„Thermofenster“ unzulässig: Konzern wird zur raschen und umfassenden Entschädigung von Kunden aufgefordert

Wien (OTS) - „In seiner heutigen Entscheidung hat der EuGH den Praktiken der Auto-Konzerne im so genannten ,Diesel-Skandal‘ eine klare Abfuhr erteilt“, sagt der Obmann der gemeinnützigen Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims und Geschäftsführer der Vereins-Aktion „diesel-klage.at“ Mag. Oliver Jaindl. An der Aktion haben sich 5700 Österreicherinnen und Österreicher mit 6700 Autos beteiligt: „In der Kurzversion hat der EuGH festgestellt, dass im Normalbetrieb die Autos den Emissions-Werten genügen müssen: Es darf die Abgas-Reinigung nicht nicht nahezu permanent durch eine fragwürdige Software deaktivieren werden.“

Mag. Severin Hammer und Dr. Alexander Amann, die als Anwälte die Aktion „diesel-klage.at“ betreuen, interpretieren die Entscheidung wie folgt: „Das Thermofenster wurde vom EuGH – so wie es von Volkswagen verwendet wird – grundsätzlich als unzulässige Abschalteinrichtung angesehen. Das bedeutet für betroffene VW-Kunden, dass die Fahrzeuge selbst nach dem Software-Update den einschlägigen Normen und den, den Kunden zugesicherten KFZ-Eigenschaften nicht entsprechen. Die Autos sind daher im Grunde nicht zulassungsfähig. Die Fahrzeuge weisen nicht die vertraglich geschuldeten Eigenschaften auf. Es ist irrelevant, ob die Fahrzeuge über eine gültige EG-Typgenehmigung verfügen und im Straßenverkehr verwendet werden können. Die Kunden haben daher laut EuGH grundsätzlich Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsauflösung.“