Ein Treffen der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit einem Anwalt von Peter Hochegger, einer der Angeklagten im laufenden Grasser- bzw. Buwog-Prozess, im Jahr 2016 hat zu parlamentarischen Anfragen von FPÖ und ÖVP an die Justizministerin geführt, wie der "Kurier" (Freitagausgabe) berichtet. Ministerin Alma Zadić sieht keine Rechtswidrigkeit des Vorgehens der WKStA-Chefin.

Zum Hintergrund: Die Verteidiger von Grasser vermuten, dass bei diesem Treffen Hochegger von der WKStA ein Deal als Kronzeuge angeboten wurde. Aber Absprachen dieser Art wären nicht erlaubt, so der "Kurier". Bekanntlich gab es zu Prozessstart im Dezember 2017 ein überraschendes Teilgeständnis von Hochegger.

Das Treffen der WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda und ihrem ersten Stellvertreter Oberstaatsanwalt P. mit einem Anwalt von Hochegger, Dr. P., habe wohl nicht im Oktober, sondern erst im November oder Dezember 2016 stattgefunden, heißt es in der Anfragebeantwortung der Ministerin an den FPÖ-Abgeordneten Christian Ragger. "Es ging um die angebliche Bereitschaft Dris. H., seine bisherigen Aussagen zu konkretisieren, um zu einer vollständigen Aufklärung der Sache beizutragen. Die Gesprächsbereitschaft der Leiterin der WKStA beruhte auf ihrer nicht zu beanstandenden Auffassung, dass Rechtsertreter*innen von Verfahrensparteien grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden kann, allenfalls in den Bereich der Dienstaufsicht fallende Anliegen auch vorweg mündlich zu deponieren", so die Ministerin.

Auf die Frage, warum das Treffen nicht im Akt festgehalten sei, heißt es: "§ 95 StPO 1 sieht Amtsvermerke für (verfahrensrelevantes) 'Vorbringen' und andere 'bedeutsame Vorgänge' vor. Keine dieser Voraussetzungen lag nach Ansicht der WKStA-Leiterin vor. Eine Verpflichtung der Parteien, Gespräche - mit wem auch immer - dem Gericht von sich aus offenzulegen, ist der Verfahrensordnung fremd." Die StPO-Bestimmung käme hier zudem nur analog zur Anwendung, weil bereits Anklage eingebracht worden war, womit die Staatsanwaltschaft selbst zur Verfahrenspartei wurde, heißt es weiter in einer Fußnote in der Antwort vom 29. Juli.

Die Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA Wien) habe am 31. Jänner 2019 einen Berichtsauftrag erteilt. "Aufgrund der eingeholten Berichte ergab sich kein Grund für weitergehende aufsichtsbehördliche Maßnahmen", so die Justizministerin.

Auf Fragen zur gesetzlichen Grundlage eines solchen Treffens und möglichen Haftungsfragen der Republik heißt es in der Anfragebeantwortung: "Der Leitung einer Staatsanwaltschaft obliegt die Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwält*innen der Staatsanwaltschaft gemäß § 2 Abs. 2 StAG, somit auch die Behandlung allfälliger Aufsichtsbeschwerden gemäß § 37 StAG. Hier wurde gegenüber der Leiterin der WKStA kein konkretes Vorbringen erstattet, das zu verschriften und einer geschäftsordnungsgemäßen Behandlung zuzuführen gewesen wäre."

FPÖ-Abgeordneter Christian Ragger ist mit den Antworten nicht zufrieden: "Es ist eigentlich unfassbar, mit welcher Ignoranz den Fragen begegnet wurde, von einer Beantwortung kann hier ja wahrlich nicht die Rede sein", so Ragger im "Kurier". 25 Fragen seien mit sieben lapidaren Antworten erledigt worden. "Dass gerade eine grüne Justizministerin das Parlament mit so dürftigen Antworten abspeist, ist erstaunlich", kritisiert er.

"Einerseits signalisiert Hochegger offenbar vor dem Termin, dass er zu einer vollständigen Aufklärung der Sache beitragen will. Allein dieses Faktum wäre es schon wert, darüber einen Aktenvermerk anzulegen." Andererseits ortet Ragger auch noch eine inhaltliche Schieflage. Vrabl-Sanda behaupte, dass Hochegger nichts Relevantes anzubieten hatte, aber zu Prozessbeginn machte er ein Geständnis.

Der FPÖ-Abgeordnete stellt nun neuerlich eine parlamentarische Anfrage. Sollten keine konkreteren Antworten kommen, will er sämtliche parlamentarischen Instrumente ausschöpfen - "das kann bis zu einem Misstrauensantrag gehen", kündigt er an.

gru/sp

 ISIN  AT00BUWOG001  AT0000A21KS2
 WEB   http://www.buwog.at
       http://www.immofinanz.com
       http://www.rlbooe.at

Copyright APA. Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von APA ist nicht gestattet.