EASY SOFTWARE AG: Ehemaliger Vorstand Dieter Weißhaar klagt auf Abfindung

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Ehemaliger Vorstand Dieter Weißhaar klagt auf Abfindung

27.05.2020 / 13:12 CET/CEST
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Mülheim an der Ruhr, 27. Mai 2020. Der vom Aufsichtsrat durch Beschluss vom
21. März 2020 abberufene ehemalige Vorstandsvorsitzende der EASY SOFTWARE AG
Dieter Weißhaar hat vor dem Landgericht Duisburg gegen die Gesellschaft
Klage im Urkundsprozess auf zurückbehaltene Gehälter in Höhe von rund EUR
63.000,00 sowie eine Abfindung für die vorzeitige Beendigung des
Vorstands-Dienstvertrages in Höhe von EUR 1.088.000,00, jeweils zuzüglich
Verzugszinsen, erhoben, die der Gesellschaft gestern zugestellt wurde. Die
Gesellschaft hatte die Gehaltszahlungen für die Monate März und April 2020
zunächst zurückbehalten wegen Schadensersatzansprüchen gegen Dieter Weißhaar
in mindestens gleicher Höhe aufgrund von Pflichtverstößen, die sich im
Rahmen einer vom Aufsichtsrat durchgeführten Prüfung herausgestellt haben.
Ein Abfindungsanspruch steht Dieter Weißhaar vertraglich nur zu, wenn kein
wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB für die erfolgte sofortige Abberufung
bestand. Auch insoweit beruft sich die Gesellschaft auf Pflichtverstöße des
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden.

Im Urkundsprozess sind die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Verteidigung
gegen die Klage deutlich eingeschränkt, da streitige Tatsachen nur durch
Urkunden bewiesen werden können und andere Beweismittel grundsätzlich
ausgeschlossen sind. Sollte die Gesellschaft unterliegen, so bleibt ihr die
Ausführung ihrer Rechte in einem Nachverfahren vorbehalten.

EASY SOFTWARE AG
Der Vorstand

Kontakt:
Oliver Krautscheid

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    EASY SOFTWARE AG
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1056357 27.05.2020 CET/CEST
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AXC0213 2020-05-27/13:12

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