BGH verhandelt im Februar zum Software-Update für VW-Diesel-Autos
18.11.2020 | 16:31
Der Dieselskandal beschäftigt den
Bundesgerichtshof (BGH) auch im kommenden Jahr. Am 23. Februar
wollen die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zwei neue Fälle
verhandeln, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Diesmal geht es um das
Software-Update, das Volkswagen
Beide Kläger hatten ihr Auto erst nach Bekanntwerden des VW
Das letzte Wort hat jetzt der BGH. Die Urteile können direkt am 23. Februar oder zu einem späteren Termin verkündet werden.
In seinem ersten Urteil zum Diesel hatte der zuständige Senat im Mai grundsätzlich entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern Schadenersatz schuldet. Zu den genauen Bedingungen gab es Ende Juli weitere Urteile. Damals entschieden die Richter unter anderem, dass Kläger, die ihr Auto erst nach Auffliegen des Skandals gekauft haben, in der Regel leer ausgehen.
Die nächsten beiden Verhandlungen stehen am 14. Dezember an. Dann
geht es im Fall eines VW-Käufers um die umstrittene Frage der
Verjährung. Außerdem werden erstmals mögliche
Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler
ISIN DE0007100000 DE0007664039
AXC0319 2020-11-18/16:31
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