Damit man nachvollziehen kann, welche Auswirkungen – und damit Vor- und Nachteile – die geplanten Änderungen auf Kursgewinne von Kryptowährungen haben, ist es erforderlich, ein Grundverständnis für die aktuelle Gesetzeslage zu haben.

Derzeit ordnet der Fiskus für Privatanleger an, dass die Veräußerung oder der Tausch von Krypto-Assets jeweils als Spekulationsgeschäft einzustufen ist. Ein solches Spekulationsgeschäft hat den Vorteil, dass die Erträge nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei realisiert werden können. Das bedeutet, dass, wenn zwischen An- und Verkaufszeitpunkt von Kryptowährungen mehr als ein Jahr vergangen ist, die allfällige positive Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufswert steuerfrei ist. Werden Kryptowährungen hingegen bereits vor Ablauf von (über) einem Jahr veräußert, erfolgt die Besteuerung des Ertrags derzeit nach dem individuellen Einkommenssteuertarif und kann daher je nach erzieltem Gesamteinkommen bis zu 55 % betragen. Bei der Bestimmung des Endes der Haltedauer ist dringend zu beachten, dass nicht nur der letztendliche Tausch von Kryptowährungen zurück in FIAT-Währungen (zB Euro) steuerrelevant ist. Auch jeder zwischenzeitige Tausch von Krypto-Assets in andere Krypto-Assets (zB BTC-ETH) stellt jeweils einen steuerpflichtigen Tauschvorgang dar.  Aus steuerrechtlicher Sicht stellt der Tausch von virtuellen Währungen somit jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung dar. Zu besteuern wäre dabei – sofern die einjährige Haltedauer nicht überschritten wird – die etwaige positive Differenz zwischen dem ursprünglichen Ankaufswert und dem im Tauschzeitpunkt vorliegenden Wert (in Euro) der eingetauschten Kryptowährung.

Mit der ökosozialen Steuerreform soll es nun zu einem Gleichlauf zwischen der Besteuerung von Kryptowährungen und der Besteuerung von Wertpapieren kommen. Dies hat steuerlich weitreichende Folgen: Konkret würde das bedeuten, dass Kryptowährungen sodann mit der Kapitalertragssteuer in der Höhe von 27,5 % besteuert werden, und das selbst dann, wenn die Krypto-Assets über ein Jahr gehalten wurden.

Stellt man die derzeitige der geplanten Besteuerung von Kryptowährungen gegenüber, ist klar, dass die geplante Regelung für Trader, die Krypto-Positionen rasch – und daher stets unter der (über) einjährigen Haltefrist – tauschen oder verkaufen, steuerlich günstiger ist, weil deren Erträge sodann anstatt einer Besteuerung nach ihrem Einkommenssteuertarif (bis zu 55%) „lediglich“ einer Besteuerung von 27,5 % unterliegen würden. Für Investoren, die hingegen eine „Buy and Hold“-Strategie verfolgen, hat der Wegfall der Spekulationsfrist nachteilige Folgen, da deren Erträge aus Kryptowährungen sodann nach über einem Jahr nicht mehr steuerfrei sind, sondern einer Besteuerung von 27,5 % unterliegen.

In diesem Zusammenhang wird es auch spannend, welche Regelungen für bestehende Krypto-Bestände getroffen werden. Aufgrund des steuerrechtlichen Rückwirkungsverbots ist anzunehmen, dass bereits steuerfreie Bestände – ähnlich wie bei der Abschaffung der Haltefrist für Aktien im Jahr 2012 – weiterhin als „Altbestand“ steuerfrei bleiben. Ob es auch maßgeschneiderte Lösungen für andere Erträge im Zusammenhang mit Krypto-Währungen geben wird, ist fraglich. Es wäre für eine Rechtssicherheit wünschenswert, wenn etwa auch für Erträge aus Staking, Lending und Airdrops klare Regelungen in Kraft treten würden.

Interessant ist auch, dass neben der geplanten Steuerreform die Wiedereinführung einer Haltefrist für Wertpapiere öffentlich angekündigt wurde. Dies wäre für Privatinvestoren eine günstige Kombination, da man bei Unterschreitung einer solchen Haltedauer auf Gewinne („nur“) 27,5 % Steuer bezahlen müsste und bei Überschreitung der Haltedauer sogar steuerfrei aussteigen würde. Ob die Wiedereinführung einer solchen Haltefrist für Wertpapiere – und damit die womöglich bald gleich geregelten Kypro-Assets – im Parlament durchgesetzt werden kann, ist jedoch äußerst ungewiss.

Aufgrund der Komplexität der Besteuerung von Krypto-Assets empfehlen wir stets eine individuelle rechtliche Beratung, die wir gerne für Sie übernehmen. Kontakt: KLICK