:
Ansprechpartner:

Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: 0234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de

Vonovia SE
Klaus Markus
Leiter Konzernkommunikation
Telefon: 0234 314 - 1149
Klaus.Markus@vonovia.de

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Vonovia SE
                   Universitätsstraße 133
                   44803 Bochum
                   Deutschland
   Telefon:        +49 234 314 1609
   Fax:            +49 234 314 2995
   E-Mail:         investorrelations@vonovia.de
   Internet:       www.vonovia.de
   ISIN:           DE000A1ML7J1
   WKN:            A1ML7J
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    877663

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877663 23.09.2019 CET/CEST
 ISIN  DE000A1ML7J1

AXC0037 2019-09-23/07:01

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