Buwog: Vonovia lässt den Streubesitz ausschließen - Börse Wien verliert damit ein ATX-Mitglied
20.06.2018 | 18:24
Die Vonovia SE hat heute an die Buwog das schriftliche Verlangen nach § 1 Abs 1 GesAusG gestellt, die Hauptversammlung der Buwog möge über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vonovia gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer Hauptversammlung der BUWOG beschließen.
Vonovia hält nach der Abwicklung des erfolgreichen Übernahmeangebots und auch nach Abwicklung der innerhalb der Nachfrist eingelieferten Aktien insgesamt 112.672.652 Stückaktien an der BUWOG; dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital der BUWOG in der Höhe von 90,7 %. Vonovia ist somit Hauptgesellschafterin der BUWOG im Sinne des § 1 GesAusG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung werden nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensbewertung gesondert bekanntgegeben.