Buwog: Vonovia lässt den Streubesitz ausschließen - Börse Wien verliert damit ein ATX-Mitglied
Die Vonovia SE hat heute an die Buwog das schriftliche Verlangen nach § 1 Abs 1 GesAusG gestellt, die Hauptversammlung der Buwog möge über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vonovia gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer Hauptversammlung der BUWOG beschließen.








