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APA ots news: Sima/Figl/Ruck zu verkehrsberuhigter Inneren Stadt: Machbarkeitsstudie liegt seit 1 Jahr vor - StVO-Novelle überfällig!
Auch Datenschutzgutachten gibt grünes Licht - Zahlreiche
europäische Länder sind Österreich voraus - Wien fordert
Ministerin seit 953 Tagen zum Handeln auf!
Wien (APA-ots) - Eine verkehrsberuhigte Innere Stadt mit viel Platz für
Begrünung, Kühlung, Radwege und attraktive Aufenthaltsbereiche - das
ist das Ziel von Stadt Wien und 1. Bezirk. Auf den Tag genau vor
einem Jahr haben beide dazu eine technische Machbarkeitsstudie
präsentiert, die ganz klar zeigt: Die Umsetzung des Konzepts von
Stadt und Bezirk bringt bis zu 15.700 Einfahrten weniger pro Tag, ein
Viertel weniger Stellplatzauslastung und viel Platz für
Begrünungsmaßnahmen. In Wien könnte damit eines der größten
Klimaschutzprojekte Österreichs umgesetzt werden.
"Seit genau 953 Tagen fordern wir die zuständige grüne Ministerin
Gewessler auf, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen. Selbst ein
Jahr nach der Präsentation der technischen Machbarkeitsstudie ist
nichts passiert! Viele andere Länder und Städte in Europa wie
Deutschland, Italien, Spanien oder London sind uns da weit voraus.
Sie haben gesetzliche Grundlagen geschaffen, um im Sinne des
Klimaschutzes effiziente Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in
Innenstädten zu setzen. Wir sitzen in den Startlöchern, wir haben
Machbarkeitsstudie und Datenschutzgutachten, aber ohne StVO-Novelle
können wir dieses Klimaschutzprojekt, das 4 Mio. Einfahrten in den 1.
Bezirk pro Jahr verhindern würde, nicht umsetzen!", so
Mobilitätsstadträtin Ulli Sima, die gemeinsam mit Bezirksvorsteher
der Inneren Stadt Markus Figl und Wiener
Wirtschaftskammer-Präsidenten Walter Ruck ihre Forderung nach einer
raschen Novellierung bekräftigt.
Zwtl.: Allianz aus Politik und Wirtschaft fordert Rechtgrundlage für
effiziente Zufahrtskontrolle
Das Modell für Wien sieht vor, dass Zufahren in die Innere Stadt
künftig nur noch für Bezirksbewohner*innen, Nutzer*innen öffentlicher
Garagen, Wirtschaftstreibende inklusiver öffentlicher Dienste wie der
Müllabfuhr, für Einsatzfahrzeuge und Taxis sowie für kurzfristige
Aufenthalte erlaubt ist. Um diese Zufahrten in den 1. Bezirk effektiv
kontrollieren zu können, und zwischen legalem und illegalem Parken an
der Oberfläche zu unterscheiden, braucht es ein kamerabasiertes
Zufahrtsmanagement - das betont auch die Landespolizeidirektion Wien.
Dafür braucht es eine entsprechende StVO-Novelle.
Mittlerweile gibt es u.a. 13 Gemeinderatsbeschlüsse, die
Ministerin Gewessler zum Handeln auffordern (gegen die Stimmen von
FPÖ und Grünen). Auch andere Bundesländer und der Städtebund setzen
sich für eine Rechtsgrundlage ein. Doch auch ein Beschluss der
LH-Konferenz, mehrere Beschlüsse der Landesverkehrsreferent*innen,
Fraktionen übergreifende Bezirksbeschlüsse und wiederholte
Aufforderungen des Städtebundes blieben bisher ohne Erfolg.
Bezirksvorsteher Markus Figl betont: "Der Bezirk fordert Grünes
Licht für die Umsetzung der Verkehrsberuhigung in der Inneren Stadt.
Es herrscht ein breiter Konsens im Bezirk sowie mit der Stadt. Seit
über einem Jahr liegen Rechtsgutachten und Marchbarkeitsstudie vor,
seit über einem Jahr wissen wir, wie es rechtlich und organisatorisch
möglich ist. Ich erwarte, dass Frau Ministerin Gewessler den Weg für
dieses Zukunftsprojekt freigibt und wir endlich in die Umsetzung
gehen können. Wie lange möchten Sie noch an einem Entwurf für die
Gesetzesnovelle feilen?"
Unterstützung erhalten Sima und Figl auch seitens der Wirtschaft:
"Verkehrsberuhigung im innerstädtischen Bereich bringt allen
Beteiligten etwas. Das zeigen auch Erfahrungen mit den bisher
eingerichteten Begegnungszonen. Durch die gesteigerte
Aufenthaltsqualität und die bessere fußläufige Zugänglichkeit
profitieren neben den Bewohner*innen auch die angesiedelten
Unternehmen. Solche Zonen weisen eine gesteigerte wirtschaftliche
Wertschöpfung auf. Klar ist aber auch, dass der frei werdende Platz
an der Oberfläche sinnvoll und im Interesse aller Betroffenen genutzt
werden muss, inklusive kurzfristigem Parkens. Die Innere Stadt ist
nicht nur Wohnraum, sondern auch das wirtschaftliche, touristische
und gesellschaftliche Zentrum unserer Stadt. Daher gilt es,
gesamtheitliche Konzepte zu entwickeln. Mit dem 'Masterplan Innere
StadtŽ hat die WK Wien ein solches vorgelegt", sagt Walter Ruck,
Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Gemeinderat und Vorsitzender des Verkehrsausschusses Erich
Valentin betont: "Nach einem vorbildlichen, transparenten
Verhandlungsprozess, einer breiten parlamentarischen Zustimmung auf
Ebene Bezirk und Wien und allen notwendigen Gutachten ist es mehr als
skandalös, dass aus parteipolitischen Gründen die Verkehrsministerin
eine enorme Verkehrsreduktion in der Inneren Stadt verhindert und
dass, obwohl Bekämpfung des Klimawandels und Hebung der
Lebensqualität an erster Stelle stehen sollten."
Auch der Vorsitzende der Verkehrs- und Wirtschaftskommission
Innere Stadt, Gregor Raidl stellt klar: "Seit 2018 arbeitet der
Bezirk gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie mit der
Stadt an der verkehrsberuhigten Inneren Stadt. Der Bezirk hat zu den
letzten beiden StVO-Novellen jeweils eine Stellungnahme mit Verweis
auf den konkreten Gesetzesvorschlag aus dem gemeinsamen Gutachten des
Städtebundes und des Klimaschutzministeriums abgegeben, mit der Bitte
um Implementierung. 38 von 40 Mandatarinnen und Mandataren von ÖVP,
SPÖ, Grüne und Neos im Bezirk fordern Grünes Licht für eine rasche
Umsetzung."
Zwtl.: Datenschutzbedenken ausgeräumt - "Schluss mit den Ausreden!"
Die Ministerin stützt sich bei der Begründung für ihr
Nicht-Handeln auf Datenschutzbedenken. Doch diese laufen ins Leere,
denn seit über 1 Jahr liegt das von Klimaschutzministerium und
Städtebund gemeinsam (!) beauftragte Datenschutzgutachten zur
verkehrsberuhigten Inneren Stadt mittels Kameraeinsatzes vor, das
ganz klar grünes Licht gibt und alle Bedenken ausräumt. Dort heißt es
u.a.: "Die automatisierte Verkehrsüberwachung speziell definierter
Bereiche durch ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement dient der
Verkehrssicherheit [] und der Umwelt, und ist geeignet, diese Ziele
zu erreichen, indem das jeweilige Stadt- und Gemeindezentrum vom
unberechtigten Autoverkehr entlastet und somit aufgewertet wird. Der
Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen entspricht
daher dem Sachlichkeitsgebot und ist verhältnismäßig."
Beim Wiener Modell geht es bei der Zufahrtskontrolle um reine
Kennzeichenerfassung. Fotos der Kennzeichen werden nur angefertigt,
wenn Kraftfahrzeuge ein- bzw. ausfahren. Die Aufnahme wird bei
legaler Einfahrt (White-List) nach dem Abgleich sofort gelöscht!
Dazu kommt: In Österreich sind Kameras bei Section Control oder
Radarboxen längst im Einsatz. Sima, Figl, Ruck, Valentin und Raidl
fordern daher: Schluss mit den Ausreden! "Uns allen geht wirklich die
Geduld aus. Dieses Projekt sollte auch im Sinne der
Klimaschutzministerin sein. Warum sie es noch immer verzögert, ist
nicht nachvollziehbar!", betont Sima.
Zwtl.: Europäische Länder und Städte setzen auf High-Tech für
Klimaziele
In anderen EU-Ländern und Städten ist der Einsatz von Kameras und
anderer Technik bereits Gang und Gäbe. Sie dienen zur Kontrolle von
Zonen mit beschränkter Zufahrt oder von Umweltzonen wie in
Deutschland. Die Rechtsgrundlage für das jeweilige Modell ist in den
EU-Ländern unterschiedlich geregelt, meist gibt es dazu Bestimmungen
in der StVO des jeweiligen Landes sowie definierte Bestimmungen, die
den Zugriff auf solch erhobene Daten regeln.
Zwtl.: (Kamera)-Kontrolle und Datenschutz in Europa - Beispiele
Italien: Hier wurde in vielen Städten - darunter Mailand, Bologna,
Siena, Turin - eine "Zona traffico limitato" eingerichtet, in die nur
bestimmte Nutzer*innengruppen einfahren dürfen. Diese werden mittels
automatischer Kennzeichenerkennung kontrolliert. Hierfür sucht der
Bürgermeister der jeweiligen Stadt um Genehmigung der Kameras beim
Ministerium an, indem er nachweist, dass die Kameras die vorgegebenen
Eigenschaften aufweisen.
Geregelt ist dies in Titel I Art. 7 der Straßenverkehrsordnung.
Aufbewahrung und Nutzung der von den Systemen erfassten Daten sind
der Verkehrspolizeibehörde und dem Personal der Verkehrspolizei
vorbehalten.
In Mailand gibt es etwa neben einer verkehrsberuhigten Zone in der
Inneren Stadt eine weiträumige Umweltzone. Beide werden mittels
Kameras kontrolliert.
Alicante (Spanien): Hier wird die verordnete Zufahrtszone und
zusätzlich an Ampeln mittels Kameras kontrolliert. Die Grundlage für
Verkehrskontroll- und Videokamerasysteme zur Verkehrsüberwachung mit
dem Ziel der Verbesserung der Luftqualität ist im Gesetz 7/2021 über
Klimawandel und Energiewende geschaffen worden.
Gemäß Art. 7 der StVO ist die Regulierung, Organisation,
Verwaltung, Überwachung und Disziplinierung des Verkehrs auf den
Gemeindestraßen der Gemeinde überlassen. Die anonymisierte
Verarbeitung der Daten entspricht der geltenden
Datenschutzgesetzgebung, dem Organgesetz 3/2018 zum Schutz
personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte.
Barcelona (Spanien): Seit 2020 wurde auf den Ringstraßen von
Barcelona die Umweltzone Zona de Bajas Emisiones (ZBE) mit dem Ziel
geschaffen, die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Die Barcelona ZBE
ist ein Gebiet von mehr als 95 Quadratkilometern, für das
verschiedene Zugangsbeschränkungen gelten. Zur automatischen
Kontrolle (Kennzeichenabgleich) der ZBE-Zone wurden Kameras und
Überwachungspunkte sowohl an den Ein- und Ausgängen der Stadt als
auch im Stadtzentrum installiert.
Grundlage ist das Gesetz zu Klimawandel und Energiewende. Der
Gemeinderat der Stadt Barcelona hat im Januar 2023 die Verordnung
endgültig beschlossen, die die Kriterien für die Zufahrt, den Verkehr
und das Parken von Fahrzeugen in der Umweltzone festlegt.
Valencia (Spanien): Valencia hat seit Dezember 2021 eine
Zugangsregelung namens Control d'Accessos Àrea de Prioritat
Residencial (APR) "Ciutat Vella Nord". Dieses System priorisiert die
Bewohner*innen. Die Zugangsregelung ist ab 1. Dezember 2021 in Kraft
getreten. Die Zufahrtskontrolle erfolgt mittels Kameras.
Amsterdam (Niederlande): In Amsterdam gelten in mehreren
Zonen/Straßenzügen strikte Fahrverbote für alle Fahrzeuge (Ausnahme
Taxis). Kontrolliert wird mittels Kameras. Außerdem hat Amsterdam
eine Umweltzone eingerichtet. Auch hier wird mittels Kameras
(Kennzeichenabgleich) kontrolliert.
Deutschland: Viele deutsche Großstädte haben mittlerweile
Diesel-Fahrverbote erlassen, die laut entsprechender Rechtsgrundlage
mittels mobiler Geräte stichprobenartig überprüft werden können.
Hamburg und Stuttgart praktizieren das aktuell.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) normiert die Datenverarbeitung im
Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und
Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher oder aufgrund
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz von Abgasen (z.B.
für Überwachung des Diesel-Fahrverbots).
Gent (Belgien): Hier gibt es ein verordnetes Fahrverbot, für die
Zufahrt werden die Kennzeichen mittels Kameras erfasst. Die Stadt,
das Umweltministerium und die Generaldirektion Straßenverkehr und
Verkehrssicherheit des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität
verfügen über ein Protokoll zur Verarbeitung von Daten im
Zusammenhang mit der Umweltzone. Dieses Protokoll wurde 2019 vom
Informationssicherheitsausschuss Nr. 19/017 ratifiziert und vom
Bürgermeister- und Schöffenkollegium auf seiner Sitzung am 22. August
2019 genehmigt.
London (Großbritannien): Hier werden einerseits die Entrichtung
der Congestion Charge (= City-Maut) sowie die Einhaltung der (Ultra)
Low Emission Zones (ULEZ) mittels Überwachungskameras kontrolliert.
Insgesamt sind mehr als 2.750 Kameras im Einsatz. Im Oktober 2021
wurde die ULEZ ausgeweitet.
Hier hat neben der Transport for London (TfL) auch das
Metropolitan Police Service (MPS) Zugriff auf die Daten der
automatischen Kennzeichenerfassung (ANPR). Der Zugriff wird von TfL
gewährt und vom MPS in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen
und dem Verhaltenskodex für Überwachungskameras sowie nationalen
Standards für die Verwendung von ANPR für Polizeizwecke
(Kriminalitätsprävention und - aufklärung genutzt).
Zwtl.: Wien folgt konkreten Empfehlungen des Datenschutzgutachtens
Derartige Verwendungen von Daten wie in London sind beim Wiener
Modell explizit nicht vorgesehen! Hier geht es um reine
Zufahrtskontrolle mittels Kennzeichenerfassung. Das
Datenschutzgutachten gibt konkrete Empfehlungen ab, wie die
Gesetzesgrundlage zur Kameraüberwachung und Datensicherheit
ausgestaltet werden sollte. Diese sieht vor, in der StVO zu regeln,
dass Gemeinden grundsätzlich der Einsatz von bildverarbeitenden
technischen Einrichtungen zum Zwecke der Verkehrssicherheit und zum
Schutz der Umwelt in per Verordnung genau zu definierten Bereichen
auf Gemeindestraßen gestattet werden soll, "mit denen die Einhaltung
der angeführten straßenpolizeilichen Vorschriften in einem speziell
definierten Bereich überwacht werden kann." Ebenfalls sollte in der
StVO festgehalten werden, dass die erhobenen Daten "ausschließlich
für Zwecke eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen des festgestellten
Verstoßes", dienen und Daten bei Nicht-Verstoß sofort gelöscht werden
müssen. Das Konzept der verkehrsberuhigten Inneren Stadt entspricht
diesen Vorgaben.
Siehe dazu
[https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/publikatio n
en/Studien/2022_GA_auto._ZZM_v16_final_NF.pdf]
(https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/publikatio n
en/Studien/2022_GA_auto._ZZM_v16_final_NF.pdf)
Zwtl.: Das bringt die verkehrsberuhigte Innere Stadt in Wien -
Überblick
* Deutliche Verkehrsentlastung - Ein Drittel Einfahrten weniger
täglich: Aktuell fahren täglich rund 53.000 KFZ in den 1. Bezirk ein.
Diese würden sich künftig pro Tag um fast ein Drittel verringern, die
Studie geht von rund 15.700 Einfahrten weniger aus - das bringt eine
deutliche Entlastung für Anrainer*innen, ansässige Betriebe und
Fußgänger*innen.
* Fast die Hälfte der verbleibenden Einfahrten verschwindet
insgesamt von der Oberfläche! (Fahrzeuge parken in privaten Garagen,
Kurzparker, Dauerparker in öffentlichen Garagen)
* Die andere Hälfte der verbleibenden Einfahrten beschränkt
sich auf Anwohner*innen, städtische Dienste wie die Müllabfuhr,
Polizei sowie Wirtschaftsverkehr und Hol-, Liefer,- und
Bringverkehr für mobilitätseingeschränkte Menschen (für maximal
30 Minuten)
* Für alle anderen ist das Einfahren in den 1. Bezirk innerhalb des
Rings künftig verboten!
Zwtl.: Ein Viertel weniger Stellplatzauslastung - Viel Platz für
Begrünung:
* Die Studie rechnet mit einer Reduktion von rund 23 Prozent
weniger Stellplatzauslastung innerhalb des Rings. Das heißt: Fast ein
Viertel der Parkplätze an der Oberfläche bleibt künftig frei! Das
schafft deutlich mehr Platz für Begrünungsmaßnahmen, Rad- und
Fußwege, neue Aufenthaltsangebote im Herzen der Stadt. Diese
Maßnahmen sollen zeitgleich mit der Verkehrsberuhigung in Angriff
genommen werden
* Rund die Hälfte der vorhandenen Parkplätze im Straßenraum wird
künftig nur noch von Anwohner*innen mit Parkpickerl verwendet!
* Rund ein Viertel der Parkplatznutzer an der Oberfläche sind
ansässige Wirtschaftsbetriebe, mobilitätseingeschränkte Personen mit
Behindertenparkausweis und wichtige öffentliche Dienste, Polizei,
Feuerwehr, etc.
rk-Fotoservice: [www.wien.gv.at/presse/bilder]
(http://www.wien.gv.at/presse/bilder)
Rückfragehinweis:
Sophia Schönecker
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Telefon: +43 1 4000 82182
Mobiltelefon: 0676/8118 82182
E-Mail: sophia.schoenecker@wien.gv.at
David Missinne
Mediensprecher
Bezirksvorstehung des 1. Wiener Gemeindebezirkes
Telefon: +43 1 4000 01124
Mobil: +43 676 8118 01124
E-Mail: david.missinne@wien.gv.at
Michael Vorauer
Mediensprecher Präsident DI Walter Ruck
Wirtschaftskammer Wien
Telefon: +43 1 514 50 1476
Mobil: 0664/403 01 91
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OTS0118 2023-10-13/12:22
AXC0122 2023-10-13/12:27
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