Vonovia hält nach der Abwicklung des erfolgreichen Übernahmeangebots und auch nach Abwicklung der innerhalb der Nachfrist eingelieferten Aktien insgesamt 112.672.652 Stückaktien an der BUWOG; dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital der BUWOG in der Höhe von 90,7 %. Vonovia ist somit Hauptgesellschafterin der BUWOG im Sinne des § 1 GesAusG.


Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung werden nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensbewertung gesondert bekanntgegeben.