Das deutsche Höchstgericht BGH hat heute die Diesel-Abschaltvorrichtungen am Prüfstand bei VW als "Mangel" eingestuft. Auch wenn dies eine Rechtsposition aus Deutschland ist, habe sie auch in Österreich Gewicht, sagte Anwalt Michael Poduschka im Gespräch mit der APA.

Denn einerseits könnten sich österreichische Gerichte durchaus an der Einschätzung des deutschen Höchstgerichts orientieren, solange es keine Entscheidung des österreichischen Höchstgerichts OGH gibt. Und andererseits berufe sich der BGH auf eine EU-Verordnung, die auch in Österreich gelte. "Die Rechtswidrigkeit ist in allen EU-Staaten dieselbe", sagte Poduschka.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Einschätzung abgegeben, weil VW im letzten Moment ein Urteil mit einem Vergleich verhindert hatte. Demnach ist die Abschaltvorrichtung, die am Prüfstand einen geringeren Schadstoffausstoß ergibt als im realen Fahrbetrieb, ein "Mangel". Das heißt, dass Käufer der Fahrzeuge einerseits Schadenersatz geltend machen können, vor allem aber eine Rückabwicklung des Kaufs und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen können.

"Durch den BGH wird eine neue Ära eingeleitet", sagt Poduschka, der in Österreich zahlreiche VW-Käufer als Anwalt vertritt. Denn nun gebe es für VW keine Grundlage mehr zu sagen, die Autos hätten keinen Mangel.

tsk/itz

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