FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin hat am 1. Oktober 2019 gegenüber der Barclays Bank Ireland PLC Frankfurt Branch zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, den entstandenen Rückstand bei der Bearbeitung auffälliger Transaktionen im Datenverarbeitungssystem gemäß § 25h Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG) aufzuarbeiten.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (30.01.2020)

AXC0150 2020-01-30/10:15

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