APA ots news: Sima/Figl/Ruck zu verkehrsberuhigter Inneren Stadt: Machbarkeitsstudie liegt seit 1 Jahr vor - StVO-Novelle überfällig!

Auch Datenschutzgutachten gibt grünes Licht - Zahlreiche

europäische Länder sind Österreich voraus - Wien fordert

Ministerin seit 953 Tagen zum Handeln auf!

Wien (APA-ots) - Eine verkehrsberuhigte Innere Stadt mit viel Platz für

Begrünung, Kühlung, Radwege und attraktive Aufenthaltsbereiche - das

ist das Ziel von Stadt Wien und 1. Bezirk. Auf den Tag genau vor

einem Jahr haben beide dazu eine technische Machbarkeitsstudie

präsentiert, die ganz klar zeigt: Die Umsetzung des Konzepts von

Stadt und Bezirk bringt bis zu 15.700 Einfahrten weniger pro Tag, ein

Viertel weniger Stellplatzauslastung und viel Platz für

Begrünungsmaßnahmen. In Wien könnte damit eines der größten

Klimaschutzprojekte Österreichs umgesetzt werden.

"Seit genau 953 Tagen fordern wir die zuständige grüne Ministerin

Gewessler auf, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen. Selbst ein

Jahr nach der Präsentation der technischen Machbarkeitsstudie ist

nichts passiert! Viele andere Länder und Städte in Europa wie

Deutschland, Italien, Spanien oder London sind uns da weit voraus.

Sie haben gesetzliche Grundlagen geschaffen, um im Sinne des

Klimaschutzes effiziente Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in

Innenstädten zu setzen. Wir sitzen in den Startlöchern, wir haben

Machbarkeitsstudie und Datenschutzgutachten, aber ohne StVO-Novelle

können wir dieses Klimaschutzprojekt, das 4 Mio. Einfahrten in den 1.

Bezirk pro Jahr verhindern würde, nicht umsetzen!", so

Mobilitätsstadträtin Ulli Sima, die gemeinsam mit Bezirksvorsteher

der Inneren Stadt Markus Figl und Wiener

Wirtschaftskammer-Präsidenten Walter Ruck ihre Forderung nach einer

raschen Novellierung bekräftigt.

Zwtl.: Allianz aus Politik und Wirtschaft fordert Rechtgrundlage für

effiziente Zufahrtskontrolle

Das Modell für Wien sieht vor, dass Zufahren in die Innere Stadt

künftig nur noch für Bezirksbewohner*innen, Nutzer*innen öffentlicher

Garagen, Wirtschaftstreibende inklusiver öffentlicher Dienste wie der

Müllabfuhr, für Einsatzfahrzeuge und Taxis sowie für kurzfristige

Aufenthalte erlaubt ist. Um diese Zufahrten in den 1. Bezirk effektiv

kontrollieren zu können, und zwischen legalem und illegalem Parken an

der Oberfläche zu unterscheiden, braucht es ein kamerabasiertes

Zufahrtsmanagement - das betont auch die Landespolizeidirektion Wien.

Dafür braucht es eine entsprechende StVO-Novelle.

Mittlerweile gibt es u.a. 13 Gemeinderatsbeschlüsse, die

Ministerin Gewessler zum Handeln auffordern (gegen die Stimmen von

FPÖ und Grünen). Auch andere Bundesländer und der Städtebund setzen

sich für eine Rechtsgrundlage ein. Doch auch ein Beschluss der

LH-Konferenz, mehrere Beschlüsse der Landesverkehrsreferent*innen,

Fraktionen übergreifende Bezirksbeschlüsse und wiederholte

Aufforderungen des Städtebundes blieben bisher ohne Erfolg.

Bezirksvorsteher Markus Figl betont: "Der Bezirk fordert Grünes

Licht für die Umsetzung der Verkehrsberuhigung in der Inneren Stadt.

Es herrscht ein breiter Konsens im Bezirk sowie mit der Stadt. Seit

über einem Jahr liegen Rechtsgutachten und Marchbarkeitsstudie vor,

seit über einem Jahr wissen wir, wie es rechtlich und organisatorisch

möglich ist. Ich erwarte, dass Frau Ministerin Gewessler den Weg für

dieses Zukunftsprojekt freigibt und wir endlich in die Umsetzung

gehen können. Wie lange möchten Sie noch an einem Entwurf für die

Gesetzesnovelle feilen?"

Unterstützung erhalten Sima und Figl auch seitens der Wirtschaft:

"Verkehrsberuhigung im innerstädtischen Bereich bringt allen

Beteiligten etwas. Das zeigen auch Erfahrungen mit den bisher

eingerichteten Begegnungszonen. Durch die gesteigerte

Aufenthaltsqualität und die bessere fußläufige Zugänglichkeit

profitieren neben den Bewohner*innen auch die angesiedelten

Unternehmen. Solche Zonen weisen eine gesteigerte wirtschaftliche

Wertschöpfung auf. Klar ist aber auch, dass der frei werdende Platz

an der Oberfläche sinnvoll und im Interesse aller Betroffenen genutzt

werden muss, inklusive kurzfristigem Parkens. Die Innere Stadt ist

nicht nur Wohnraum, sondern auch das wirtschaftliche, touristische

und gesellschaftliche Zentrum unserer Stadt. Daher gilt es,

gesamtheitliche Konzepte zu entwickeln. Mit dem 'Masterplan Innere

StadtŽ hat die WK Wien ein solches vorgelegt", sagt Walter Ruck,

Präsident der Wirtschaftskammer Wien.

Gemeinderat und Vorsitzender des Verkehrsausschusses Erich

Valentin betont: "Nach einem vorbildlichen, transparenten

Verhandlungsprozess, einer breiten parlamentarischen Zustimmung auf

Ebene Bezirk und Wien und allen notwendigen Gutachten ist es mehr als

skandalös, dass aus parteipolitischen Gründen die Verkehrsministerin

eine enorme Verkehrsreduktion in der Inneren Stadt verhindert und

dass, obwohl Bekämpfung des Klimawandels und Hebung der

Lebensqualität an erster Stelle stehen sollten."

Auch der Vorsitzende der Verkehrs- und Wirtschaftskommission

Innere Stadt, Gregor Raidl stellt klar: "Seit 2018 arbeitet der

Bezirk gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit der

Stadt an der verkehrsberuhigten Inneren Stadt. Der Bezirk hat zu den

letzten beiden StVO-Novellen jeweils eine Stellungnahme mit Verweis

auf den konkreten Gesetzesvorschlag aus dem gemeinsamen Gutachten des

Städtebundes und des Klimaschutzministeriums abgegeben, mit der Bitte

um Implementierung. 38 von 40 Mandatarinnen und Mandataren von ÖVP,

SPÖ, Grüne und Neos im Bezirk fordern Grünes Licht für eine rasche

Umsetzung."

Zwtl.: Datenschutzbedenken ausgeräumt - "Schluss mit den Ausreden!"

Die Ministerin stützt sich bei der Begründung für ihr

Nicht-Handeln auf Datenschutzbedenken. Doch diese laufen ins Leere,

denn seit über 1 Jahr liegt das von Klimaschutzministerium und

Städtebund gemeinsam (!) beauftragte Datenschutzgutachten zur

verkehrsberuhigten Inneren Stadt mittels Kameraeinsatzes vor, das

ganz klar grünes Licht gibt und alle Bedenken ausräumt. Dort heißt es

u.a.: "Die automatisierte Verkehrsüberwachung speziell definierter

Bereiche durch ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement dient der

Verkehrssicherheit [] und der Umwelt, und ist geeignet, diese Ziele

zu erreichen, indem das jeweilige Stadt- und Gemeindezentrum vom

unberechtigten Autoverkehr entlastet und somit aufgewertet wird. Der

Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen entspricht

daher dem Sachlichkeitsgebot und ist verhältnismäßig."

Beim Wiener Modell geht es bei der Zufahrtskontrolle um reine

Kennzeichenerfassung. Fotos der Kennzeichen werden nur angefertigt,

wenn Kraftfahrzeuge ein- bzw. ausfahren. Die Aufnahme wird bei

legaler Einfahrt (White-List) nach dem Abgleich sofort gelöscht!

Dazu kommt: In Österreich sind Kameras bei Section Control oder

Radarboxen längst im Einsatz. Sima, Figl, Ruck, Valentin und Raidl

fordern daher: Schluss mit den Ausreden! "Uns allen geht wirklich die

Geduld aus. Dieses Projekt sollte auch im Sinne der

Klimaschutzministerin sein. Warum sie es noch immer verzögert, ist

nicht nachvollziehbar!", betont Sima.

Zwtl.: Europäische Länder und Städte setzen auf High-Tech für

Klimaziele

In anderen EU-Ländern und Städten ist der Einsatz von Kameras und

anderer Technik bereits Gang und Gäbe. Sie dienen zur Kontrolle von

Zonen mit beschränkter Zufahrt oder von Umweltzonen wie in

Deutschland. Die Rechtsgrundlage für das jeweilige Modell ist in den

EU-Ländern unterschiedlich geregelt, meist gibt es dazu Bestimmungen

in der StVO des jeweiligen Landes sowie definierte Bestimmungen, die

den Zugriff auf solch erhobene Daten regeln.

Zwtl.: (Kamera)-Kontrolle und Datenschutz in Europa - Beispiele

Italien: Hier wurde in vielen Städten - darunter Mailand, Bologna,

Siena, Turin - eine "Zona traffico limitato" eingerichtet, in die nur

bestimmte Nutzer*innengruppen einfahren dürfen. Diese werden mittels

automatischer Kennzeichenerkennung kontrolliert. Hierfür sucht der

Bürgermeister der jeweiligen Stadt um Genehmigung der Kameras beim

Ministerium an, indem er nachweist, dass die Kameras die vorgegebenen

Eigenschaften aufweisen.

Geregelt ist dies in Titel I Art. 7 der Straßenverkehrsordnung.

Aufbewahrung und Nutzung der von den Systemen erfassten Daten sind

der Verkehrspolizeibehörde und dem Personal der Verkehrspolizei

vorbehalten.

In Mailand gibt es etwa neben einer verkehrsberuhigten Zone in der

Inneren Stadt eine weiträumige Umweltzone. Beide werden mittels

Kameras kontrolliert.

Alicante (Spanien): Hier wird die verordnete Zufahrtszone und

zusätzlich an Ampeln mittels Kameras kontrolliert. Die Grundlage für

Verkehrskontroll- und Videokamerasysteme zur Verkehrsüberwachung mit

dem Ziel der Verbesserung der Luftqualität ist im Gesetz 7/2021 über

Klimawandel und Energiewende geschaffen worden.

Gemäß Art. 7 der StVO ist die Regulierung, Organisation,

Verwaltung, Überwachung und Disziplinierung des Verkehrs auf den

Gemeindestraßen der Gemeinde überlassen. Die anonymisierte

Verarbeitung der Daten entspricht der geltenden

Datenschutzgesetzgebung, dem Organgesetz 3/2018 zum Schutz

personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte.

Barcelona (Spanien): Seit 2020 wurde auf den Ringstraßen von

Barcelona die Umweltzone Zona de Bajas Emisiones (ZBE) mit dem Ziel

geschaffen, die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Die Barcelona ZBE

ist ein Gebiet von mehr als 95 Quadratkilometern, für das

verschiedene Zugangsbeschränkungen gelten. Zur automatischen

Kontrolle (Kennzeichenabgleich) der ZBE-Zone wurden Kameras und

Überwachungspunkte sowohl an den Ein- und Ausgängen der Stadt als

auch im Stadtzentrum installiert.

Grundlage ist das Gesetz zu Klimawandel und Energiewende. Der

Gemeinderat der Stadt Barcelona hat im Januar 2023 die Verordnung

endgültig beschlossen, die die Kriterien für die Zufahrt, den Verkehr

und das Parken von Fahrzeugen in der Umweltzone festlegt.

Valencia (Spanien): Valencia hat seit Dezember 2021 eine

Zugangsregelung namens Control d'Accessos Àrea de Prioritat

Residencial (APR) "Ciutat Vella Nord". Dieses System priorisiert die

Bewohner*innen. Die Zugangsregelung ist ab 1. Dezember 2021 in Kraft

getreten. Die Zufahrtskontrolle erfolgt mittels Kameras.

Amsterdam (Niederlande): In Amsterdam gelten in mehreren

Zonen/Straßenzügen strikte Fahrverbote für alle Fahrzeuge (Ausnahme

Taxis). Kontrolliert wird mittels Kameras. Außerdem hat Amsterdam

eine Umweltzone eingerichtet. Auch hier wird mittels Kameras

(Kennzeichenabgleich) kontrolliert.

Deutschland: Viele deutsche Großstädte haben mittlerweile

Diesel-Fahrverbote erlassen, die laut entsprechender Rechtsgrundlage

mittels mobiler Geräte stichprobenartig überprüft werden können.

Hamburg und Stuttgart praktizieren das aktuell.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) normiert die Datenverarbeitung im

Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und

Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher oder aufgrund

straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz von Abgasen (z.B.

für Überwachung des Diesel-Fahrverbots).

Gent (Belgien): Hier gibt es ein verordnetes Fahrverbot, für die

Zufahrt werden die Kennzeichen mittels Kameras erfasst. Die Stadt,

das Umweltministerium und die Generaldirektion Straßenverkehr und

Verkehrssicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität

verfügen über ein Protokoll zur Verarbeitung von Daten im

Zusammenhang mit der Umweltzone. Dieses Protokoll wurde 2019 vom

Informationssicherheitsausschuss Nr. 19/017 ratifiziert und vom

Bürgermeister- und Schöffenkollegium auf seiner Sitzung am 22. August

2019 genehmigt.

London (Großbritannien): Hier werden einerseits die Entrichtung

der Congestion Charge (= City-Maut) sowie die Einhaltung der (Ultra)

Low Emission Zones (ULEZ) mittels Überwachungskameras kontrolliert.

Insgesamt sind mehr als 2.750 Kameras im Einsatz. Im Oktober 2021

wurde die ULEZ ausgeweitet.

Hier hat neben der Transport for London (TfL) auch das

Metropolitan Police Service (MPS) Zugriff auf die Daten der

automatischen Kennzeichenerfassung (ANPR). Der Zugriff wird von TfL

gewährt und vom MPS in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen

und dem Verhaltenskodex für Überwachungskameras sowie nationalen

Standards für die Verwendung von ANPR für Polizeizwecke

(Kriminalitätsprävention und - aufklärung genutzt).

Zwtl.: Wien folgt konkreten Empfehlungen des Datenschutzgutachtens

Derartige Verwendungen von Daten wie in London sind beim Wiener

Modell explizit nicht vorgesehen! Hier geht es um reine

Zufahrtskontrolle mittels Kennzeichenerfassung. Das

Datenschutzgutachten gibt konkrete Empfehlungen ab, wie die

Gesetzesgrundlage zur Kameraüberwachung und Datensicherheit

ausgestaltet werden sollte. Diese sieht vor, in der StVO zu regeln,

dass Gemeinden grundsätzlich der Einsatz von bildverarbeitenden

technischen Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherheit und zum

Schutz der Umwelt in per Verordnung genau zu definierten Bereichen

auf Gemeindestraßen gestattet werden soll, "mit denen die Einhaltung

der angeführten straßenpolizeilichen Vorschriften in einem speziell

definierten Bereich überwacht werden kann." Ebenfalls sollte in der

StVO festgehalten werden, dass die erhobenen Daten "ausschließlich

für Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen des festgestellten

Verstoßes", dienen und Daten bei Nicht-Verstoß sofort gelöscht werden

müssen. Das Konzept der verkehrsberuhigten Inneren Stadt entspricht

diesen Vorgaben.

Siehe dazu

[https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/publikatio n

en/Studien/2022_GA_auto._ZZM_v16_final_NF.pdf]

(https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/publikatio n

en/Studien/2022_GA_auto._ZZM_v16_final_NF.pdf)

Zwtl.: Das bringt die verkehrsberuhigte Innere Stadt in Wien -

Überblick

* Deutliche Verkehrsentlastung - Ein Drittel Einfahrten weniger

täglich: Aktuell fahren täglich rund 53.000 KFZ in den 1. Bezirk ein.

Diese würden sich künftig pro Tag um fast ein Drittel verringern, die

Studie geht von rund 15.700 Einfahrten weniger aus - das bringt eine

deutliche Entlastung für Anrainer*innen, ansässige Betriebe und

Fußgänger*innen.

* Fast die Hälfte der verbleibenden Einfahrten verschwindet

insgesamt von der Oberfläche! (Fahrzeuge parken in privaten Garagen,

Kurzparker, Dauerparker in öffentlichen Garagen)

* Die andere Hälfte der verbleibenden Einfahrten beschränkt

sich auf Anwohner*innen, städtische Dienste wie die Müllabfuhr,

Polizei sowie Wirtschaftsverkehr und Hol-, Liefer,- und

Bringverkehr für mobilitätseingeschränkte Menschen (für maximal

30 Minuten)

* Für alle anderen ist das Einfahren in den 1. Bezirk innerhalb des

Rings künftig verboten!

Zwtl.: Ein Viertel weniger Stellplatzauslastung - Viel Platz für

Begrünung:

* Die Studie rechnet mit einer Reduktion von rund 23 Prozent

weniger Stellplatzauslastung innerhalb des Rings. Das heißt: Fast ein

Viertel der Parkplätze an der Oberfläche bleibt künftig frei! Das

schafft deutlich mehr Platz für Begrünungsmaßnahmen, Rad- und

Fußwege, neue Aufenthaltsangebote im Herzen der Stadt. Diese

Maßnahmen sollen zeitgleich mit der Verkehrsberuhigung in Angriff

genommen werden

* Rund die Hälfte der vorhandenen Parkplätze im Straßenraum wird

künftig nur noch von Anwohner*innen mit Parkpickerl verwendet!

* Rund ein Viertel der Parkplatznutzer an der Oberfläche sind

ansässige Wirtschaftsbetriebe, mobilitätseingeschränkte Personen mit

Behindertenparkausweis und wichtige öffentliche Dienste, Polizei,

Feuerwehr, etc.

rk-Fotoservice: [www.wien.gv.at/presse/bilder]

(http://www.wien.gv.at/presse/bilder)

Rückfragehinweis:

Sophia Schönecker

Mediensprecherin StRin Ulli Sima

Telefon: +43 1 4000 82182

Mobiltelefon: 0676/8118 82182

E-Mail: sophia.schoenecker@wien.gv.at

David Missinne

Mediensprecher

Bezirksvorstehung des 1. Wiener Gemeindebezirkes

Telefon: +43 1 4000 01124

Mobil: +43 676 8118 01124

E-Mail: david.missinne@wien.gv.at

Michael Vorauer

Mediensprecher Präsident DI Walter Ruck

Wirtschaftskammer Wien

Telefon: +43 1 514 50 1476

Mobil: 0664/403 01 91

E-Mail: michael.vorauer@wkw.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174/aom

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OTS0118 2023-10-13/12:22

AXC0122 2023-10-13/12:27

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