Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (9.00 Uhr) eine Entscheidung zu einer Datenschutz-Klage von Verbraucherschützern gegen Facebook . Mit einem abschließenden Urteil dürfte allerdings eher nicht zu rechnen sein. Nach der Verhandlung Mitte Dezember erscheint es wahrscheinlicher, dass die Karlsruher Richter in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten.

Gestritten wird wegen Spielen anderer Anbieter, die Nutzer über das "App-Zentrum" von Facebook in der Version aus dem Jahr 2012 ansteuern konnten. Mit ihrem Klick auf "Sofort spielen" stimmten sie direkt der Übermittlung ihrer Daten an den Spielebetreiber zu. Die Anwendungen wurden auch berechtigt, im Namen des Nutzers Beiträge zu posten.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Facebook dieses Vorgehen gerichtlich verbieten lassen. Dagegen wehrt sich das Netzwerk in Karlsruhe. Die Sache hat sich aber verkompliziert, weil inzwischen in der EU die neue Datenschutz-Grundverordnung gilt. Das wirft neue Fragen auf. Es ist nicht einmal mehr klar, ob Verbraucherverbände bei Datenschutz-Verstößen überhaupt noch stellvertretend für Nutzer klagen dürfen. (Az. I ZR 186/17)/sem/DP/he

 ISIN  US30303M1027

AXC0034 2019-04-11/05:50

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